NLT-Aktuell – Ausgabe 17

Entwurf zur erneuten Novellierung der NBauO sowie Entschließungsanträge

Am 9. Mai 2025 hat die AG KSV die wesentlichen Inhalte der schriftlichen Stellungnahmezum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion im Niedersächsischen Landtag (LT-Drs. 19/6816)im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des NiedersächsischenLandtages vorgetragen. In der mündlichen Anhörung wurde insbesondere die kurze Abfolgeimmer weiterer Novellierungen und Änderungen der Bauordnung kritisiert, da so weder eineroutinierte Verwaltungspraxis entstehen kann, noch die beabsichtigen Beschleunigungseffekte generiert werden können. Weiterhin wurde ausdrücklich nochmals das Fehlen einerder Anhörung im Landtag vorausgehenden Beteiligung der AG KSV zum Gesetzesentwurfbemängelt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass sich durch die Aufnahme weiterer verfahrensfreier Baumaßnahmen die Anzahl baurechtswidriger Zustände in der Zukunft erhöhen wird. Dies hätte zur Folge, dass die Bauaufsichten in aufwändigen Verfahren nach § 79NBauO repressiv tätig werden müssten.

In der Stellungnahme betonen wir ferner erneut, dass wir den Wegfall der Pflicht zur Schaffung notwendiger Einstellplätze für Autos bei Wohnbauvorhaben konsequent ablehnen.Zwar begrüßen wir die nunmehrige Klarstellung, dass der Wegfall nur bei der Schaffungneuer Wohnungen gelten soll, jedoch ändert dies nichts an der Grundposition. Daher habenwir das Land abermals aufgefordert, den seit 2024 erfolgten Wegfall der Verpflichtunggrundständig rückgängig zu machen. Hilfsweise haben wir eine Regelung vorgeschlagen,die es den Kommunen erlaubt, die Einstellplatzpflicht durch Satzung zu regeln.

Bezüglich des Entschließungsantrags „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung und des Bundesrechts zur Förderung nachhaltigen Bauens und moderner Standard“(LT-Drs. 19/6818) haben wir insbesondere die Einführung eines Abrisskatasters abgelehnt,da es nicht zur Zielsetzung „einfacher, günstiger, schneller“ passt, sondern vielmehr zu weiteren Bürokratieaufbau führen und keinen Abriss verhindern wird.

Zu dem Entschließungsantrag „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden –Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetztfortsetzen“ (LR-Drs. 19/6806) haben wir insbesondere den Vorstoß zur Beschränkung derEigenverantwortung bei § 85a NBauO konsequent abgelehnt, um weiteren Bürokratieaufbau zu verhindern.

Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat ihre Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetztes (NTVergG)an das Wirtschaftsministerium (MW) übersandt. Die AG KSV lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des NTVergG in seiner jetzigen Fassung ab. Zwar wird das Ziel, einangemessenes Lohnniveau bei öffentlichen Aufträgen zu sichern, grundsätzlich anerkannt.Der Entwurf verfehlt jedoch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände die selbst gesetzten Leitlinien der Landesregierung – insbesondere die angestrebte Vereinfachung, Beschleunigung und Kostensenkung von Vergabeverfahren. Dies gilt sowohl für die Regelungzur Tariftreue als auch für den Betriebsübergang im Bereich des ÖPNV.

Besonders kritisch bewertet die AG KSV die Regelungen in § 4 NTVergG-E. Diese sindkomplex, in der Praxis schwer handhabbar und führen zu erheblichen Dokumentations- undKontrollpflichten, insbesondere für kleinere Vergabestellen. Auch datenschutzrechtlicheFragen bleiben unbeantwortet. Die Folge könnte eine sinkende Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Vergaben und damit ein geringerer Wettbewerb sein.

Die in § 6 vorgesehene Fiktion eines Betriebsübergangs im ÖPNV ist vergaberechtlich fragwürdig und praktisch kaum umsetzbar. Sie führt zu erheblichen Mehraufwänden bei denKommunen und benachteiligt neue Marktteilnehmer. Eine Notwendigkeit für die Regelungist angesichts des bestehenden Fachkräftemangels nicht erkennbar.

Die Einführung einer landesweiten Kontrollstelle nach § 14a wirft rechtliche und praktischeFragen auf. Sie schafft Doppelstrukturen und ist in ihrer Ausgestaltung zweifelhaft. EineÜberarbeitung des bisherigen § 14 erscheint zwingend erforderlich.

Entwurf der Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat eine Stellungnahme zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) an dasWirtschaftsministerium (MW) übermittelt. Grundsätzlich wird die beabsichtigte Anhebung der vergaberechtlichen Wertgrenzen begrüßt. Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch hinterdem notwendigen Maß an Vereinfachung und Entbürokratisierung zurück. Andere Bundesländer – wie Bayern, Baden-Württemberg oder Thüringen – zeigen, dass deutlich weitergehende Erleichterungen möglich und vergaberechtlich umsetzbar sind.

Konkret wird angeregt, im Rahmen von § 3 NWertVO-E neben der Anhebung der Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen auch tatsächliche Verfahrensvereinfachungenvorzusehen. Hierzu zählen insbesondere Erleichterungen bei der Eignungsprüfung – etwadurch eine Wiedereinführung der aus der Pandemielage bekannten Möglichkeit, Eigenerklärungen als ausreichend anzuerkennen – sowie die Flexibilisierung des Zeitpunkts für dieVorlage von Eignungsnachweisen.

Zu § 5 NWertVO-E wird kritisiert, dass die vorgesehenen unterschiedlichen Wertgrenzen fürSchulen und Schulträger weder systematisch nachvollziehbar noch sachgerecht sind. Derhöhere Schwellenwert von 100.000 Euro sollte einheitlich auch für Kommunen selbst gelten.Die derzeitige Regelung führt zu praktischer Unsicherheit bei der Abgrenzung der Auftraggeber und widerspricht dem Ziel der Verordnung, Vergabeverfahren zu vereinfachen.

10. Fachgespräch zum Deutschland-Ticket

Am 12. Mai 2025 hat auf Einladung des seinerzeitigen Verkehrsministers Olaf Lies das nunmehr 10. Gespräch zur Umsetzung des „Deutschlandticket“ unter Einbeziehung der Verkehrsverbünde und der kommunalen Spitzenverbände beim Niedersächsischen Ministeriumfür Wirtschaft, Verkehr, Bau und Digitalisierung (MW) stattgefunden. Ebenfalls vertreten wardie Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und die Niedersachsentarif GmbH (NITAG). Inseiner Begrüßung hat Minister Lies sich ausdrücklich für eine Politik des Machbaren ausgesprochen und klargestellt, dass u.a. die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Mobilitätsgarantiemodellkommunen nicht umsetzbar seien. Die wiederholt von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragene Forderung nach Verzicht auf unrealistische Projekte wie das Projekt Mobilitätskonzept 2040 seien nachvollziehbar, da aktuelle Herausforderung vielmehrdie Sicherung des Bestandsverkehre sei.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht den Fortbestand des D-Ticket vor.Unklar bleibt jedoch weiterhin, wie hoch der Anteil der Bundesmittel und die Aufteilung zwischen Bund und Ländern sein wird. Auch ist bisher ungeklärt, ob und wie eine Preisstabilitätbis 2029 umgesetzt werden soll. Sollte der Bund seine Beteiligung bei 1,5 Milliarden jährlicheinfrieren, sind auch die Länder nicht bereit, ihren Anteil über einen Inflationsindex anzupassen. Auf Arbeitsebene werden daher mögliche Finanzierungsmodelle ab 2026 diskutiert.

Ziel ist hierbei, die Festlegung und Abwicklung des öffentlichen Zuschusses auf europarechtskonforme Beine zu stellen, da das bisherige Modell des Rettungsschirms nach Vorgabe der EU nur als Übergangslösung akzeptiert ist. Ein Vorschlag ist hierbei u.a. pauschaleAusgleichsbeträge für alle Aufgabenträger (AT) mit Festsetzung eines individuellen, pauschalen Ausgleichsbetrages für jeden AT („Weg von den Verwendungsnachweisen“). Basissoll hierbei das Jahr 2025 unter Berücksichtigung der zukünftigen Stufe 3 der EAV sein,wobei kein AT 2026 weniger als bisher bekommen soll (Stichwort: Alteinnahmesicherung).Für Mehr-/Mindereinnahmen beim Fahrgeld ist der jeweilige AT/VU verantwortlich. Dadurchentstehe ein Zusatzanreiz zum Verkauf weiterer D-Tickets (Forderung der EU-Kommission).

Die Nieders. Nahverkehrsgesellschaft, NITAG und das MW haben ein Umsetzungskonzeptfür das Azubi-Ticket erarbeitet. Grundlage soll hierbei das D-Ticket für derzeit 58 Euro imMonat sein. Das Land plant hierbei einen pauschalen Rabatt in Höhe von 20 Prozent, daraus folgt für Azubis und Freiwilligendienstleistende ein Abgabepreis von 46,40 Euro im Monat. Arbeitgeber können sich freiwillig beteiligen. Bei einem Zuschuss von 20 Prozent durchden Arbeitsgeber sinkt der Preis auf 34,80 Euro im Monat. Bei einem Zuschuss ab 25 Prozent (D-Jobticket-Modell) sinkt der Preis auf max. 29 Euro im Monat. Die Umsetzung sollzentral (analog zum D-Semesterticket) über die NITAG erfolgen. Bisher stehen für die Umsetzung jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Konzept würde jedoch im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2026 vorgelegt werden.

Kommunalparlamente werden am 13. September 2026 gewählt

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 19. Mai 2025 den Termin für die Kommunalwahlen im kommenden Jahr 2026 festgelegt. Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeinen Neuwahlen derStadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie der Kreistage und der Regionsversammlung statt. Gleichzeitig werden auch die Stadtbezirksräte und die Ortsräte neu gewählt.

An demselben Tag werden vermutlich auch zahlreiche Direktwahlen in den Kommunenstattfinden. Direktwahlen sind dann erforderlich, wenn die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) im Oktober 2026 endet. Die Amtszeit derHVB wurde Anfang des Jahres 2025 auf acht Jahre verlängert.

Erlassentwurf zur Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften

Das Innenministerium hat zur Aufstellung der Kreisfeuerwehrbereitschaften einen überarbeiteten Erlassentwurf für eine erneute Beteiligung übersandt. In den vergangenen Wochen und Monaten haben diverse Gespräche zusammen mit dem Innenministerium und demLandesfeuerwehrverband zu der jetzt vorliegenden Fassung geführt, die aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine gute Grundlage für eine zukünftige Struktur der Kreisfeuerwehrbereitschaften in Niedersachsen bildet.

Es wird zukünftig unterschieden zwischen der Kreisfeuerwehrbereitschaft, die auf Grundlage des Brandschutzgesetzes zu bilden ist und der Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen, die für den Bereich des Katastrophenschutzes zukünftig überörtlich zum Einsatz kommen soll. Lediglich für die Feuerwehrbereitschaften Niedersachsen werden durch diesenErlass Mindestanforderungen definiert, die in der Folge dann auch mit einem Förderregimeseitens des Landes Niedersachsens hinterlegt werden soll. Über dieses Förderregime ist indem neu eingerichteten Brandschutzbeirat noch abschließend zu beraten.

Bei den Beratungen über diesen Erlass war für die kommunalen Spitzenverbände handlungsleitend, dass möglichst vielen unteren Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeitgegeben wird, die Anforderungen des neuen Erlasses erfüllen zu können, um eine Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen in ihrem Zuständigkeitsgebiet aufstellen zu können. Dabeiwurde insbesondere ein Augenmerk auf die Ressource Personal gelegt und übermäßigeAnforderungen wie eine hundertprozentige Personalreserve vermieden.

Ergebnisse der 168. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

​Vom 13. – 15. Mai 2025 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Frühjahrssitzung. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Herbst 2024 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2025 aufgrund der schwächeren Wirtschaftsleistung sowie derberücksichtigten Steuerrechtsänderungen um -2,7 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Fürdie Gemeinden ergeben sich gegenüber der Herbstschätzung um -3,6 Milliarden Euro nachunten korrigierte Steuereinnahmen. Die Einnahmen der Länder fallen dagegen voraussichtlich um 1,1 Milliarden Euro höher aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2024 bedeutet diesfür alle Ebenen +3,4 Prozent oder +32 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich –gemessen am Ist 2024 – um +2,2 Milliarden Euro (+1,5 Prozent) höhere und für die Länderum 12,5 Milliarden Euro (+3,2 Prozent) höhere Einnahmen.

Die Prognose der mittelfristigen Steuereinnahmeerwartungen aller Ebenen für die Folgejahre 2026 bis 2029 wurden um insgesamt -78,5 Milliarden Euro gegenüber der Herbststeuerschätzung nach unten korrigiert. Die Erwartungen zu den kommunalen Steuereinnahmenfür die Jahre 2025 bis 2029 wurden um insgesamt -23,7 Milliarden Euro reduziert.

Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen

Nach der vom Niedersächsischen Finanzminister vorgestellten regionalisierten Steuerschätzung werden für das Land im laufenden Jahr (netto nach kommunalen Finanzausgleich) Mehreinnahmen von 102 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Haushalt erwartet, für 2026 ff. wird gegenüber der Oktobersteuerschätzung 2024 mit Rückgängen imdreistelligen Millionenbereich gerechnet. Es ergeben sich insgesamt folgende Erwartungen(gegenüber der bisherigen Planung des Landes):

Für den kommunalen Finanzausgleich prognostiziert das MF folgende Veränderungen:

Die erwarteten Mehreinnahmen in 2025 erhöhen dabei nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes überden kommunalen Finanzausgleich die Finanzausgleichsmasse des Jahres 2025.

Die Prognose zu den Gemeindesteuern rechnet im laufenden Jahr mit Mindereinnahmengegenüber den bisherigen Erwartungen von -348 Millionen Euro. In den Folgejahren bewegen sich die Abweichungen zwischen -561 Millionen Euro und -617 Millionen Euro. Hintergrund sind insbesondere deutliche Rückgänge bei der Gewerbesteuer und – wegen derEinbeziehung der Steuerrechtsänderungen – beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. In den Zahlen nicht enthalten ist die beabsichtigte Veränderung bei der Gewerbesteuer Offshore. Insgesamt ist gleichwohl weiterhin ein stetiger wenn auch weniger starkerAnstieg der kommunalen Steuereinnahmen prognostiziert worden. Ausgehend von dem IstErgebnis des Jahres 2024 mit 12,5 Milliarden Euro (Steuereinnahmen netto ohne Bagatellsteuern) sollen im laufenden Jahr 12,8 Milliarden Euro und im Folgejahr 13,3 Milliarden Eurovereinnahmt werden. Bis zum Ende des Schätzungszeitraums ist ein Anstieg bis auf 14,7Milliarden Euro prognostiziert.

Gewerbesteuer in Offshore-Gebieten steht Gemeinden zu

Das Land Niedersachsen erhebt bislang zu seinen Gunsten insbesondere die Gewerbesteuer von Windparks in Offshore-Gebieten. Allein 2024 erzielte es auf diese Weise112,5 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Eine niedersächsische Kommune hatte gegen die Bestimmung des Landes als Steuergläubiger Klage erhoben. Mit Urteil vom 3. Dezember2024 (IV R 5.22) hat der Bundesfinanzhof ihr Recht gegeben. Das Gericht hat seiner Entscheidung folgende Leitsätze vorangestellt

„1. Das deutsche Küstenmeer ist dem Inland zuzuordnen, sodass eine darin belegeneBetriebsstätte (Windpark) der Gewerbesteuerpflicht unterliegt.

2. Die Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Verordnung mit Bundesrecht und demGrundgesetz ist revisibles Recht, das der Überprüfung durch den Bundesfinanzhofunterliegt.

3. Bei verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzesdarf für Betriebsstätten in gemeindefreien Gebieten keine Übertragung der Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer auf ein Bundesland erfolgen.“

Das Finanzministerium hat in einer Videokonferenz vom 19. Mai 2025 erkennen lassen,dass das Land die Entscheidung akzeptieren und auf weitere rechtliche Schritte in demVerfahren verzichten will. Folge nach geltendem Recht ist, dass diejenigen Kommunen vonder Gewerbesteuer im Offshore-Bereich profitieren, in denen der Betriebssitz der entsprechenden Windenergieunternehmen liegt. Hierdurch würde das Gewerbesteueraufkommendauerhaft nicht nur Gebietskörperschaften in Niedersachsen zufließen. Aus diesem Grundebeabsichtigt das Land eine Rechtsänderung, mit der die Hebeberechtigung künftig einerGemeinde in Niedersachsen zugeordnet wird, um die hieraus resultierenden Steuereinnahmen für die niedersächsischen Kommunen zu sichern. Eine vergleichbare Lösung wird inSchleswig-Holstein praktiziert.

SGB II – Rechtskreiswechsel Ukraine

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält die Rücknahme des sog. Rechtskreiswechsels für Geflüchtete aus der Ukraine. Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach derMassenzustrom-Richtlinie, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen anstelle vonGrundsicherung wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Fürdie große Zahl von Hinweisen, was aus Sicht der Praxis zur gesetzgeberischen Umsetzungzu berücksichtigen und zu regeln ist, sagen die Geschäftsstellen des DLT und des NLTbesten Dank. Die Hauptgeschäftsstelle hat auf dieser Grundlage gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Stellung genommen.

Darin wird die Rücknahme des Rechtskreiswechsels begrüßt, da sie eine Forderung desDeutschen Landkreistages aufgreift. Für eine gelingende Umsetzung ist wichtig, dass dasVerfahren für die abgebenden und die aufnehmenden Behörden praktikabel ist.

Die größte Herausforderung ergibt sich aus dem Zeitverzug zwischen einer seit dem 1. April2025 erfolgten Einreise und dem Inkrafttreten der Neuregelung zu einem späteren Zeitpunkt. Im Verhältnis zum Leistungsberechtigten greift Vertrauensschutz; im Verhältnis zwischen den Behörden hingegen muss ein unverhältnismäßiger Rückabwicklungs-Aufwandvermieden werden. Die Stellungnahme listet sodann Einzelpunkte aus Sicht der Jobcenterund der Sozialhilfeträger sowie aus Sicht der AsylbLG-Behörden auf.

Dass der Bund die bei Ländern und Kommunen entstehenden Mehrkosten trägt, wird gleichfalls begrüßt. Auch hier sollten möglichst einfache Regelungen getroffen werden.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2024

Die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungwerden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der vonden Ländern gemäß § 46a Abs. 5 SGB XII vorgelegten Jahresnachweise in der Bundeserstattung ermittelt. Im Jahr 2024 lagen die Nettoausgaben bei 11,4 Milliarden Euro. DasBMAS hat die folgende länder-bezogene Tabelle übermittelt (Werte in Euro):

Gegenüber dem Vorjahr 2023, in dem die Nettoausgaben 10,1 Milliarden Euro betrugen,sind die Ausgaben um + 13,4 Prozent gestiegen. Im Jahr 2023 waren sie im Vergleich zu2022 bereits um + 14,7 Prozent gestiegen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen 1,26 Millionen Personen im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dieswaren 4 Prozent mehr als im Dezember 2023. 58,6 Prozent der Leistungsempfänger hatten die Altersgrenze erreicht oder überschritten. 41,4 Prozent der Empfänger erhielten dieLeistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung.

Zwischenbericht der Bundesinitiative Barrierefreiheit

Die Bundesinitiative Barrierefreiheit, die Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen im Auftrag der letzten Bundesregierung zu befördern gesucht hat, hat vordem Hintergrund der frühzeitigen Beendigung der vergangenen Legislatur nunmehr nachträglich noch einen Zwischenbericht vorgelegt. Dieser skizziert in den maßgeblichen Handlungsfeldern, Bauen und Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Digitales die erzielten Ergebnisse.Der Deutsche Landkreistag war Mitglied des begleitenden Beirats.

Erweiterung des Verfügungsrahmens für Verwaltungskosten der Jobcenterim Zuge

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat darüber informiert, dass weitereAusgabemittel zur Bewirtschaftung des Verwaltungskostenbudgets im SGB II zur Verfügungstehen. Kommunale Jobcenter und gemeinsame Einrichtungen können nunmehr währendder fortbestehenden Phase der vorläufigen Haushaltsführung 90 Prozent der Obergrenzenach dem letzten Regierungsentwurf für 2025 verausgaben. Bislang betrug der Verfügungsrahmen für diese Mittel 45 Prozent. Diese Maßnahme hat ihren Grund darin, dass mit einemAbschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 erstim Herbst des Jahres gerechnet werden kann.

​Eingliederungsmittel für bereits eingegangene Verpflichtungen unterliegen nicht dem Verfügungsrahmen von 45 Prozent und sind bereits zu Jahresbeginn in voller Höhe verfügbargemacht worden.

Zwölfter Nährstoffbericht des Landes

Am 12. Mai 2025 haben Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte, der Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Gerhard Schwetje, sowie weitere Expertinnenund Experten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) den nunmehr Zwölften Nährstoffbericht für Niedersachsen für den Berichtszeitraum 2023/2024 veröffentlicht.Danach ist der Dung- und Gärresteanfall aus den Tierhaltungsanlagen und den Biogasanlagen von 53,1 Mio. t weiter auf 52,7 Mio. t (und damit um 0,8 Prozent im Vergleich zumVorbericht) leicht gesunken. Gegenüber dem vorherigen Nährstoffbericht sind die Tierplatzzahlen bei Rindern (-1,3 Prozent) leicht zurückgegangen, während der Rückgang beiSchweinen -8,1 Prozent und bei Geflügel – 0,3 Prozent betrug. Der Mineraldüngerabsatz istnach dem bisherigen Tiefstand im Vorjahreszeitraum auf 158.000 t (+ rd. 16.000 t) wiederetwas angestiegen.

​Der Stickstoffüberschuss liegt wie auch im Vorjahresbericht noch im Gebiet eines Landkreises (Cloppenburg) über der gesetzlichen Obergrenze von 170 kg N/ha. Bezogen auf Phosphat ist für das Gebiet von insgesamt fünf Landkreisen (Cloppenburg, Emsland, GrafschaftBentheim, Oldenburg, Vechta) ein positiver Phosphorsaldo (also oberhalb der Abfuhr) festgestellt worden. In Bezug auf die Nährstoffbelastung in den Grund- und Oberflächengewässern kann ein positiver Trend bisher noch nicht an allen Messstellen verzeichnet werden.Bei der Entwicklung der Nitratkonzentrationen fallen starke regionale Unterschiede auf. ImBereich der Oberflächengewässer stagnierte der Anteil der Gewässer mit gutem ökologischen Zustand erneut bei drei Prozent. Eine Ursache der Zielverfehlung sind – neben weiteren Belastungen – die nahezu flächendeckenden Einträge von Nährstoffen.