NLT-Aktuell – Ausgabe 17

Impfkampagne und Stand der weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich im Rahmen ihrer Sitzung am 28. Juni 2021 einstimmig und umfassend über die Weiterentwicklung der Impfzentren und der Impfkampagne insgesamt im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verständigt. Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass unter Verantwortung der Länder die Strukturen zurückgeführt, die Impfzentren also nach Ablauf des 30. September 2021 geschlossen werden, wobei sowohl eine Aufwuchsfähigkeit bei entsprechenden pandemischen Entwicklungen als auch die Notwendigkeit erneuter Impfungen gerade vulnerabler Gruppen durch mobile Teams weiterhin gewährleistet bleiben muss. In einer Videokonferenz der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesminister Jens Spahn am 29. Juni 2021 hat DLTVizepräsident Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen) die Verlagerung der Verantwortung für den Umbau der Impf-Infrastruktur grundsätzlich begrüßt, die auch im Wesentlichen der Beschlusslage des DLT entspricht.

Bundesminister Spahn berichtete weiter, dass wahrscheinlich noch im Juli, spätestens Anfang August, die Lieferung der Impfstoffe an die Landkreise auch auf ein Bestellsystem umgestellt würden. Bislang würden den Ländern Kontingente zur Verfügung gestellt, dann würde das geliefert, was bestellt werde. Zudem seien nunmehr 65 Millionen Masken an Landkreise und Städte verteilt worden. Mit einem Abschluss der Verteilung sei noch im Sommer 2021 zu rechnen. Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass in Landkreisen und Städten nicht ausreichend Informationen vorliegen würden, welche Stadtteile bzw. Gemeinden oder Dörfer eine besonders geringe Impfquote hätten, um diese gezielt anzusteuern. Daten liegen nach Angabe des BMG nur bis zur jeweiligen Postleitzahl vor; für die Impfungen durch niedergelassene Ärzte auch jeweils nur quartalsweise, in Kürze also für das erste und zweite Quartal 2021. Zudem wurde das Problem der Kontrolle der aus dem Ausland Einreisenden angesprochen. Bundesminister Spahn hat ferner darum gebeten, Hinweise über die Erfahrungen in den Gesundheitsämtern mit den digitalen Einreise-Meldungen zu geben. 

Ausstattung der Lehrkräfte mit Tablets und Laptops läuft an

Die kommunalen Spitzenverbände haben am 23. Juni 2021 begrüßt, dass nach langen Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Richtlinien zur Ausstattung von Lehrkräften mit Tablets und Laptops sowie zur Administration dieser Geräte veröffentlicht werden. Angesichts der rechtlichen Vorgaben und der angespannten Marktsituation ist eine schnelle Beschaffung der Geräte aber mehr als unrealistisch. 

„Es ist ein ernüchterndes Beispiel dafür, wie sich Bund und Länder mit der Ankündigung von Förderprogrammen großzügig geben, die Umsetzung dann aber oftmals verkompliziert wird. Für die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer sehen wir das Land als Dienstherrn in der Verpflichtung. Gleichwohl haben wir uns aus pragmatischen Gründen ausnahmsweise bereiterklärt, für das Kultusministerium die einmalige Anschaffung und den Verleih der mobilen Endgeräte für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte durch die örtlichen Schulträger zu übernehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Nds. Landkreistages, Dr. Hubert Meyer und betont, dass damit keine Verpflichtung für spätere Anschluss- und Ersatzbeschaffungen eingegangen worden sei.

„Trotz aller Anstrengungen der kommunalen Schulträger werden die Tablets nicht sofort zur Verfügung stehen können“, dämpft Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Nds. Städtetages, eine zu große Erwartungshaltung. „Aus den Erfahrungen des Sofortausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler wissen wir um die weltweit hohe Nachfrage, um die langen Lieferzeiten für die begehrten Geräte und um die gestiegenen Preise. Zusätzlich erschweren die teilweise europaweiten Ausschreibungspflichten eine zügige Bestellung. Realistisch ist daher bestenfalls eine Bereitstellung der Geräte bis zum Ende des Jahres.“

„Die Kommunen bemühen sich intensiv, den Digitalisierungsprozess in ihren Schulen voranzubringen. Sie wenden dafür erhebliche personelle und sächliche Ressourcen auf. Daher ist für uns die Zusicherung des Kultusministers wichtig, noch in diesem Jahr in einer Gemeinsamen Kommission die Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Schulträgern zu überprüfen“, betont Dr. Marco Trips, Präsident des Nds. Städte- und Gemeindebundes und knüpft die deutliche Erwartungshaltung an, dass das Ergebnis dann auch zügig Eingang in das Niedersächsische Schulgesetz findet.

ÖPNV-Rettungsschirm 2021: Bund beteiligt sich mit einer weiteren Milliarde

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni 2021 die avisierte Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) beschlossen, mit der die Corona-Hilfen des Bundes um eine weitere Milliarde aufgestockt werden. Eine entsprechende Änderung des RegG hatte zuvor auch das Bundeskabinett unterstützt. Nachdem der Bund bereits 2,5 Milliarden Euro für den ÖPNV-Rettungsschirm 2020 bereitgestellt hat, beteiligt er sich mit der jetzt beschlossenen Erhöhung weiterhin hälftig an dem derzeit erwarteten Gesamtschaden von 7 Milliarden Euro für 2020 und 2021. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags soll die Auszahlung der Bundeshilfen aber in zwei Tranchen erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass die Länder ihre finanziellen Zusagen einer hälftigen Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm ebenfalls einhalten. Letztlich müssen die Länder damit allerdings die zweite Bundes-Tranche bis zu der erst 2023 vorgesehenen Spitzabrechnung selbst vorfinanzieren. Der Bundesrat hat der Änderung des RegG 25. Juni 2021 gleichwohl zugestimmt.

Sachstand bei der Entwicklung von Schnittstellen von SORMAS zu den Fachverfahren der Gesundheitsämter

Zur Nutzung von SORMAS in den niedersächsischen Gesundheitsbehörden hat das Präsidium des NLT in seiner letzten Sitzung den Appell formuliert, die SORMAS-Anbindung zumindest zu Erprobungszwecken anzuschließen, gleichzeitig aber die dringende Notwendigkeit von sogenannten bidirektionalen Schnittstellen deutlich gemacht. Einer, hinsichtlich der Schnittstellen, gleichlautenden Forderung des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städtetag erteilte Bundesgesundheitsminister Spahn im Grunde nach allerdings vorerst eine Absage. Er sehe in den bidirektionalen Schnittstellen einen begrenzten Mehrwert, erheblichen technischen Aufwand sowie konzeptionelle Risiken. Unterstützung für die kommunale Position kommt nunmehr aber von der Konferenz der Gesundheitsminister (GMK), welche in ihrer letzten Sitzung am 16. Juni 2021 einen Beschluss zu SORMAS-X und Programmierung von Schnittstellen gefasst hat. Darin erinnern die Länder den Bund an die seit Monaten angekündigten Schnittstellen, weisen auf die Wichtigkeit von bidirektionalen Schnittstellen zu SORMAS hin und fordern den Bund dazu auf, diese schnellstmöglich bereitzustellen.

Testungen von landwirtschaftlichen Betrieben und von Schlachtbetrieben

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat mit Erlass vom 28.Juni 2021 die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 NGöGD sowie § 28 Abs. 1 IfSG angewiesen, weiterhin Allgemeinverfügungen zu erlassen, wonach alle Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigen und die in Sammelunterkünften untergebracht werden, mindestens zweimal pro Woche getestet werden müssen. Gleichzeitig ist die Weisung erteilt worden, gegenüber den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Schlacht- und Zerlegebetrieben anzuordnen, dass sie ab dem 1. Juli 2021 nur Personen in der Produktion einsetzen dürfen, die mindestens einmal pro Woche auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden sind und dabei ein negatives Testergebnis haben.

Angesichts insbesondere der Dauer und Allgemeinheit der beabsichtigten Regelungen zu Testungen von landwirtschaftlichen Betrieben und von Schlachtbetrieben haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zu den Entwürfen darauf hingewiesen, dass es sich nach unserer Einschätzung um Inhalte handelt, die in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden müssten.

Rat der EU aktualisiert die koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie

Trotz des verabschiedeten EU-COVID-Zertifikats sind weiterhin unterschiedliche mitgliedstaatliche Regelungen zu Reisebeschränkungen möglich. In seiner aktualisierten Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19 Pandemie sieht der Rat der EU die Befreiung von Test- oder Quarantänepflichten für Inhaber des EU-COVID-Zertifikats vor, die vollständig geimpft oder genesen sind. Daneben werden u.a. die Maßnahmen zum gemeinsamen Farbcode (grüne, orangene, rote Gebiete) angepasst und eine gleiche Gültigkeitsdauer für PCR- sowie Antigen-Schnelltests vorgesehen. Es erscheint höchst fraglich, ob damit ein einheitliches Vorgehen bei den Beschränkungen erreicht wird.

304. Sitzung des DLT-Präsidiums am 22./23. Juni 2021 im Landkreis TrierSaarburg

Auf Einladung von Landrat Günther Schartz fand am 22./23. Juni 2021 die 304. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) im Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz), statt. Themenschwerpunkte bildeten die durch den Deutschen Bundestag bereits beschlossene Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder und die daraus resultierenden finanziellen Belastungen der Kommunen sowie die Erwartungen des Deutschen Landkreistages an Bundestag und Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode. Hinsichtlich der Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 hat das Präsidium auf eine Deckungslücke von 3 Milliarden Euro verwiesen; Bund und Länder wurden zu belastbaren Aussagen zur Kostenübernahme aufgefordert. Das Forderungspapier zur kommenden Legislaturperiode werden wir gesondert zur Verfügung stellen, sobald die endgültige Fassung vorliegt.

Eingehend hat sich das Präsidium des DLT mit den gegenwärtig im Deutschen Sparkassen- und Giroverband erörterten „Leitlinien für die Struktur öffentlich-rechtlicher Sparkassen“ befasst. In verschiedenen Bundesländern werde angesichts des Marktumfeldes und der zunehmenden Regulatorik über Fusionen von Sparkassen nachgedacht. Das sei grundsätzlich sachgerecht, die bestehenden Grundprinzipien müssten aber gewahrt werden, mahnte DLT-Präsident Reinhard Sager. „Wo Sparkasse drauf steht, muss immer auch Sparkasse drin sein“. Ferner standen u.a. die Unterbindung des Aufgabendurchgriffs des Bundes im SGB XII, verschiedene Aspekte der Digitalisierung und der Umsetzung des OZG, die Pflegereform sowie die Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf die Landkreise auf der Tagesordnung.

Schließlich beschäftigte sich das DLT-Präsidium mit der fortdauernden Corona-Pandemie und den auf Bundesebene diskutierten Ansätzen zur Stärkung der Bundeskompetenzen im Katastrophenschutz. Das Präsidium forderte die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes und eine Stärkung der kommunalen Krisenstrukturen.

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Baulandmobilisierungsgesetz

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die in dem Gesetz vorgesehenen Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Gesetzesänderungen sollen die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnraums unterstützen. Für die ländlichen Räume ist besonders die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ hervorzuheben. Die Einführung dieser Kategorie ist ein besonderer Erfolg auch des Niedersächsischen Landkreistages. Hingegen hat der Bundesgesetzgeber keine Änderungen im Hinblick auf den tierwohlgerechten Stallumbau vorgenommen und von der ursprünglich noch vorgesehenen Einführung einer Ersatzzahlung im Baurecht nach dem Vorbild des Bundesnaturschutzgesetzes abgesehen.

Politisch umstritten war während des Gesetzgebungsverfahrens u.a. die Reichweite eines geplanten Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen, wozu der Bundestag in dem neuen § 250 BauGB einen Kompromiss gefunden hat. Weitere Regelungen, die vor allem auf die angespannten Wohnungsmärkte in nachgefragten städtischen Ballungsräumen abzielen, sind eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) und Erleichterungen bei der Anordnung eines Baugebotes (§ 176 BauGB), um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Mittels sog. sektoraler Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2d BauGB) können nun die Gemeinden – befristet bis Ende 2024 – Flächen für Wohnbebauung festlegen. Die befristete Geltungsdauer des umstrittenen § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das vereinfachte Bebauungsplanverfahren wird bis 2022 verlängert.

Leider konnte sich der Bundestag nicht darauf verständigen, eine Regelung zum tierwohlgerechten Umbau von Stallanlagen in das BauGB einzufügen. Der Bundesrat hat begleitend zu seiner Billigung des Baulandmobilisierungsgesetzes zu diesem Punkt eine kritische Entschließung gefasst, in der er zutreffend darauf hinweist, dass solche Vorgaben notwendig sind, um den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl baurechtlich zu flankieren. Ohne eine solche Gesetzesänderung wird es schwerlich möglich sein, entsprechende Genehmigungen aussprechen zu können. Das 300 Millionen-Programm des Bundes zum tierwohlgerechten Stallumbau droht damit in weiten Teilen leer zu Laufen.

Änderungen zur Reform der Pflegeversicherung verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) am 11. Juni 2021 auch die von der Regierungskoalition eingebrachten Änderungsanträge zur Pflegereform verabschiedet. Der Bundesrat hat das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 25. Juni 2021 passieren lassen. Wichtigste Inhalte sind die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege, die tarifliche Entlohnung aller Beschäftigten in der Pflege und die Personalbemessung in Pflegeheimen.

Zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen in der vollstationären Pflege zahlen die Pflegekassen – zusätzlich zu den weiter gewährten Leistungsbeträgen – gemäß § 43c SGB XI ab 1. Januar 2022 einen prozentualen Leistungszuschlag ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, gestaffelt nach Dauer der Pflege in Höhe von 5 Prozent in den ersten zwölf Monaten, 25 Prozent nach zwölf Monaten, 45 Prozent nach 24 Monaten und 70 Prozent nach 36 Monaten. Alle Pflegeeinrichtungen (stationär und ambulant, bestehende und neue) müssen ihren Arbeitnehmern ab 1. September 2022 eine Entlohnung in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlen. Andernfalls werden sie von der pflegerischen Versorgung ausgeschlossen werden (§ 72 SGB XI). Die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen werden in der ambulanten Pflege um 5 Prozent angehoben, um den Kostenanstieg aus der Anbindung der Löhne an Tarife auszugleichen. Aus demselben Grund wird der Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent angehoben. Beides ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Für die Personalbemessung in Pflegeheimen werden in § 113c SGB XI Personalanhaltswerte je betreutem Pflegebedürftigen gesetzlich vorgegeben. Zur Finanzierung der neuen Leistungen der Pflegeversicherung ist erstmals ein Steuerzuschuss des Bundes in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich vorgesehen. Des Weiteren wird der Versicherungsbeitrag für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkte erhöht.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich vor kurzem mit der Pflegereform befasst und die Notwendigkeit bekräftigt, pflegebedürftige Menschen bei den pflegebedingten Aufwendungen zu entlasten. Die verabschiedeten Änderungen zur Pflegereform gehen zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber hinter den Erwartungen deutlich zurück. Zudem ist kein echter Systemwechsel beabsichtigt, der Pflegebedürftige und Sozialhilfe bei Kostensteigerungen verlässlich vor einer Überforderung schützen würde. Vielmehr stehen der Entlastung der Pflegebedürftigen zugleich neue Belastungen durch die Verbesserungen im Personalbereich gegenüber. 

Klimafolgenanpassung: Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021

Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt haben die Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) 2021 veröffentlicht, in der eine umfangreiche Analyse von Risiken und Wirkungen des Klimawandels in Deutschland vorgenommen.

Zu den besonders drängenden Risiken gehören demnach Hitzebelastungen, besonders in Städten, Wassermangel im Boden und häufigere Niedrigwasser, was schwerwiegende Folgen für alle Ökosysteme, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Warentransport hat. Ökonomische Schäden an Bauwerken entstehen durch Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser. Zudem verursacht der graduelle Temperaturanstieg einen Artenwandel, zu dem die Ausbreitung von Krankheitsüberträgern und Schädlingen gehört. Bislang sind nur wenige Regionen in Deutschland sehr intensiv von Hitze, Trockenheit oder Starkregen betroffen. Bei einem starken Klimawandel würden bis Mitte des Jahrhunderts laut der KWRA 2021 sehr viel mehr Regionen mit diesen Wirkungen konfrontiert sein. Im Westen und Süden Deutschlands würde sich das Klima relativ zu heute am stärksten verändern. Im Südwesten und Osten würden klimatische Extreme am häufigsten vorkommen. Die Flüsse und Flusstäler könnten durch Folgen von wasserspezifischen Risiken, wie Niedrig- und Hochwasser, betroffen sein. An der Küste würden die Gefahren durch den Meeresspiegelanstieg in der zweiten Jahrhunderthälfte deutlich zunehmen. Bei einem starken Klimawandel würde Ende des Jahrhunderts im Vergleich zu heute ganz Deutschland ein Hotspot für Risiken des Klimawandels.

Ganztagsförderungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur

ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Auch aufgrund der kritischen Stellungsnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des wachsenden finanzpolitischen Widerstands in den Ländern gegen die im Ganztagsförderungsgesetz vorgesehene Finanzierung des Ausbaus hat der Bundesrat entsprechend der Beschlussempfehlung der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse den Vermittlungsausschuss angerufen.

Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe an Windenergieanlagen

Die Anfang 2021 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält mit dem § 36k EEG 2021 eine Regelung, die es ermöglichen soll, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort zu verbessern. Die Umsetzung von § 36k EEG 2021 ist für die jeweiligen Anlagenbetreiber freiwillig – die kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Gesetzgebungsverfahren für eine verpflichtende Vorgabe ausgesprochen – und erfordert eine vertragliche Regelung. Hierfür hat die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) nunmehr einen Mustervertrag veröffentlicht, der im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen den Verbänden der Energiewirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden ist. Der Mustervertrag und ergänzende Dokumente können unter folgenden Link heruntergeladen werden: https://link.nlt.de/pbek

Der Mustervertrag soll im Sinne einer rechtssicheren Umsetzung des § 36k EEG 2021 konsensfähige Lösungen für verschiedene Rechtsfragen skizzieren. Er ist so konstruiert, dass er bereits während der Projektenwicklung, d.h. vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden kann. Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrages sind in einem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt.

Jugendämter nahmen 2020 rund 45.400 Kinder in Obhut

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 Prozent) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 Prozent aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 Prozent auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 Prozent) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 Prozent) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 Prozent oder rund 4.100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (1.100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2.100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 Prozent), bei beiden Eltern gemeinsam (25 Prozent) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 Prozent). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 Prozent). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 Prozent). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.

Deutsche-Verwaltungscloud-Strategie und Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung

Der IT-Planungsrat hat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität und die darin enthaltene Deutsche-Verwaltungscloud-Strategie erarbeitet. Damit die öffentliche Verwaltung ihre Rollen als Nutzer, Bereitsteller und Auftraggeber wahrnehmen kann, werden drei strategische Ziele verfolgt: Wechselfähigkeit, Gestaltungsfähigkeit und der Einfluss auf die Anbieter. Darüber hinaus ergeben sich Vorteile hinsichtlich der Steigerung der Effizienz, Effektivität in Entwicklung, Inbetriebnahme und Betrieb, Sicherstellung und Stärkung von Datenschutz und Informationssicherheit sowie die Optimierung von Datenaustausch, -speicherung und -nutzung. Erste Projekte sind bereits in der Umsetzung, neben dem Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität soll ein dort beheimatetes Code Repository für die öffentliche Verwaltung implementiert werden. Daraus ergeben sich für die Landkreise vielfältige Handlungsmöglichkeiten.

25. Europäischer Verwaltungskongress Bremen als Digitalveranstaltung

Am 20. und 21. September 2021 findet der Europäische Verwaltungskongress zum 25. Mal statt, dieses Mal als digitale Veranstaltung. Die Hochschule Bremen und der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen sowie deren Kooperationspartner KGSt und die Bertelsmann Stiftung laden mit einem breitgefächerten Kongressprogramm ein, sich mit der Gestaltung der öffentlichen Verwaltung nach Corona auseinander zu setzen. Insbesondere die Auswirkungen der Pandemie auf das Management der Verwaltung in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Personal und Strategie werden in entsprechenden Fachforen durch zahlreiche Fachvorträge beleuchtet. Mit einer virtuellen Weinprobe unter Anleitung von Staatsrat a. D. Prof. Hennig Lühr ist auch für ein gemeinsames Abendprogramm gesorgt. Das Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Kongress-Webseite unter https://link.nlt.de/amv5 .

IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen veröffentlicht. Die Empfehlungen sind auch auf Kommunalwahlen übertragbar. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung nehmen auch Einfluss auf politische Prozesse und Wahlkämpfe. Kandidaten oder politische Mandatsträger möchten auch online wirksam öffentlich auftreten und Informationstechnik beruflich wie privat intensiv nutzen. Dabei können sie im Fokus möglicher CyberAngriffe stehen. Das Spektrum ist weit und reicht von Beschimpfungen über Cyber-Stalking bis hin zu Erpressung mit Verschlüsselung der gesamten IT und Veröffentlichung von gestohlenen Daten. Zudem unterstreichen die bereits erfolgten internationalen Cyber-Angriffe im politischen Umfeld, dass auch staatliche Akteure rund um die Wahlen versuchen könnten, Personen und Ihre Daten digital anzugreifen, mit gestohlenen Identitäten Personen oder ihre Partei in Verlegenheit zu bringen, zu diskreditieren oder auch zu sabotieren. Der IT-Sicherheitsleitfaden dient der Bereitstellung von konkreten Hinweisen zur Steigerung der IT-Sicherheit und damit auch dem Schutz von elektronischen Daten und Identitäten. Er gibt auf 22 Seiten einen Überblick über mögliche Handlungsfelder und bietet neben konkreten Empfehlungen eine Reihe von Links zu weiterführenden Informationsangeboten. Download unter https://link.nlt.de/e8na

Bundesdatenschutzbeauftragter empfiehlt Bund Verzicht auf Facebook

In einem offenen Brief an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden legt der Bundesdatenschutzbeauftrage (BfDI) Ulrich Kelber diesen nahe, bis Ende des Jahres ihre Fanpages auf Facebook abzuschalten. Nachdem zunächst weitere Gespräche mit Facebook stattgefunden hatten, wurde jedoch hinsichtlich der Pflichten aus der DatenschutzGrundverordnung keine Fortschritte erzielt. Ein längeres Abwarten angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer sei daher aus Sicht des BfDI nicht weiter möglich. Er erneuerte in diesem Zusammenhang den Appell, sich mit Blick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen des Bundes datenschutzkonform zu verhalten. Das Schreiben ist unter https://link.nlt.de/m44m veröffentlicht.

EU: Verordnung zum Fonds für einen gerechten Übergang angenommen

Der Rat hat die Verordnung zum Fonds für einen gerechten Übergang angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Aus dem Fonds stehen insgesamt 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Deutschland erhält 2,25 Milliarden Euro. Eine verpflichtende Umwidmung von Strukturfondsmitteln ist nicht mehr vorgesehen. Mitgliedstaaten, die sich nicht zum Ziel der Klimaneutralität bekennen, sollen nur die Hälfte der zugewiesenen Mittel erhalten. Die Verordnung sieht die Erstellung von territorialen Plänen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Aufgrund der Integration der Mittel in das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen könnte in Deutschland von dieser Vorgabe abgesehen werden.

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein BMF-Schreiben veröffentlicht, nach dem aus Billigkeitsgründen Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und nach § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt werden. Für die aus Billigkeitsgründen mögliche Steuerbefreiung der an diese Körperschaften erbrachten Leistungen ist es unbeachtlich, ob die Leistungen der Körperschaften zur Eindämmung und Bekämpfung der Covid19-Pandemie steuerbar oder – z. B. mangels Entgeltlichkeit oder in Folge der Erfüllung eigener hoheitlicher Aufgaben – nicht steuerbar sind. Die Billigkeitsregelung ist für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 anzuwenden.

Neue Handreichung „Zukunft Dorf“ für engagierte Dorfbewohner

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat eine neue Handreichung zur Unterstützung der Akteure in den ländlichen Räumen zur Verfügung gestellt. Das ML möchte damit neben der Förderung investiver Maßnahmen bewusst auch ideell die Menschen in den Dörfern dabei bestärken, ihre Möglichkeiten und Kompetenzen gezielt einzusetzen, um in ihren Dörfern etwas zu bewirken. Die Handreichung gibt dafür Tipps, Beispiele und Hinweise. Die Handreichung „Zukunft Dorf“ steht unter www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums zur Verfügung.

Schaf-Ziegen-Prämie geplant

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung (Schaf-Ziegen-Prämie) übersandt. Damit beabsichtigt das MU die Förderung der Schaf- und Ziegenbestände in Niedersachsen, um die Pflege und den Erhalt insbesondere von Moorflächen und Deichen durch eine extensive Beweidung auch finanziell anzuerkennen. Die Tiere tragen überdies zu einer Offenhaltung der Kulturlandschaften bei und sorgen für eine höhere Bodenfruchtbarkeit. Die Weidetierbestände leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie einer indirekten Entwässerung der Moore entgegenwirken. Zudem sorgen sie für Standsicherheit der Deiche, die angesichts höherer Meeresspiegel von zunehmender Bedeutung ist. Geplant ist eine jährliche Förderprämie von 33 Euro je Tier, wobei eine Förderobergrenze von 6.600 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr gelten soll.