NLT-Aktuell – Ausgabe 13
Bundesweite Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik 2024
Nach den Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes für die kommunale Kassenstatistikhat die kommunale Ebene (Kernhaushalte) im Jahr 2024 mit einem absoluten Rekorddefizitvon – 24,3 Milliarden Euro und damit im Vorjahresvergleich um massive -17,9 MilliardenEuro verschlechtert abgeschlossen. Das kommunale Defizit ist nahezu dreimal Mal höherals das bisherige Rekorddefizit aus dem Jahr 2003 (-8,3 Milliarden Euro).
Die Landkreise schlossen 2024 mit einem Rekorddefizit von -5,844 Milliarden Euro ab. DasDefizit fiel mehr als doppelt so hoch aus als erwartet (-2,6 Milliarden Euro). Die Personalausgaben nahmen um +9,7 Prozent zu. Stärker als erwartet wuchsen auch die Ausgabendes laufenden Sachaufwands (+8,6 Prozent). Die Ausgaben für soziale Leistungen stiegenebenfalls deutlich stärker als prognostiziert an (+12,5 Prozent). Die Kosten der Unterkunft(KdU) der Landkreise wuchsen dabei um +5,1 Prozent. Die Ausgaben beim Asylbewerberleistungsgesetz stiegen bei den Landkreisen um +3,8 Prozent. In der Gesamtschau steigendie kommunalen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um +3,2 Prozent. Einehohe Dynamik weist die Eingliederungshilfe auf (+13,6 Prozent). Eine noch höhere Dynamikist bei den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit +18,3 Prozent außerhalb von Einrichtungen und 17 Prozent in Einrichtungen zu verzeichnen. Das Finanzierungssaldo der Landkreise in Niedersachsen von 205,18 Euro pro Kopf wurde nur noch durch die Landkreise inHessen mit 232,20 Euro übertroffen.
Die Kassenkreditbestände der kommunalen Ebene insgesamt haben sich im Vorjahresvergleich um +5,8 Prozent auf 31,199 Milliarden Euro erhöht. Der Kassenkreditbestand derLandkreise umfasste 2,893 Milliarden Euro und liegt gegenüber dem Vorjahr um +25,5 Prozent höher. Die höchsten absoluten Zuwächse verzeichneten die Landkreise in Niedersachsen (+364,5 Millionen Euro), gefolgt von den Landkreisen in Baden-Württemberg (+244,3Millionen Euro). Pro Kopf entfallen auf die Landkreise in Niedersachsen 78,28 Euro, dies istbundesweit die vierthöchste Quote. Spitzenreiter sind die Landkreise in Sachsen-Anhalt mit288,38 Euro und Rheinland-Pfalz mit 206,70 Euro.
Moore für Klimaschutz nutzen – Positionspapier des NLT
Moore sind einzigartige Lebensräume und entscheidend für den Klimaschutz. Mit seinendeutschlandweit bedeutsamen Moorregionen steht Niedersachsen vor der Aufgabe, für diekohlenstoffreichen Böden Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen umzusetzen, die ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und sozial akzeptabel sind. „Moorschutz erfordert Geld und Akzeptanz“, machte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Marco Prietz, in einer Pressemitteilung deutlich. „Wir fordern einen Moor-Transformationsfonds, mit dem der Bund den betroffenen Landkreisen Mittel fürdiese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verfügung stellt“, so Prietz. Gemeinsam mitCuxhavens Landrat Thorsten Krüger überreichte Prietz am 3. April 2025 ein Positionspapierdes NLT (Link: Moortransformation_202503.pdf) an Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte.
Der Landkreis Cuxhaven hatte das Papier initiiert. „Die Moortransformation ist, wie der Klimaschutz, eine Generationenaufgabe. Wir schaffen das nicht allein. Aber wir wissen, waszu tun ist und wie die Moore entwickelt werden müssen, damit sie Heimat für die Menschenbleiben können und eine Wertschöpfung vor Ort erhalten bleibt und ausgebaut wird“, erklärte Landrat Krüger.
Umweltminister Meyer begrüßte das Positionspapier: „Niedersachsen ist Moorland Nummereins und trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Wiederherstellung derMoore. Das geht nur gemeinsam mit den Landkreisen und Kommunen als wichtige Partner.Die Forderung an den Bund, einen Moor-Transformationsfonds einzurichten, unterstütze ichsehr. In den Mooren stecken enorme Potenziale für Klimaschutz, Wasserhaushalt und Artenschutz. Allein in Niedersachsen entstehen 17,7 Prozent der Treibhausgasemissionendurch die Moorentwässerung.“ Für Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ist klar, Moortransformation geht nur im Schulterschluss: „Wir sprechen bei der Wiedervernässung unserer Moore von einer notwendigen Maßnahme im Kampf gegen die Erderwärmung, bei derunsere Landwirtinnen und Landwirte unbedingt mitgenommen werden müssen. Landkreiseund Kommunen haben dabei die zentrale Rolle auf regionaler Ebene. Mit der Landwirtschaftmüssen vor allem Wertschöpfungsalternativen zum Beispiel in Form von Paludikulturen entwickelt werden, die wirtschaftlich, nachhaltig und regional angepasst sind.“
„Wir brauchen das Land zur Koordination und als Unterstützung gegenüber dem Bund“,führte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer aus. „Die im Bund in Aussicht genommenen100 Milliarden Euro zur Erreichung der Klimaneutralität sind der ideale Anknüpfungspunkt,für niedersächsische Moortransformationsprojekte eine angemessene Summe einzufordern“, schlägt er vor. Das Land solle zügig ein Konzept vorlegen, um die Maßnahmen zupriorisieren und die erforderlichen Daten zu erfassen und zur Verfügung zu stellen.
Novelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz
Das Wirtschaftsministerium (MW) hat nach dem Beschluss der Landesregierung in der Kabinettssitzung am 25. März 2025 den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zur Verbandsbeteiligung übersandt. Nach der vonder Landesregierung veröffentlichten Pressemitteilung soll die Änderung des NTVergGWettbewerbsverzerrungen verhindern, indem Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichenAufträgen eingeführt werden. Unternehmen müssen künftig bei der Angebotsabgabe erklären, dass sie tariflich festgelegte oder gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne zahlen.Dadurch soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nur für „Gute Arbeit“ verwendetwerden, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen.
Ergänzend ist mit der Pressemitteilung erstmalig bekannt geworden, dass im Bereich desöffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) künftig ein sogenannter fingierter Betriebsübergang vorgeschrieben wird. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einem Betreiberwechsel das vorhandene Personal automatisch vom neuen Anbieter übernommen wird – inklusive der bisherigen Arbeitsbedingungen. Ziel der Regelung soll sein, bestehende Arbeitsverhältnisse besser zu schützen und Lohndumping bei Neuausschreibungen zu verhindern.
Aus der Begründung des Entwurfs selbst geht hervor, dass die Reform letztendlich zu höheren Kosten für öffentliche Auftraggeber führt, da Unternehmen die höheren Löhne in ihrePreise einrechnen. Zudem entsteht Mehraufwand durch die regelmäßige Anpassung derVerordnungen und die Einrichtung von Kontroll- und Servicestellen. Letztgenannte sollenbeim dem für Arbeitsrecht zuständigen Ministerium eingerichtet werden. Die eingestandenen höheren Kosten unterstreichen die Haltung der Arbeitsgemeinschaft für kommunaleSpitzenverbände, die dem Gesetzesvorhaben ungeachtet der im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens erreichten Verschlankungen des Entwurfs ablehnend gegenüberstehen.
Änderung des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes“ im Rahmen derVerbändeanhörung zur Stellungnahme übersandt. Ein wesentlicher Teil des Gesetzentwurfs betrifft die kommunale Wärmeplanung, die in Niedersachsen den Gemeinden alsPflichtaufgabe zugewiesen ist. Eine Neuerung ist die ausdrückliche Befugnis für die Kreisebene in § 20 Abs. 3 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG). Sie sieht vor, dass dieLandkreise und die Region Hannover die planungsverantwortlichen Stellen bei der Durchführung der Wärmeplanung unterstützen können. Dies ist bisher über die allgemeine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion in einigen Landkreisen auf freiwilliger Basis erfolgt.
Nach § 26 des Gesetzentwurfes sollen die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Göttingen und die Region Hannover verpflichtet werden, biszum 31. Dezember 2028 Klimaanpassungskonzepte aufzustellen und zu beschließen. DieEbene der Landkreise ist hierfür – ebenso wie bei den Klimaschutzkonzepten – nach unserer Einschätzung sinnvoll.
Nachsteuerungsbedarf besteht aus Sicht der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages jedoch bei der Kostenregelung in § 26 Abs. 6 des Gesetzentwurfs. Dieser Absatzsieht eine Zuweisung von einmaligen Mitteln in Höhe von 200.000 Euro pro Landkreis imJahr 2027 vor. Zu begrüßen ist, dass das MU auch bei dieser Pflichtaufgabe von einer Konnexitätspflicht des Landes ausgeht. Die Klimafolgenanpassung ist ersichtlich jedoch eineDaueraufgabe. Insofern sollte auch eine dauerhafte Zuweisung von Finanzmitteln durch dasLand erfolgen, um Personal für diese Aufgabe einstellen zu können.
Erneute Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung
Dem Niedersächsischen Landtag liegt der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und zur Änderung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes“ (LT-Drs. 19/6816) der regierungstragenden Fraktionen vor. Er dient der Umsetzung europäischen Rechts, insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (RED III), sowie der weiteren Vereinfachung des niedersächsischen Baurechts. Hierzu nimmt der Entwurf weitere Verfahrensfreistellungen in den Blick.
Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages war hierzu bisher immer kritischim Hinblick auf die bürokratischen Folgen (repressives Handeln) und den möglichen Unfrieden in den Nachbarschaften. Darüber hinaus soll mit einer recht komplexen Regelung in§ 86 Abs. 9 NBauO-E präzisiert werden, dass der im vergangenen Jahr eingeführte Wegfallder Einstellplatzpflicht für Wohnbauvorhaben nur für zukünftige Bauvorhaben gilt. Der Rückbau bestehender Einstellplätze, die zuvor dieser Pflicht unterlagen, soll nicht mehr möglichsein.
Mit dem Entschließungsantrag „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung unddes Bundesrechts zur Förderung nachhaltigen Bauens und moderner Standards“ (LT-Drs.19/6818) zeigen die regierungstragenden Fraktionen ihren Willen, noch weitere Änderungendes Baurechts anzustoßen. Unter anderem wird die Einführung einer Abbruchanzeige undeines Abrisskatasters aufgeführt, was einer Forderung der Architektenkammer entspricht,aber weitere Bürokratie bedeuten würde.
Mit dem Entschließungsantrag „Bauen muss einfacher, schneller und günstiger werden –Novellierungsprozess der NBauO, der BauPrüfVO sowie der DVO-NBauO zielorientiert jetztfortsetzen“ (LT-Drs. 19/6806) bekundet die CDU-Fraktion, die Novellierung der NBauO nochweiter zu forcieren. Dabei fokussiert der Antrag unter anderem auf eine noch stärkere Öffnung beim Brandschutz; aber auch auf eine teilweise Rücknahme des Wegfalls der Einstellplatzpflicht. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Bundeswehr in Niedersachsen“(LT-Drs. 19/6804) der CDU-Fraktion enthält unter Artikel 4 Regelungen zu einer Änderungder NBauO. Zielrichtung ist wohl vor allem, alle baulichen Anlagen öffentlicher Stellen aufMilitärgelände verfahrensfrei zu stellen.
Kommunaler Finanzausgleich 2025
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Berechnungsgrundlagen für denkommunalen Finanzausgleich 2025 mit den Grundbeträgen bekannt gegeben. Der kommunale Finanzausgleich beläuft sich danach unter Berücksichtigung einer Steuerverbundabrechnung von -69,5 Millionen Euro auf 5.514,1 Millionen Euro. Das sind rund 64 MillionenEuro weniger als im Vorjahr und stellt den zweiten Rückgang in Folge dar. 2023 lag dasNiveau noch über 100 Millionen Euro höher.
Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben unter Einbeziehungder Finanzausgleichsumlage stieg auf 1.418,96 Euro (Vorjahr: 1.377,16 Euro). Der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben erhöhte sich auf 689,20 Euro (Vorjahr:676,85 Euro). Hintergrund war ein weiterer Anstieg der Steuerkraftmesszahl für Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben in Niedersachsen insgesamt auf 10,88 Milliarden Eurofür den Finanzausgleich 2025 (Vorjahr: 10,54 Milliarden Euro). Der Durchschnitt der Soziallasten 2022/2023 stieg gegenüber dem Vorjahr deutlich um169 Millionen Euro auf 1.196 Millionen Euro an.
Förderrichtlinie für eine weitere Laufzeit der „Start Guides“
Die Förderrichtlinie „Start Guides“ soll nach Ende Ihrer fünfjährigen Laufzeit am 31. Dezember 2025 für eine weitere fünfjährige Laufzeit im Zeitraum 2026 bis 2030 neu aufgelegt werden. Das geht aus einem durch das Niedersächsische Sozialministerium (MS) zur Anhörungübermittelten Entwurf hervor. Der mit dem Programm bediente Handlungsbedarf zur Unterstützung der Gewinnung und Erwerbsintegration qualifizierter ausländischer Fachkräfte undbereits hier lebender Zugewanderter werde auch in den kommenden Jahren absehbar weiterbestehen.
Hintergrund sei, dass sich die Asylzuwanderung nach Niedersachsen in den vergangenenJahren weiterhin auf einem relativ hohen Niveau bewege und daher auch künftig mit Unterstützungsbedarf von Zugewanderten bei der Arbeitsmarktorientierung sowie von Unternehmen bei der betrieblichen Integration Zugewanderter gerechnet werde. Ferner werde mitBlick auf die letzten Erweiterungen im Fachkräftezuwanderungsrecht in den kommendenJahren zudem auch mit einer Steigerung der Ausbildungs- und Erwerbszuwanderung nachNiedersachsen gerechnet, so dass auch für diese Zuwanderungsgruppe mehr Beratungsbedarfe erwartet würden.
Positionspapier des Deutschen Landkreistages zum Wasserstoff-Hochlauf
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat das von der AG Wasserstoff erarbeitete und am25. März 2025 vom Präsidium beschlossene Positionspapier „Wasserstoff-Hochlauf in ländlichen Räumen unterstützen“ veröffentlicht. In der AG Wasserstoff wird die Expertise derLandkreise zu diesem Handlungsfeld gebündelt. Auf diese Weise soll die fachliche wie politische Begleitung von Aktivitäten des Bundesgesetzgebers intensiviert, aber auch regionale Wertschöpfungschancen ausgelotet und Best Practice-Beispiele ausgetauscht werden.
Angesichts der vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag hat sich die AG zunächst mit der Erarbeitung eines umfassenden Positionspapiers zum Wasserstoff-Hochlaufbeschäftigt, in dem die zentralen Forderungen der Landkreise an die künftige Bundesregierung zusammengefasst sind. Das Papier spricht sich für einen zeitnahen und bedarfsgerechten Ausbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in der Fläche über das geplante Wasserstoff-Kernnetz hinaus aus und fordert die Beschleunigung des Wasserstoff-Hochlaufs durchgeeignete Maßnahmen sowie die Schaffung einer zielgerichteten Förderarchitektur.
Bundessozialgericht bestätigt Rechtsposition der kommunalen Jobcenter
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 26. März 2025 in der Rückforderungsstreitigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegen den LandkreisWittmund entschieden, dass das dortige kommunale Jobcenter die Kosten für die Widerspruchssachbearbeitung als Personalkosten spitz mit dem Bund abrechnen durfte (Aktenzeichen: B 4 AS 4/24 R). Der Streitgegenstand stammt aus dem Jahr 2018. Der Bund hattedie Auffassung vertreten, das kommunale Jobcenter könne die Kosten für den Einsatz derWiderspruchssachbearbeiter im Aufgabenbereich des SGB II nicht spitz, sondern nur imRahmen der Personalgemeinkosten abrechnen. Das BSG folgt hingegen der kommunalenRechtsauffassung und argumentierte in der mündlichen Verhandlung, die dem Landkreis entstandenen Personalkosten der Widerspruchssachbearbeitung fielen in die Finanzierungslast des Bundes, da es sich um Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten handele.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) stellt in einer ersten Bewertung fest, das Urteil und dietragenden Erwägungen des Gerichts entsprächen durchweg der kommunalen Argumentation. Damit finde ein weiteres Verfahren ein gutes Ende für die Landkreise und kreisfreienStädte, von denen sich nach dortiger Kenntnis 22 in Auseinandersetzungen mit dem BMASzu dieser Abrechnungsfrage befinden. Wie bereits in anderen Rückforderungsstreitigkeitenhatte der DLT eine Unterstützung im Hinblick auf die Prozessvertretung sowie – bezogenauf die zahlreichen beklagten niedersächsischen kommunalen Jobcenter – eine Koordinierung der Landkreise übernommen.
Initiative „ROSSMANN spendet Licht“
Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat darüber informiert, dass Raoul Rossmann von der Firma ROSSMANN die private Initiative „ROSSMANN spendet Licht“ ins Leben gerufen hat. Hierzu erfolgt am heutigen 4. April 2025 eine gemeinsame Pressekonferenz der Firma ROSSMANN mit dem MK zur Vorstellung des Projektes.
Das Ziel von „ROSSMANN spendet Licht“ ist es, Schulen in Niedersachsen mit modernerBeleuchtung (Lampen und Leuchtmittel) auszustatten und dabei den Aufwand für die Schulen so gering wie möglich zu halten. Dafür hat ROSSMANN sich mit Partnern und Fachleuten aus der Beleuchtungsbranche zusammengetan und einen Prozess entwickelt, bei demüber eine professionelle Bestandsaufnahme die Bedarfe in der jeweiligen Schule ermitteltwerden, die ROSSMANN im Rahmen einer Sachspende deckt. Es darf nur eine Schule proTräger angemeldet werden. Einzelheiten sind zwischen der Firma ROSSMANN und demjeweiligen Schulträger zu klären.