NLT-Aktuell – Ausgabe 15
Kommunaler Aktionstag zur Finanzkrise am 27. Mai in Hannover
Die finanzielle Lage der Kommunen spitzt sich weiter zu. Steigende Ausgaben bei gleichzeitig unzureichender Finanzausstattung schränken die Handlungsspielräume vor Ort zunehmend ein. Deshalb werden der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, der Niedersächsische Landkreistag und der Niedersächsische Städtetag gemeinsam ein starkesZeichen setzen. Am 27. Mai 2026 werden Repräsentantinnen und Repräsentanten der dreikommunalen Spitzenverbände den Ministerpräsidenten öffentlichkeitswirksam auf die dramatische Lage der kommunalen Haushalte hinweisen und Hilfe einfordern.
Am Aktionstag vor dem Niedersächsischen Landtag in Hannover werden Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte, weiteres kommunales Führungspersonal sowie ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Rats- und Kreistagsmitglieder teilnehmen;zahlreiche Anmeldungen liegen bereits vor. An Ministerpräsident Olaf Lies wird die Resolution „Rettet die Kommunen!“ übergeben; der Resolutionstext wurde den Landkreisen beziehungsweise der Region Hannover in der vergangenen Woche zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde bereits am in dieser Woche Dienstag, mit Blick auf die Kundgebung, ein gemeinsames Schreiben an die Mitglieder der Landesregierung, die Landtagsabgeordnetenund niedersächsischen Bundestagsabgeordneten der in Bund und Land regierungstragenden Fraktionen versendet, um auf die dramatische Entwicklung der kommunalen Haushaltehinzuweisen.
Rettungsdienst: Muster einer gemeinsamen Resolution
Mit Blick auf die vom Bund geplanten Reformvorhaben im Bereich der Notfallversorgungsowie über die damit verbundenen Auswirkungen auf den Rettungsdienst hat der Niedersächsische Landkreistag gemeinsam mit den Mitgliedern ein Muster für eine Resolution der Landkreise und der Region Hannover erarbeitet. Die abgestimmte Fassung liegt den Kreisverwaltungen beziehungsweise der Regionsverwaltung vor.
Die Resolution richtet sich insbesondere auch die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat und bringt die Position der kommunalen Hand in Niedersachsenzu den geplanten bundesrechtlichen Änderungen im Bereich des Rettungsdienstes zumAusdruck. Maßgeblich wendet sie sich gegen eine überregelnde bundesrechtliche Steuerung des Rettungsdienstes sowie gegen die vorgesehenen finanziellen Begrenzungen beider Refinanzierung rettungsdienstlicher Leistungen. Zugleich zeigt sie sich für eine landesrechtliche Standardsetzung offen und betont die Verantwortung des Landes und der Landkreise sowie der Region Hannover für einen leistungsfähigen Rettungsdienst auch als Teilder kommunalen Daseinsvorsorge und der Gefahrenabwehr nach Landesrecht.
Flyer des Landesbeauftragten zum Datenschutz im Kommunalwahlkampf
Um Parteien, Verbände und Wählergruppen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichenAnforderungen zu unterstützen, hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen einen kompakten Flyer mit dem Titel „Datenschutz im Kommunalwahlkampf 2026“veröffentlicht, Der Flyer ist auf der Webseite des LfD Niedersachsen zu finden, außerdemvertiefende Informationen zum Thema Datenschutz im Wahlkampf und zur neuen EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO):https://www.lfd.niedersachsen.de/wahlen.
Pläne des Bundes zur Zentralisierung der Kfz-Zulassung
Bund und Länder haben in der föderalen Modernisierungsagenda vereinbart, dass die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) künftig gebündelt beim Bund angeboten und abgewickeltwerden soll. In der Sache wird immer deutlicher, dass der Bund entgegen anderer Ankündigung keine vollständige Zentralisierung des Zulassungswesens anstrebt, sondern nur eineZentralisierung digitalisierbarer Prozesse.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Bundesministerium für Verkehr (BMV) führen dem Vernehmen nach intensive Gespräche zur Umsetzung des Vorhabens. Gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden betont das BMDSstets, die Zentralisierung solle eine Entlastung der Kommunen bewirken. Die kommunalenSpitzenverbände haben gegenüber den Staatssekretären in beiden Ministerien kritisiert, dass trotz der hohen Relevanz des Vorhabens bislang keine umfassendere fachliche Einbindung der kommunalen Ebene erfolgt ist; eine solche Einbindung ist laut Aussagen ausbeiden Ministerien nun geplant.
Die kommunalen Spitzenverbände haben zudem eine kurzfristige und belastbare Klärungangemahnt, wie sich der Bund die künftige Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung imZulassungswesen konkret vorstellt. Sie haben die schlechte und unzureichende Kommunikation des BMV und des BMDS kritisiert, die viele Unsicherheiten geschaffen und unmittelbare Folgewirkungen auf kommunaler Ebene hat: Software-Anbieter investieren nicht mehrin die Weiterentwicklung von Software-Lösungen, Zulassungsbehörden bekommen keineAngebote mehr, Mitarbeiter bewerben sich aus den Zulassungsbehörden weg und es istunklar, inwieweit ein Portal-Betrieb weiter organisiert und ausgeschrieben werden soll.
Der Deutsche Landkreistag hält es verfassungsrechtlich für unzulässig, innerhalb einer einheitlichen Aufgabe die Zuständigkeiten für digitale und nicht-digitale Verfahren aufzuspaltenund unterschiedlich zu verteilen. Er lehnt eine solche Aufgabenverteilung ab. Abzulehnenist auch, dass kommunale Zulassungsbehörden dem Kraftfahrt-Bundesamt als „Schreibstube“ dienen oder als „Servicestellen“ für Bürger in lediglich beratender Funktion ohne eigene Zuständigkeiten in der Sache. Dies bliebe nicht zuletzt hinter der zugesagten Entlastung der kommunalen Ebene zurück. Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass – unabhängig von einer möglichen Zuständigkeitsverlagerung auf den Bund –Vereinfachungen im materiellen Recht zu prüfen sind, um den Vollzug des Zulassungsrechts durch Entbürokratisierung und Digitalisierung durchgängig zu erleichtern.
Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Der Deutsche Landkreistag hat sich gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ineinem Schreiben an den Bundeskanzler, die Bundesgesundheitsministerin sowie die Abgeordneten der Regierungskoalition gewandt. Darin wird betont, dass die zusätzlichen Belastungen der Krankenhäuser in Folge dieses Gesetzes angesichts der insgesamt desolatenkommunalen Finanzsituation nicht tragbar sind.
Das Schreiben macht deutlich, dass allein die Landkreise in den vergangenen Jahren etwa25 Milliarden Euro investieren mussten, um ihre eigenen Krankenhäuser vor der Insolvenzzu bewahren und den Betrieb sicherzustellen. Angesichts des im vorangegangenen Jahrentstandenen Defizits der kommunalen Gebietskörperschaften von über 30 Milliarden Euro,das 2026 weiter ansteigen könnte, wird klargestellt, dass eine Stabilisierung der Sozialkassen zu Lasten von kommunalen Haushalten nicht leistbar und nicht hinnehmbar ist. Es wird dringend gebeten, von zusätzlichen Belastungen für die Krankenhäuser abzusehen undSparpotentiale durch strukturelle Veränderungen zu heben, etwa durch einen Abbau vonBürokratie und übertriebenen Kontrollen. Zudem wird angeregt, die Beiträge des Bundes fürGrundsicherungsempfänger schrittweise auf ein höheres Niveau anzuheben.
Auf Landesebene wird die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser, der auch dieKommunalen Spitzenverbände angehören, in der Sache tätig werden. Vorgesehen ist einegemeinsame Erklärung, die in einer öffentlichen Aktion Anfang Juni (vor der ersten Lesungim Bundestag) vorgestellt werden soll. Mit der Thematik wird sich auch der NLT-Gesundheitsausschuss in der nächsten Sitzung am 15. Juni 2026 befassen.
Vergaberecht: Vorstoß aus Deutschland, Österreich und Frankreich
Die kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände kommunaler Unternehmen ausDeutschland, Österreich und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Position zur Reform des europäischen Vergaberechts verständigt. Das Papier soll verdeutlichen, dass dievon deutscher Seite vertretenen Positionen auf europäischer Ebene auch von weiteren kommunalen Akteuren geteilt werden. Im Mittelpunkt des Papiers stehen die Forderungen nacheinem handhabbaren, schlanken und flexibleren Vergaberecht sowie nach einem erleichterten Regime für kommunale Auftraggeber mit geringeren formalen Anforderungen. Verpflichtende strategische Vergabekriterien, insbesondere Umwelt-, Sozial- oder Innovationsvorgaben, werden weiterhin kritisch gesehen.
Ebenfalls kritisch bewertet wird der derzeit diskutierte verpflichtende „Made in EU“-Ansatzim Vergaberecht. Zwar wird das Ziel einer stärkeren europäischen Resilienz ausdrücklichunterstützt. Verbindliche Herkunftsvorgaben würden jedoch Kosten steigern, den Wettbewerb einschränken und zusätzliche bürokratische Belastungen für kommunale Auftraggeberschaffen. Prüfpflichten zur Herkunft von Produkten dürften keinesfalls bei den Kommunenliegen. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihren Legislativvorschlag zur Reform des europäischen Vergaberechts Anfang Juli 2026 vorzulegen.



