NLT-Aktuell – Ausgabe 13

Klausurtagung der Landkreise: Finanzen, Digitales, Zivilschutz und Wolf

Die Klausurtagung des Niedersächsischen Landkreistages für Landrätinnen und Landrätefand in diesem Jahr in Bad Harzburg statt. NLT-Präsident Landrat Marco Prietz fasste Ergebnisse und Stimmung anschließend in einer Pressemitteilung zusammen: „Ein Defizit von31,9 Milliarden Euro musste die kommunale Ebene 2025 bundesweit verkraften, 2024 wares ein Minus von 24,8 Milliarden Euro. In Niedersachsen liegen wir mit 3,6 Milliarden Minusim Jahr 2025 und vier Milliarden Minus 2024 noch überproportional schlechter. Die niedersächsischen Landrätinnen und Landräten sind sich einig: So kann es nicht weitergehen. Wirappellieren dringend an den Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten, Deutschland sozu reformieren, dass Kommunen nicht die Schulden-Müllkippe der Republik sind. Wir machen die Gesetze nicht, wir führen sie aus. Wer die Gesetze macht, muss Einnahmen undAusgaben wieder ins Lot bringen. Wahrheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern undfinanzwirksame faire Reformen sind das Gebot der Stunde. Jetzt zählen nur noch Taten!Das ist hier in Bad Harzburg wieder deutlich geworden.“

Zwei Tagle lang, am 23. und 24. April 2026, haben sich die Kreisspitzen bei ihrer Klausurtagung mit Akteuren von Land und Bund über die dramatische Finanzsituation, die drängende Verwaltungsdigitalisierung und die angespannte Sicherheitslage ausgetauscht. ZuGast waren Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere und Digitalisierungsstaatssekretärin Anke Pörksen sowie der Kommandeur des Landeskommandos Niedersachsen OberstFrank Wachter und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Dr. Kay Ruge.

Gegenüber Finanzminister Heere haben wir unsere Forderung bekräftigt, den kommunalenFinanzausgleich in Niedersachsen umgehend und dauerhaft um mindestens eine MilliardeEuro zu erhöhen. Der nachhaltige Einstieg in das Ende der strukturellen Unterfinanzierungder Kommunen muss endlich begonnen werden“, nannte Vizepräsident Ambrosy einenPunkt aus dem finanzpolitischen Teil der Klausur. „Wenn die kommunale Ebene nicht dauerhaft aufgabengerecht finanziert wird, dann ist die Demokratie in Gefahr und es werden diejenigen leiden, die den Staat am meisten brauchen. Daher ist ein Umsteuern in den großen bundesrechtlichen Leistungsgesetzen dringend nötig, um die Ausgabendynamik abzubremsen. Die bisherigen Ergebnisse lassen nicht erkennen, dass der Bund den Ernst derLage erkannt hat. Das hat das auch Gespräch mit dem neuen DLT-HauptgeschäftsführerRuge eindrucksvoll vermittelt“, erklärte Ambrosy, der zugleich Vizepräsident des DLT ist.

„Der Austausch mit Oberst Wachter vom Landeskommando Niedersachsen der Bundeswehr hat unsere Forderung unterstrichen, dass wir eine zivile Komponente des OPLANs,den ZPLAN DEU, brauchen. Wir wollen uns auch bei der Zivilverteidigung eng mit der Bundeswehr verzahnen und gemeinsam üben“, berichtete NLT-Hauptgeschäftsführer Dr.Joachim Schwind.

Wertvoll sei auch der Austausch zur Verwaltungsdigitalisierung mit Staatssekretärin AnkePörksen aus dem Innenministerium gewesen. Schwind dazu: „Hier haben wir die erstenFortschritte auf dem neuen, gemeinsamen Weg von Land und Kommunen bei landesweiteinheitlicher Architektur für Verfahren und automatisierte Prozesse bei Datenübergaben sowie die gemeinsame zentrale Bereitstellung von IT-Dienstleistungen für alle Kommunen diskutiert. Es reicht nicht, Kommunen durch Gesetz ,elektrifizieren‘ zu wollen. Wir müssen konsequent und Ebenen übergreifend in Richtung Ende-zu-Ende-Automatisierung arbeiten.“

Weitere aktuelle Themen wurden ohne externe Gäste zwischen den Landrätinnen undLandräten sowie dem Ersten Regionsrat der Region Hannover erörtert. „Drängend für vieleLandkreise ist derzeit der Wolf“, griff Schwind ein Beispiel heraus. Mit den neuen Handlungsspielräumen im Bundesjagdgesetz bestehe nun die Erwartung der Landkreise, dassdiese konsequent genutzt werden. „In Niedersachsen sehen wir das Land in der Verantwortung, für eine rechtssichere und vor allem zügige Umsetzung zu sorgen. Der landesseitigeVorschlag, die Zuständigkeit insbesondere für die Managementplanung zentral beim Landzu bündeln, ist daher folgerichtig und wird vom NLT unterstützt. Bei der Zuständigkeit derJagdbehörden schlagen wir ein Optionsmodell vor: Ein Teil der Landkreise möchte auch fürdie Tierart Wolf zuständig bleiben. Das muss das neue Jagdgesetz ermöglichen. Auch dieübrigen Zuständigkeiten müssen so organisiert werden, dass wir die Handlungsspielräumedes Bundesrechts maximal nutzen können“, so Schwind.

Die Klausurtagung findet jedes Jahr statt, jeweils an einem anderen Ort. Der TagungsortBad Harzburg geht auf einen Vorschlag des Landrates des Landkreises Goslar, Dr. Alexander Saipa, zurück. Eine Dokumentation der Veranstaltung wird in der kommenden Ausgabe der Verbandszeitschrift „NLT Information“ zu finden sein; die Auslieferung der Druckausgabe ist für Mitte Juni geplant.

Landkreistag fordert ZPLAN DEU und gehärteten Katastrophenschutz

Mit dem sogenannten OPLAN DEU, dem Operationsplan Deutschland der Bundeswehr, reagiert der Bund auf die Bedrohung von Sicherheit und Frieden in Europa. „Nicht nur diemilitärische Verteidigung, auch die Zivile Verteidigung, insbesondere der Zivilschutz, ist einegesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen daher einen ZPLANDEU, einen Masterplan für die Zivile Verteidigung Deutschland als politischen Zwilling zumOPLAN. Nur so kann Landes- und Bündnisverteidigung realistisch geplant und vorbereitetwerden“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. JoachimSchwind, am vergangenen Mittwoch in einer Pressemitteilung.

Der von der niedersächsischen Landesregierung initiierte Sicherheitspolitische Dialog seiein erster Schritt und habe den entsprechenden Bedarf zur Verzahnung aller Fachthemenoffengelegt. Schwind machte deutlich: „Als niedersächsische Landkreise sind wir doppeltvon der veränderten sicherheitspolitische Lage betroffen – durch unsere zentrale Lage inDeutschland und Europa und die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz. Zugleich sehenwir uns in der Verantwortung und leisten unseren Beitrag zum Schutz von Bevölkerung undInfrastruktur sowie der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.“ Deshalbmüssten zügig weitere, konkrete und wirksame Schritte bei Bund und Land entsprechendeinem eigenen Plan folgen. „Als Landkreise haben wir den Dialog mit der Bundeswehr massiv intensiviert und das klare Signal ausgesandt: Wir wollen vor Ort mit der Bundeswehrgemeinsam üben. Das ist im Flächenland Niedersachsen von besonderer Bedeutung“, soSchwind.

Zugleich erklärte er die Bereitschaft der Kreisebene zu einem beständigen Austausch undzu gemeinsamen Übungen nicht nur mit der Bundeswehr, sondern eben auch im Zivilschutz-Strang. Bund und Land müssten im Bereich der Zivilen Verteidigung weit stärkerkonzeptionell und koordinierend tätig werden. Von der Landesregierung forderte der NLTHauptgeschäftsführer deshalb auch eine Stärkung des Katastrophenschutzes: „Als Landkreise tragen wir die Kosten des Katastrophenschutzes. Sie sind fünf- bis sechs Mal höherals der Betrag, den wir vom Land erstattet bekommen. Das wird den steigenden Anforderungen durch die multiplen Bedrohungen nicht gerecht. Wir begrüßen die Anstrengungendes Innenministeriums, beispielsweise bei der zentralen Fahrzeugbeschaffung im Bereichder geländegängigen Fahrzeuge. Aber nur mit einem ZPLAN auf Bundes- und Landesebene kriegen wir eine koordinierte Vorbereitung auf den Zivilschutzfall in den vielenFachthemen wie beispielsweise im Gesundheitswesen hin.“

Wolf: Künftige Zuständigkeitsverteilung bei der Jagd in Niedersachsen

Nach Inkrafttreten des Bundesjagdgesetzes am 2. April 2026 arbeitet das Land Niedersachsen an der Umsetzung der neuen Regelungen für den Umgang mit der Tierart Wolf. Einezentrale Frage wird die Zuständigkeitsverteilung sein. Dabei geht es unter anderem um dieZuständigkeit,

  • revierübergreifende Managementpläne aufzustellen, die darauf ausgerichtet sein müssen, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten; 
  • bei Fehlen eines Managementplans, oder wenn sich die Tierart Wolf in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, die Jagd im Einzelfall unter engen Voraussetzungen zugenehmigen;
  • die Parameter dafür anzupassen, unter denen die Jagd auch ohne Genehmigung zulässig ist, wenn ein Schaden an einem nicht wildlebenden Tier trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen durch einen Wolf verursacht wurde (Schnellabschussverfahren);
  • Jagdausübungsberechtigte zur Jagd zur verpflichten, die Entnahme von Einzeltierenoder Rudeln anzuordnen und Weidegebiete zu bestimmen, in denen eine Bejagung desWolfes auch im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes möglich ist; 
  • notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Tierart Wolf zuergreifen, wenn dieser nicht günstig ist.

In Niedersachsen nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der Jagdbehörden als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahr. Wegen dieser weiten Normsind aktuell die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden im Sinne desBundesjagdgesetzes auch vollumfänglich hinsichtlich der Tierart Wolf zuständig. Die Landesregierung hat die Absicht geäußert, das Niedersächsische Jagdgesetz kurzfristig dahingehend zu ändern, dass die Zuständigkeit für die Tierart Wolf auf das Land übergeht.

Die Gremien des Niedersächsischen Landkreistages haben sich wiederholt mit dem Themabefasst. Der NLT-Umweltausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass die Zuständigkeitfür die Erstellung eines Managementplans und das Monitoring beim Land liegen sollten.Hinsichtlich der Schnellabschüsse hat der Umweltausschuss die Erwartung geäußert, dassdie Rissbegutachtung weiterhin durch die Landwirtschaftskammer durchgeführt wird. Zugleich hat der NLT-Umweltausschuss die Möglichkeit erörtert, dass Einzelgenehmigungenbei ungünstigem Erhaltungszustand auch durch die unteren Jagdbehörden in enger Abstimmung mit dem Land ermöglicht werden könnten, sofern das vor Ort gewollt ist. Das NLTPräsidium hat diese Linie bestätigt und mit Blick auf die Einzelgenehmigung konkretisiert;der NLT setzt sich für Optionsmodell ein.

Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desNiedersächsischen Grundsteuergesetzes in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.Mit dem Gesetz ist vorgesehen, noch vor der normierten Evaluation zum 31. Dezember2027 Billigkeitsmaßnahmen für besonders gelagerte Härtefälle zu regeln. Hierbei geht esim Einzelnen um

  1. Resthöfe mit ungenutzten Nebengebäuden,
  2. bestimmte unbebaute und ungenutzte Grundstücke im Grundvermögen und
  3. Grundstücke, die zur Ausübung des Sports einer öffentlichen Institution für gemeinnützige Zwecke zur Nutzung überlassen werden.

Die Härtefälle, für die eine Ausnahme von der uneingeschränkten Anwendung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes gemacht werden können, sollen mit dem Gesetzentwurfals Regelbeispiele definiert werden. Für die Anwendung ist somit eine Einzelfallentscheidung der Gemeinde oder Stadt als Steuergläubigerin erforderlich. Sowohl wegen der kommunalpolitischen Diskussionen als auch mit Blick auf den zu erwartenden Aufwand hattendie gemeindlichen Spitzenverbände entsprechende Regelungen äußerst kritisch angesehen. Diese Haltung wurde nach Beratungen in den Gremien auch vom NiedersächsischenLandkreistag mitgetragen.

Kostenausgleich für Inklusive Schulen

Nach dem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Inklusionskostenerstattungim Sekundarbereich II und den Berufsbildenden Schulen hatten die kommunalen Spitzenverbände das Niedersächsische Kultusministerium aufgefordert, zeitnah gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. (Das Urteil ist in der Verbandszeitschrift NLT Information, Ausgabe 1/2026 dargestellt, siehe S. 8). Eine Antwort steht aus, das Kultusministerium hat allerdingsim Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag unteranderem mitgeteilt, für das Jahr 2026 könne die Auszahlung der pauschalierten Leistungnach dem bisherigen Verteilungsschlüssel erfolgen. Das haben die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 15. April 2026 kritisiert.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Sollte das Land nunmehr keine rückwirkende Rechtsänderung zum 1.1.2026 vorsehen, bei der alle in Rede stehenden Schulen in den Kostenausgleich einbezogen werden, müssten wir unseren Mitgliedern empfehlen, gegen die wohlim Mai des Jahres zu erwartenden Bescheide Rechtsmittel einzulegen und ggf. den Klageweg zu beschreiten, um auch für ihre Aufwendungen im Bereich des Sekundarbereichs IIund der Berufsbildenden Schulen einen Kostenausgleich zu erhalten.“ Weiter wird darum gebeten, zeitnah zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen und eine Kostenberechnungzur Grundlage eines geänderten gesetzlichen Kostenausgleichs zu machen.

Deutschlandticket: Verkehrsministerkonferenz beschließt Preisindex

Die Verkehrsministerkonferenz vom 25./26. März 2026 hat die Entwicklung eines Preisindexbeschlossen, anhand dessen künftig der Preis des Deutschlandtickets erstmalig ab 1. Januar 2027 fortgeschrieben werden soll. Zur Erarbeitung zur Preisindexes war eine Projektgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder gebildet worden, in der auch die Verkehrsverbände und die kommunalen Spitzenverbände mitgewirkt haben. Einige Elementedes Preisindexes wurden allerdings gegen den ausdrücklichen Widerspruch der kommunalen Spitzenverbände und der Branche festgelegt.

Für den Preisindex wurde eine „branchentypische Gewichtung“ der einzelnen Kostenkategorien für SPNV und ÖPNV vorgenommen und zu einem „Gesamt-Kostenindex“ zusammengeführt. Dabei konnte von den kommunalen Spitzenverbänden und der Verkehrsbranche erreicht werden, dass die Entwicklung der jeweiligen Teil-Indizes „jahresscharf“ einfließtund nicht über drei oder gar fünf Jahre gemittelt wird. Zudem gibt es einen „Wertfaktor“. Umdie fehlende Dynamisierung der Ausgleichsmittel von Bund und Ländern (Deckelung aufdrei Milliarden Euro pro Jahr) zu kompensieren, muss der Preis des Deutschlandtickets stärker steigen als die ÖPNV-spezifische Entwicklung der Kosten. Dies war eine zentrale Forderung der kommunalen Seite und der Branche. Nach dem Willen von Bund und Ländernsoll daneben allerdings auch ein „Dämpfungsfaktor“ zu tragen kommen, der den Wertfaktorabschwächt und preissenkend wirkt. Kommunale Spitzenverbände und Verkehrsbranchehatten diesen Faktor nachdrücklich abgelehnt, da er im Widerspruch steht zu einer auskömmlichen Finanzierung.

Ko-Pionier-Preis 2026: Nachnutzung kommunaler Lösungen

Mit dem Ko-Pionier-Preis werden Verwaltungen geehrt, die bestehende Ansätze andererKommunen erfolgreich adaptieren und nachnutzen. Prozesse müssen nicht immer komplettneu gestaltet werden. Verwaltungen, die bewährte Ansätze anderer übernehmen und anpassen, tragen ebenso wesentlich zu funktionierenden Abläufen bei wie diejenigen, diediese Lösungen ursprünglich entwickelt haben. Unter der Schirmherrschaft der FITKO, derBund-Länder-Organisation zu Koordinierung der Verwaltungsdigitalisierung, ehrt der Ko-Pionier-Preis daher diejenigen, die erfolgreiche Ansätze anderer Kommunen nachnutzen, weiterentwickeln und in ihre eigenen Strukturen übertragen.

Eine Jury, der auch der Deutsche Landkreistag angehört, zeichnet Verwaltungen aus, dieLösungen aus anderen Verwaltungen übernommen haben und aufzeigen, wie diese beiihnen Anwendung finden. Ziel ist es, die Nachnutzung von Ideen zu fördern. Der Ko-PionierPreis wird auf dem KGSt-Forum vom 16. bis 18. September 2026 in Leipzig vergeben. DieBewerbungsfrist endet am 15. Juli 2026. Weitere Details und die Möglichkeit zur Bewerbungsind zu finden auf der Webseite www.reform-staat.org/experiments/ko-pionier-preis/.

Der Ko-Pionier-Preis wird in folgenden Kategorien vergeben: Digitalisierung der Verwaltung,Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Offene Standards und Open Source, Govdigital-Sonderpreis. Für die Chance auf Auszeichnung müssen die nachgenutzten Lösungen folgendeKriterien erfüllen: Skalierbarkeit, Eignung für den öffentlichen Sektor, Innovationskraft,Nachhaltigkeit. Darüber hinaus wird der Publikumspreis „Nachnutzung der Herzen“ vergeben. Diese Kategorie gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, Anerkennung für Verwaltungenauszudrücken, die durch die erfolgreiche Nachnutzung und Implementierung von Projektenaus anderen Verwaltungen besonders beeindruckt haben. Der Preisträger wird durch eineöffentliche Abstimmung aus einer definierten Gruppe der sich bewerbenden Verwaltungenermittelt.