NLT-Aktuell – Ausgabe 15

Drei geänderte Gesetze: 500 zusätzliche Stellen in niedersächsischen Kommunen 

Mit 500 neuen Stellen und 50 Millionen Euro schlagen Gesetzesänderungen des Bundes bei den niedersächsischen Kommunen zu Buche. Zusätzlichen Aufgaben und Leistungen durch Wohngeldreform, geändertes Kinder- und Jugendhilferecht und neues Betreuungsrecht werden von den Kommunen umgesetzt, ohne dass sie bisher die notwendigen Mittel dafür bekommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens fordert von der Landesregierung einen Ausgleich für die Belastungen. 

In einem Schreiben an die zuständigen Ministerien bieten Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Gespräche an. „Angesichts der Dimension der Belastungen ist eine schnelle Lösung zwingend. Wir erwarten Gespräche noch vor der Haushaltsklausur für den Landeshaushalt 2024 – spätestens. Landkreise, Städte und Gemeinden tragen jetzt schon die zusätzlichen Lasten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning federführend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. „Allein die Landkreise und die Region Hannover waren gezwungen, 230 weitere Stellen zur Umsetzung der staatlichen Vorgaben zu schaffen. Die Belastung ist da und durch eine Abfrage bei unseren Mitgliedern belegt. Die 500 zusätzlichen Stellen und Leistungen sind nur das, was uns gemeldet wurde. Tatsächlich liegt die Belastung sicherlich höher“, erklärt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. „Wir fordern Selbstverständliches und Überfälliges. Das Land ist verfassungsrechtlich für die Finanzierung verantwortlich. Es hat zudem die Gesetzesänderungen im Bundesrat mit beschlossen. Wer bestellt, bezahlt. Das sollte klar sein“, ergänzt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. 

Die Umfrage der kommunalen Spitzenverbände bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden hat ergeben, dass im Jahr 2023 allein 316 zusätzliche Stellen aufgrund der Folgen der Wohngeldreform („Wohngeld-Plus“) geschaffen wurden, 109 sind es im Bereich der Jugendämter, 72 in den Betreuungsbehörden. Das summiert sich zu Personalkosten von rund 43 Millionen Euro – da ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommen Sachleistungen im Bereich der Jugendhilfe aufgrund von rund 7,6 Millionen Euro. 

Nicht alle Stellen werden in diesem Jahr besetzt werden können, aber spätestens ab kommenden Jahr trifft die Kommunen die volle Wucht der Belastung. Der Druck für eine Verständigung ist entsprechend groß.  

Umweltminister und Landkreise erzielen Kompromiss für Ausweisung von Flächen für Windenergie 

Die Landesregierung und die niedersächsischen Landkreise haben sich auf ein wichtiges Detail bei der Umsetzung des Ausbaus der Windenergie in Niedersachsen verständigt: Kein Landkreis soll mehr als vier Prozent seiner Kreisfläche für Windenergiestandorte ausweisen müssen. Darauf einigten sich Umweltminister Christian Meyer und die Vertreter der niedersächsischen Landkreise während einer Sitzung des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landkreistages am 2. Mai 2023. 

„Wir halten fest an dem Ziel, bis Ende 2026 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Unser Entwurf für ein Windenergie-an-Land-Gesetz soll noch diesen Monat ins Landeskabinett, anschließend beginnt die förmliche Anhörung der Landkreise als verantwortliche Träger der Regionalplanung, bevor das Gesetz dem Landtag zugeleitet wird“, so der Minister. Um noch mehr Akzeptanz auch in den Landkreisen zu haben, die nach der Potenzialstudie besonders viele Flächen ausweisen müssen, sei eine Kappungsgrenze von vier Prozent der Kreisfläche geplant. Im Gegenzug müssten dann alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte ein wenig mehr Flächen zur Verfügung stellen. „Ich freue mich sehr über die Solidarität der Landkreise untereinander und den gemeinsamen Willen, möglichst schnell viele Flächen und Genehmigungen für den Ausbau der Windenergie voranzubringen“, so Meyer. Das Land wird die Ausweisung im Rahmen der Task Force Energiewende tatkräftig unterstützen. 

Der Umweltminister greift damit eine Anregung des Präsidiums des NLT auf, das sich für die Prüfung eines „Dämpfers“ für die besonders belasteten Landkreise ausgesprochen hatte, die nach den bisherigen Überlegungen teilweise bis zu 4,9 Prozent der Flächen ausweisen müssten. „Die angedachte Umverteilung entlastet insbesondere einige Landkreise im Nordosten des Landes. Sie stellt ein großes Maß an kommunaler Solidarität untereinander dar. Das Aufgreifen der Anregung durch den Umweltminister werten wir als positives Signal, um auch im weiteren Verfahren die Energiewende so weit wie möglich im Konsens aller Beteiligten zu realisieren,“ ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. 

Landrat Groote neuer Vorsitzender des NLT-Umweltausschusses 

Der Leeraner Landrat Matthias Groote, SPD, ist neuer Vorsitzender des NLT-Umweltausschusses. Er folgt in diesem Amt den in den Ruhestand getretenen früheren Cuxhavener Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Groote gehörte von 2005 bis 2016 dem Europäischen Parlament an und hatte dort ebenfalls zeitweise den Vorsitz des Umweltausschusses inne. Seit 2016 ist er Landrat des Landkreises Leer. Im Jahr 2021 wurde er mit großer Mehrheit in diesem Amt bestätigt. 

Neue stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover ist die parteilose Dagmar Schultz, seit November 2021 Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg. 

Inhaltlich beschäftigte sich der Ausschuss des kommunalen Spitzenverbandes im Schwerpunkt mit dem weiteren Ausbau der Windenergie. Zum Klimaschutz standen aktuelle Vorhaben auf EU-, Bundes- und Landesebene auf der Tagesordnung. Breiten Raum nahm auch der rechtliche Rahmen und die Umsetzung des Ausbaus der Solarenergie ein. Die erweiterte Herstellerverantwortung im Abfallrecht, der Entwürfe der EU-Verordnung zu Verpackungsabfällen und die EU-Richtlinie zu einem „Recht auf Reparatur“ komplettierten die Tagesordnung. Anschließend erfolgte ein intensiver Meinungsaustausch mit Umweltminister Christian Meyer, in dessen Mittelpunkt ebenfalls der Ausbau der Windenergie und der Klimaschutz stand.  

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Personalvertretungsgesetzes und des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes zu Videositzungen 

Die Regierungsfraktionen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (LT-Drs. 19/1241) in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf umfasst zum einen eine Anpassung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) dahingehend, dass u.a. die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren, aber auch die Möglichkeit zur Durchführung von Sitzungen der Personalvertretungen als Telefon- oder Videokonferenz unabhängig vom Vorliegen einer epidemischen Lade von nationaler Tragweite geschaffen werden. 

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) soll in Bezug auf Hybridsitzungen kommunaler Gremien eine rückwirkende Klarstellung dahingehend erhalten, dass die Vertretung im Rahmen der Hauptsatzung die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten ermächtigen kann, im Benehmen mit der oder dem Ratsvorsitzenden in der Ladung anzuordnen, den Abgeordneten die Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz zu ermöglichen. Alternativ sieht der Gesetzentwurf vor, dass auch die oder der Vorsitzende der Vertretung von der Vertretung ermächtigt werden kann, nach Herstellung des Benehmens mit der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten von ihr oder ihm zu verlangen, die Möglichkeit der Teilnahme der Abgeordneten durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik in der Ladung anzuordnen. 

Die beabsichtigte Klarstellung in § 64 NKomVG begrüßt der NLT, da wir die Ausräumung der durch eine Aussage im Schrifttum hervorgerufenen Unsicherheiten für wichtig erachten. Wir würden aber darauf hinweisen wollen, dass die Regelung, durch die von uns nicht für notwendig erachtete neue Variante in § 64 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 NKomVG n.F., unnötig verkompliziert wird. Nach dem Beratungsergebnis unseres Verfassungs- und Europaausschusses würden wir die entsprechende Muster-Hauptsatzungsregelung daher auf die Nr.1 konzentrieren wollen. Die Herausgabe eines entsprechenden Satzungsmusters und einer ergänzenden Arbeitshilfe wird erfolgen, sobald das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens absehbar ist.  

Wirtschaftliche Betätigung und Bürgerenergiegesellschaften 

In der Praxis sind Fragen hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Verhältnis zu den sog. Bürgerenergiegesellschaften (vgl. § 3 Nr. 15 des Erneuerbarer Energiegesetzes – EEG) aufgetreten, weil § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG einen angemessenen Einfluss der Kommune fordert. Hierzu fanden zwischen dem Innenministerium und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens Gespräche statt. Im Nachgang hat das Innenministerium seine Auffassung mitgeteilt und verdeutlicht, dass die die Fragestellung hinsichtlich § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG insbesondere im Lichte des aktuellen Bundesrechts betrachtet und bewertet werden muss. 

Das Innenministerium kommt zu dem Ergebnis, dass der kommunale Einfluss im Sinne von § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG demnach also nicht über das in § 3 Nr. 15 EEG geregelte hinausgehen kann. Gleichzeitig wird eine kommunale Beteiligung aber auch unter diesen Prämissen eben nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr ausdrücklich unter Buchstabe § 3 Nr. 15 c) EEG c genannt. Diesbezügliche kommunaler Beteiligungen und entsprechende Anzeigen nach § 152 NKomVG sind somit unter diesen Prämissen zu prüfen. Eine kommunale Beteiligung an einer Bürgerenergiegenossenschaft ist danach unter Beachtung des GenG auch mit mehreren Anteilen möglich. Soweit ein Aufsichtsrat gebildet wird, ist aus Sicht des Innenministeriums der Kommune mindestens ein Sitz einzuräumen. Augenmerk sollte auch auf die sog. Nachschusspflicht nach § 105 des Genossenschaftsgesetzes GenG gelegt werden. Diese kann nach dem dortigen Absatz 1 per Satzung auch ausgeschlossen werden. Das sollte im Einzelfall unter Berücksichtigung des finanziellen Engagements der Kommune geprüft werden. Bezogen auf Samtgemeinden sind die Regelungen des § 98 Absatz 1 NKomVG maßgeblich, so dass die Beteiligung einer Samtgemeinde an einer Bürgerenergiegenossenschaft ohne Aufgabenübertragung durch die Mitgliedsgemeinden nach dem dortigen Satz 2 nicht möglich ist. 

Nachtragshaushalt und Haushaltsbegleitgesetz 2023 des Landes beschlossen 

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2023 den Nachtragshaushalt und das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz für 2023 beschlossen. Im Vorfeld hatte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt (LT-Drs. 19/1284), in dem insbesondere Änderungen im Bereich des Kindertagesstättengesetzes sowie verschiedene Sondervermögen unter anderem zur Förderung des Strukturwandels im Krankenhauswesen in Niedersachsen vorgesehen waren. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte ergänzend schriftlich sowohl zu den Änderungsvorschlägen der Mehrheitsfraktionen als auch zu dem beabsichtigten Sondervermögen Stellung genommen. 

Im Ergebnis hat der Niedersächsische Landtag das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (LT-Drs. 19/1255) beschlossen. Gegenüber dem Entwurf der Landesregierung wurden die Einnahmen und Ausgaben um rund 12 Millionen Euro erhöht. Das Finanzministerium hat in einer Pressemitteilung ergänzend darauf hingewiesen, dass 68 Mio. Euro in die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale fließen. Dies entspricht den Verabredungen in der vorherigen Legislaturperiode. 

Auch das Haushaltsbegleitgesetz zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz des Haushaltsjahres 2023 wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung (LT-Drs. 18/1256) beschlossen. Aus kommunaler Sicht ist hierbei nochmal die Änderung des Aufnahmegesetzes mit der Sonderzahlung im Jahr 2023 in Höhe von 50 Millionen Euro in dessen § 4b (im Ergebnis für sogenannte Vorhaltekosten) sowie die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die sogenannten „Randzeiten“ in Kindertagesstätten bis zum Jahre 2025 im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz hinzuweisen. Gleiches gilt für die Fortführung der Finanzierung der ungedeckten Leistungsausgaben bei den Kosten der Unterkunft für die Geflüchteten in der Ukraine im SGB II in Art. 4. Einzelheiten des Gesetzgebungsverfahrens können dem schriftlichen Bericht in LT-Drs. 19/1289 hierzu entnommen werden.  

Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Streichung der Übergangsregelung für Rettungsassistenten 

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes eingebracht (LT-Drs. 19/1225). Einziger Regelungsinhalt ist eine Änderung von § 10 Abs. 2 Satz 4 NRettDG, wonach die Übergangsregelung zur Besetzung der ersten Person im Rettungswagen dauerhaft entfristet wird, sodass künftig unbefristet und nicht mehr nur bis zum 31. Dezember 2023 auch Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten als erste Person Rettungswagen besetzen könnten. Begründet wird dies mit dem zunehmenden Fachkräftemangel im Rettungsdienst. 

Da die entsprechende Übergangsvorschrift bereits einmal verlängert wurde, kann die NLTGeschäftsstelle durchaus nachvollziehen, dass möglicherweise vor Ort Bedarf nach einer weiteren Verlängerung bzw. längerfristiger Flexibilität besteht. Diesbezügliche Signale der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes haben uns jedoch bisher nicht erreicht. Würde die Regelung wie nun mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagen umgesetzt, würde aber grundsätzlich das Niveau für die Besetzung des Rettungswagens für die erste Person wieder auf das Niveau einer Rettungsassistentin oder eines Rettungsassistenten festgeschrieben. Dies hält die Geschäftsstelle in einer ersten Einschätzung für ein falsches Signal, zumal für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ohne Ergänzungsprüfung oder mit dauerhaft nicht bestandener Prüfung weiterhin andere Verwendungsmöglichkeiten im Einsatzdienst bestehen. Zudem steht zu befürchten, dass die Niveauabsenkung von den Kostenträgern als Argument genutzt wird und das Berufsbild des Notfallsanitäters in Frage stellt. 

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem DLT den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes übermittelt. Die vorgesehene Änderung beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zu folgenden Bereichen: 

  • Zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung sind nationale Durchführungsvorschriften erforderlich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll die Aufgabe der notifizierenden Behörde übernehmen und künftig Konformitätsbewertungsstellen notifizieren und überwachen. Daneben wird die Möglichkeit vorgesehen, dass Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BMEL im Rahmen der Konformitätsbewertung mitwirken.
  • Zudem werden Bußgeldvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen Vorgaben der EU-Düngeprodukteverordnung aufgenommen.
  • Des Weiteren werden Rechtsgrundlagen angepasst, um die steigenden Anforderungen bei der Qualitätssicherung und der Marktüberwachung im Anwendungsbereich des Düngemittelrechts erfüllen zu können.
  • Die Einrichtung eines Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung (DüV) wurde der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Nitratrichtlinie zugesagt. Hierfür ist die notwendige Datengrundlage zu schaffen. Die Umsetzung des Wirkungsmonitorings soll künftig in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.
  • Um die StoffBilV auf Basis der Vorschläge des Evaluierungsberichtes (BT-Drs. 20/411) anpassen zu können, ist zuvor eine Anpassung der Gesetzesgrundlage in § 11a des Düngegesetzes notwendig. Dies betrifft Regelungen zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanzierung hinsichtlich des Geltungsbereichs, Regelungen für Biogasanlagen sowie Sanktionen.  

Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz 

Die Bundesregierung hat einen Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Technik zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von CO2 bereits ausgereift und erprobt ist, der rechtliche Rahmen aber noch nicht passt. Dieser soll durch eine Carbon-ManagementStrategie verbessert werden. 

Kommission schlägt Reform der Vorgaben zur wirtschaftspolitischen Steuerung vor 

Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU vorgelegt. Künftig soll hoch verschuldeten Mitgliedstaaten (mehr als 3 Prozent bzw. 60 Prozent des BIP für Defizit und Schuldenstand) mehr Zeit eingeräumt werden, um ihren Schuldenstand zu reduzieren. Alle Mitgliedstaaten müssen ihre mittelfristig geplanten strukturellen finanzpolitischen Maßnahmen in mehrjährigen Plänen (mindestens vier Jahre) darlegen. Für die hochverschuldeten Staaten wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, durch die der Schuldenstand innerhalb von vier bzw. sieben Jahren auf einen plausibel rückläufigen Pfad gebracht wird. Auf Druck der Bundesregierung sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen für jene Staaten eingeführt werden, die die oben genannten Schwellenwerte überschreiten. Die Vorschläge müssen sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat angenommen werden. 

Die vorgelegten Vorschläge sind nach derzeitiger Einschätzung des DLT primär vorteilhaft für stark verschuldete Mitgliedstaaten, da ihnen mehr Flexibilität (und auch mehr Zeit) für den Abbau von Schulden eingeräumt wird. Trotz einiger Zugeständnisse ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Bundesfinanzministerium den Vorschlägen zustimmen wird. Bundesfinanzminister Lindner hat bereits geäußert, dass die vorgelegten Vorgaben noch nicht den Anforderungen der Bundesregierung entsprechen. Kritisiert wurde insbesondere der lange Anpassungszeitraum von vier bzw. sieben Jahren. Auch aus dem Europäischen Parlament kommt deutliche Kritik. Einige Abgeordnete lehnen die Vorschläge ab, weil sie zu einer Verwässerung der Schuldenregeln führen. Andere sehen dagegen zu wenig Spielraum für Investitionen. Der Kommission ist es scheinbar gelungen, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem niemand wirklich zufrieden ist. 

Änderung der Musterbauordnung 

Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat einen Entwurf zur Änderung der Musterbauordnung (MBO) vorgelegt. Die geplanten Änderungen der MBO betreffen die Erleichterung des Bauens im Bestand, den Mobilfunkausbau sowie Anpassungen im Bereich der fliegenden Bauten.  

Durchführung von Integrations- und Berufssprachkursen 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Deutschen Landkreistag über Neuerungen und Änderungen zum 1. Mai 2023 hinsichtlich der Durchführung der Integrations- und Berufssprachkurse informiert. Anpassungen ergeben sich insbesondere im Hinblick die Einführung des „49-Euro-Tickets“ sowie – bezüglich der Integrationskurse (IK) – aus dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung. 

In Niedersachsen befasst sich auf Landesebene laufend der „Arbeitskreis Sprache“ mit den zentralen Fragen der Sprachkursversorgung sowohl des BAMF als auch der Landessprachkurse und weiterer Angebote. Im Rahmen der letzten Sitzung vom 21. April 2023 wurden dabei unter anderem folgende zentrale Kritikpunkte festgehalten: Das Sozialministerium, NLT und Regionaldirektion der BA kritisierten, dass die IK-Versorgung in Niedersachsen weiter deutlich unterdurchschnittlich sei. Das BAMF verwies auf die massive Ausweitung der IK-Versorgung im letzten Jahr. Ein Erklärungsansatz für die Unterversorgung liege bei den fehlenden Lehrkräften. Engpässe bestünden dabei vornehmlich in ländlichen Regionen. In städtisch geprägten Regionen gebe es deutlich bessere/überdurchschnittliche Versorgung mit IK. Durch das ab Mai geltende 49 Euro-Ticket erhofft sich das BAMF eine Verbesserung bezüglich der Erreichbarkeit der IK und damit auch der Versorgung in ländlichen Regionen. Vor diesem Hintergrund sehe das BAMF die angeführten Unterversorgungsquoten nicht als hilf-reich/aussagekräftig an. 

Nachhaltigkeit: Kommunalkongress am 5./6. Juni 2023 in Potsdam 

Am 5./6. Juni 2023 veranstalten die Bertelsmann Stiftung und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global mit Unterstützung des Deutschen Landkreistages, des Deutsche Städtetages und des Deutschen Städte und Gemeindebundes einen Kommunalkongress zum Thema „Nachhaltigkeit aktiv gestalten – die Kommunen gehen voran!“. 

Im Mittelpunkt des Kongresses steht die Rolle der Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen. Da das Jahr 2023 die Halbzeit zwischen der Verabschiedung der Agenda 2030 im Jahr 2015 und dem Zieljahr 2030 markiert, soll eine Zwischenbilanz zur Umsetzung gezogen werden. Ziel des Kommunalkongresses ist es, nachhaltige und entwicklungspolitische Aktivitäten miteinander zu vernetzen, zu verstetigen und die Verbreitung guter Beispiele und Lösungen im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Inputs und Workshops voranzutreiben. 

Die Teilnahme am Kongress ist kostenfrei und Reisekosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Eine Anmeldung ist möglich bis zum 15. Mai 2023 über folgenden Link: https://skew.engagement-global.de/veranstaltung-detail/kommunalkongress-nachhaltigkeit-aktiv-gestalten-die-kommunen-gehen-voran.html“.