NLT-Aktuell – Ausgabe 12

Treibstoffpreise: Einsatz privater Autos fair entschädigen

Die steigenden Preise für Benzin und Diesel belasten zahlreiche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und viele ehrenamtlich Aktive, die wichtige Aufgaben gegen Reisekostenentschädigung wahrnehmen, im besonderen Maße. Sie sind gerade in den ländlichen Räumenvielfach auf ihr privates Fahrzeug angewiesen. „Wer im Außendienst sein eigenes Auto einsetzt, muss einen fairen Ausgleich bekommen. Die Pauschale von 38 Cent pro Kilometerdeckt die Kosten nicht mehr ab. Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Reisekostenverordnung anzupassen, und die Wegstreckenentschädigung mindestens temporär zu erhöhen“, so Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des NiedersächsischenLandkreistages, in einer Pressemitteilung am Mittwoch.

Viele Mitarbeitende im Außendienst, beispielsweise in der Lebensmittelkontrolle, in den Jugend- und Gesundheitsämtern, Tierärztinnen und Tierärzte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, setzen zur Erledigung der Aufgaben der Verwaltungen ihre privaten Fahrzeugeein. „Es trifft vor allem den ländlichen Raum. Die Entfernungen sind groß, der ÖPNV istselten eine ausreichende Alternative. Die Anschaffung zusätzlicher Dienstfahrzeuge ist esoftmals auch nicht. Die Erhöhung der Wegstreckentschädigung ist die richtige Lösung“,machte Schwind deutlich.

Auch Ehrenamtliche, die sich für ihre Kommunen und das Gemeinwohl engagieren und ihrprivates Fahrzeug einsetzen, sind von steigenden Kosten an der Zapfsäule und in denWerkstätten betroffen. „Wer nicht nur seine Zeit und Kraft, sondern noch zunehmend eigenes Geld im Ehrenamt einbringen muss, kommt irgendwann an seine Grenzen“, soSchwind. Auch deshalb sei die Anpassung des Reisekostenrechts richtig und wichtig. „Dievom Bund versprochene Steuersenkung für zwei Monate wird das Problem nicht lösen, zumal auch die Werkstattkosten weiter rasant gestiegen sind. Die Landesregierung muss dasReisekostenrecht schnell anpassen“, so Schwind abschließend.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses zur Entlastung

Der Koalitionsausschuss der Spitzen von CDU/CSU und SPD hat am 12. April 2026 in Berlingetagt. Vor dem Hintergrund „aktueller Krisen in der Welt“ seien wichtige Entscheidungenfür Reformen und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft getroffenworden. Die unmittelbare Reduzierung der Spritpreise stand dabei im Mittelpunkt der Beratungen. Vorgesehen ist zunächst ein „Energiesofortprogramm“, das eine Senkung der Energiesteuer bei Diesel und Benzin um jeweils etwa 17 Cent brutto pro Liter begrenzt auf zweiMonate vorsieht. Langfristig soll das Energieangebot ausgeweitet werden, um Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren.

​Als zweiter Beschlusspunkt ist eine Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerdadurch vorgesehen, dass Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglicht werden soll, eine steuerund abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Angekündigt wirdzudem zum 1. Januar 2027 eine große Reform der Einkommenssteuer. Weitere Vorschlägebetreffen die Stärkung der Automobilindustrie. Schließlich wird in einem letzten Beschlussteil die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zeitnah mit einem entsprechendenGesetzentwurf zum 29. April 2026 angekündigt. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein. Grundlage seien die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit.

Mit Blick auf die Eröffnung einer 1.000 Euro Entlastungszahlung durch die Arbeitgeberknüpft die Koalition an die sogenannte Inflationsausgleichsprämie im Zuge der durch denUkraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im Jahr 2022 an. Auswirkungen der für den 1. Januar 2027 angekündigten großen Reform der Einkommenssteuer auf die kommunale Ebenesind derzeit nicht abschätzbar. In Bezug auf die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und den angekündigten Gesetzentwurf droht neben einer sehr starken Verkürzung vonBeteiligungsrechten insbesondere mit Blick auf die kommunalen Krankenhäuser angesichtsder vorgelegten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit eine erneut erheblicheBelastung für die Landkreise.

Deutliche Kritik an Länder- und Kommunalentlastungsgesetz

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sehr kritisch zum Referentenentwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) Stellung genommen. Ersieht eine Altschuldenhilfe in Höhe von vier Mal 250 Millionen Euro pro Jahr, sowie erhöhteMittel für die finanzstarken Länder (4 x 400 Millionen Euro pro Jahr) und eine Entlastung beiden ostdeutschen Ländern (4 x 350 Millionen Euro pro Jahr) vor. Unter anderem beanstanden die kommunalen Spitzenverbände die überaus kurze Anhörungsfrist, die vermutenNLT-Aktuell, Ausgabe 12 vom 17. April 2026, Seite 3lässt, dass vom Bundesfinanzministerium keine Anmerkungen zum Gesetzentwurf gewünscht sind und eher als lästig empfunden werden.

Auch inhaltlich wird der Gesetzentwurf, der lediglich die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD abarbeitet, kritisch gesehen. Der seit Unterzeichnung desKoalitionsvertrages dramatisch verschlechterten Situation der Kommunalfinanzen wird nochnicht einmal ansatzweise Rechnung getragen. Bereits das vorgesehene Volumen der Maßnahmen (4 x 1 Milliarde Euro pro Jahr) als auch ihre Strukturierung sind angesichts deraktuellen Defizitlage und der Höhe der kommunalen Kassenkreditbestände in keiner Weisegeeignet auf kommunaler Ebene für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Allein inden ersten drei Quartalen des Jahres 2025 ist der kommunale Kassenkreditbestand um+27,8 Prozent von 32,7 Milliarden Euro auf 41,8 Milliarden Euro gestiegen. Allein dieserZuwachs liegt zehnmal höher als das jährlich vorgesehene Gesamtentlastungsvolumen undin den kommenden Jahren ist mit noch deutlich dynamischeren Zuwächsen zu rechnen.

Vandalismus an Schulen: Aufruf zu mehr Rücksichtnahme

Schulleitungen und kommunale Schulträger schlagen Alarm: Nach mehreren erheblichenFällen von Vandalismus und Sachbeschädigung an Schulen riefen sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung zu mehr Verantwortung und Rücksichtnahme auf. „Wir appellierendringend, unsere Bildungsinfrastruktur nicht zu beschädigen oder zu zerstören. Vandalismus beeinträchtigt nicht nur den Unterricht, sondern schadet der gesamten Schulgemeinschaft – und letztlich auch der Allgemeinheit“, erklärte Matthias Aschern, Vorsitzender desSchulleitungsverbandes Niedersachsen in einer Pressemitteilung.

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages und derzeit Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände, betonte die Tragweite solcher Aktionen: „Wer Schuleigentum beschädigt, zerstört bewusst fremdes Eigentum undbegeht eine Straftat. Die Taten verursachen Schäden, Kosten und Verunsicherung. Wir verurteilen solche Handlungen entschieden.“ Zugleich warnten der Schulleitungsverband unddie kommunalen Spitzenverbände vor einer Veröffentlichung, Verharmlosung oder Verbreitung in sozialen Medien: Entsprechende Aufrufe dürften nicht unterstützt werden. Auch dasLiken oder Teilen solcher Inhalte oder Aufrufe trage zur Nachahmung bei.

Schulleitungen und kommunale Schulträger wiesen zudem darauf hin, dass Vandalismuskonsequent geahndet wird – sowohl schulisch als auch rechtlich. Gleichzeitig setzten sieauf Einsicht und Verantwortungsbewusstsein. „Schulen sind Orte des Lernens und des respektvollen Miteinanders. Dieses Miteinander kann nur gelingen, wenn alle achtsam handelnund Verantwortung übernehmen“, erklärten die Beteiligten.

Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Die Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben Gesetzentwürfe zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) eingebracht. Die Anhörung im Innenausschuss des Landtages fand am 9. April 2026 statt. Die kommunalen Spitzenverbände habenin der Anhörung auf Grundlage ihrer schriftlichen Stellungnahme vorgetragen.

Mit Blick auf die Änderung des NKomVG haben die kommunalen hervorgehoben, dass fürden Gesetzentwurf keine Eilbedürftigkeit bestehe und eine sorgfältige Beratung erforderlichsei. Inhaltlich wurde Spitzenverbände unter anderem die verpflichtende Einführung einesJugendbeteiligungsgremiums kritisch bewertet. Zwar wird die Beteiligung von Kindern undJugendlichen ausdrücklich begrüßt, die konkrete Ausgestaltung geeigneter Beteiligungsformate sollte aber weiterhin vor Ort erfolgen.

Im Hinblick auf den Gesetzentwurf zur Änderung des NKWG wurde zudem hervorgehoben,dass eine zügige, zugleich sorgfältige Beratung erforderlich sei, um rechtzeitig vor den anstehenden Kommunalwahlen für klare und praxistaugliche Rahmenbedingungen zu sorgen.Hinsichtlich der vorgesehenen Regelungen zur Verfassungstreue im Kommunalwahlrechtwurde die Zielrichtung grundsätzlich unterstützt. Zugleich wurde betont, dass eine praktikable Umsetzung maßgeblich von einer frühzeitigen und verlässlichen Information der Kommunen durch den Verfassungsschutz sowie klaren Hinweisen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung abhänge.

Die vorgesehene Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 wurde aus grundsätzlichenErwägungen insbesondere für die anstehende Kommunalwahl abgelehnt. Maßgeblich sindrechtssystematische Bedenken im Hinblick auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger sowie die Anforderungen an die Wahrnehmung kommunaler Mandate. Weitere Kritikpunkte betreffen unter anderem die geplanten Änderungen beim Sitzzuteilungsverfahren.

Fachgespräch im Bundestag zu Kommunalfinanzen mit Verdener Landrat

Zwei Niedersachsen haben als Sachverständige bei einem Fachgespräch im DeutschenBundestag zum Thema „Kommunalfinanzen“ Stellung genommen. Landrat Peter Bohlmann(Landkreis Verden) und der Bürgermeister der Gemeinde Bissendorf, Guido Halfter, vertraten den Deutschen Landkreistag (DLT) beziehungsweise den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) in der Veranstaltung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 15. April 2026. Für die kommunalenNLT-Aktuell, Ausgabe 12 vom 17. April 2026, Seite 5Spitzenverbände waren zudem DLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Kay Ruge, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages Christian Schuchardt sowie DStGB-Vize-Hauptgeschäftsführer Uwe Zimmermann geladen. Die Videoaufzeichnung ist abrufbar unterwww.bundestag.de/mediathek.

„Unbezahlbar und freiwillig“ – Niedersachsenpreis für Bürgerengagement

Der Wettbewerb „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „unbezahlbar & freiwillig“ geht in eine neue Runde. Ehrenamtliche, Vereine, karitative Institutionen,Initiativen und Selbsthilfegruppen aus Niedersachsen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren, sind zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen. Die Bewerbung solltemöglichst über die Internetseite www.unbezahlbarundfreiwillig.de erfolgen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2026.

Mit dem Wettbewerb „unbezahlbar & freiwillig – Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“, initiiert von den Sparkassen in Niedersachsen, den VGH Versicherungen und derNiedersächsischen Landesregierung, sollen diejenigen unterstützt und geehrt werden, diesich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen. Er wird dieses Jahr bereits zum 23.Mal durchgeführt. Das Ehrenamt hat in Niedersachsen eine große Bedeutung: Rund dreiMillionen Menschen engagieren sich hier aktiv für ihre Mitmenschen und die Umwelt – imSport, in Hilfsorganisationen oder in sozialen Initiativen.

Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 40.000 Euro. Zusätzlich lobendie Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 4.000 Euro dotiertist. Hierzu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 2. und 6. November 2026 der Wahldes NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen.

Terminhinweis: Kommunaltagung des Bundesinnenministeriums in Berlin

Das Bundesministerium des Innern (BMI) lädt für den 14. September 2026 in Berlin zurdritten BMI-Kommunaltagung ein. Die Tagung richtet sich in erster Linie an Bürgermeisterund Landräte. Mit Kommunalfragen befasste Praktikerinnen und Praktiker aus Verwaltung,Verbänden, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind ebenfalls willkommen. Die Veranstaltung wird mit einer Rede von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eröffnet. Eine Keynote des Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. Achim Brötel, ist ebenfallsTeil des Programms.

Die Kommunaltagung wird sich in verschiedenen Workshops, Diskussionsrunden und Vorträgen der Frage widmen, wie die Kommunen in ihrer Resilienz unterstützt werden können.Ein besonderer Fokus soll dabei auf dem Thema der zivilen Verteidigung liegen.

Die Teilnahme an der Tagung selbst ist kostenfrei. In begründeten Fällen können zudemauf Antrag Reise-/Hotelkosten von Teilnehmern aus den Kommunen übernommen werden.Informationen über die Tagung könne beim BMI angefordert werden per E-Mail an kommunaltagung@bmi.bund.de (Betreff: BMI-Kommunaltagung 2026).