NLT-Aktuell – Ausgabe 11

Kita-Betreuung: Land erhöht Finanzierungsanteil um 290 Millionen Euro

Nach intensiven Gesprächen haben sich das Land Niedersachsen und die kommunalenSpitzenverbände auf eine dauerhafte Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen geeinigt. Ab 2026 erhalten die Kommunen bis einschließlich 2031 jährlich zusätzlich 290 Millionen Euro. Damit können insbesondere gestiegene Personalkosten infolge vonInflation und Tarifsteigerungen besser ausgeglichen werden. Die Zusatzmittel sollen künftigan Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst angepasst werden und in einer dann neu gestalteten Finanzhilfe aufgehen. Ziel ist es, die Finanzhilfe schneller und unbürokratischerbereitzustellen – ohne Abstriche bei der Qualität der Betreuung.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Landesregierung und kommunale Spitzenverbände die Einigung am 7. April 2026 in Hannover vorgestellt. Ministerpräsident Olaf Lieserklärte: „Mit dieser Einigung schaffen wir Planungssicherheit für die Kommunen und Träger. Niemand kann gute Kitas betreiben, wenn steigende Tarifabschlüsse Jahr für Jahr neueFinanzierungslücken reißen. Deshalb lassen wir die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht allein und koppeln die Finanzhilfe künftig verlässlich an die Tarife. Das entlastetdie Kommunen spürbar, sichert gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und sorgt dafür,dass Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht vom Kassenstand vor Ort abhängt. DieKommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie – und sie müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben vor Ort verlässlich erfüllen können.“

Kultusministerin Julia Willie Hamburg fügte hinzu: „Mit der Vereinbarung stärken und sichernwir die Finanzierung der frühkindlichen Bildung nachhaltig und unterstützen die kommunaleEbene bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der frühkindlichen Bildung erheblich. Durch dieFinanzhilfe für gutes Fachpersonal sorgen wir zugleich für eine hohe Bildungsqualität, dieauch finanziell hinterlegt ist. Dieses gute Ergebnis kommt so allen Familien zugute und istAusdruck des gemeinsamen Bemühens aller staatlichen Ebenen, Verantwortung für guteBildungsangebote bereits im frühkindlichen Alter zu übernehmen.“

Landrat Sven Ambrosy, Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages, erklärte:„Die jetzt getroffene Verständigung ist sehr zu begrüßen. Zudem ist eine deutliche Entbürokratisierung der Finanzhilfeabrechnung überfällig. Insofern sind wir der NiedersächsischenKultusministerin für das Signal dankbar, gemeinsam nach einem Weg zu suchen, die Abrechnung der Finanzhilfe ab dem Kita-Jahr 2027/2028 spürbar zu vereinfachen. Dadurchließen sich bei den Kita-Trägern wie auch bei den Regionalen Landesämtern für Schule undBildung als Bewilligungsstellen erheblicher Verwaltungsaufwand einsparen und eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten. Auch das hilft uns Kommunen.“

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen – Kassenstatistik 2025

Vom Statistischen Bundesamt sind die Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik für dasJahr 2025 zur Verfügung gestellt worden. Das Ergebnis weist ein Defizit der gesamten kommunalen Ebene (Kernhaushalte) in Höhe von -29,361 Milliarden Euro aus. Die Steuern nahmen mit +3,4 Prozent wieder etwas stärker zu. Insgesamt wuchsen die Einnahmen etwasstärker als im Vorjahr um +3,9 Prozent. Die Ausgaben nahmen deutlich schwächer zu alsim Vorjahr (+8,8 Prozent), aber immer noch dynamischer als die Einnahmen um +5,1 Prozent. Der Zuwachs der Ausgaben für soziale Leistungen lag bei +6 Prozent. Überaus hoheDynamiken weisen weiterhin die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII mit+8,8 Prozent sowie die Ausgaben der Eingliederungshilfe nach SGB IX mit +11,2 Prozentauf. Der Zuwachs beim Personalaufwand lag mit +6,5 Prozent ebenfalls weiterhin rechthoch. Der laufende Sachaufwand und die Sachinvestitionen wiesen mit +3,8 Prozent beziehungsweise +3,0 Prozent ein deutlich niedrigeres Plus auf.

Die Landkreise schlossen 2025 mit einem weiterhin überaus hohen Defizit von -5,355 Milliarden Euro ab. Gegenüber dem Vorjahr sank das Defizit um -484 Millionen Euro. Die Personalausgaben der Landkreise nahmen um +6 Prozent zu. Die Ausgaben des laufendenSachaufwands wuchsen um +3,7 Prozent. Die Ausgaben für soziale Leistungen stiegen beiden Landkreisen um +5,8 Prozent. Die KdU der Landkreise nahmen leicht um -0,9 Prozentab, während sie bei den kreisfreien Städten um -1,7 Prozent stärker abnahmen. Insgesamtnahmen die KdU-Ausgaben um -1,2 Prozent ab. Die Ausgaben beim Asylbewerberleistungsgesetz nahmen bei den Landkreisen um -11,5 Prozent ab. Schwächer sanken sie beiden kreisfreien Städten (-8,8 Prozent). In der Gesamtschau sanken die kommunalen Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um -10,9 Prozent.

Eine hohe Dynamik weist unverändert die Eingliederungshilfe auf (+11,2 Prozent), wobeidie Abweichungen zwischen den Ebenen weiterhin marginal sind. Eine im Vorjahresvergleich (+17,1 Prozent) deutlich schwächere, wenngleich ebenfalls noch überaus hohe nochNLT-Aktuell, Ausgabe 11 vom 9. April 2026, Seite 3höhere Dynamik ist bei den Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit +8,8 Prozent zu verzeichnen. Bei den Landkreisen betragen die Zuwachsraten +9,1 Prozent (Vorjahr: +17,6Prozent).

In einer länderweisen Betrachtung weisen die Landkreise in 12 von 13 Ländern negativeFinanzierungsalden aus. Ein Überschuss in Sachsen-Anhalt resultiert aus einmaligenKreisumlagezuwächsen bei einzelnen Landkreisen sowie aus auf das vierte Quartal 2025vorgezogene Zuweisungen des Landes. Das höchste absolute Defizit weisen erneut dieLandkreise in Niedersachsen mit -1,393 Milliarden Euro auf, gefolgt von Hessen (-801 Millionen Euro) und Baden-Württemberg (-793 Millionen Euro).

Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf zur Umsetzung der imKoalitionsvertrag zugesagten Altschuldenhilfe, erhöhter Mittel für die finanzstarken Ländersowie einer Entlastung bei den ostdeutschen Ländern zugesandt. Damit wird ein im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigtes Vorhaben aufgegriffen. Dort heißtes: „Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird sich der Bund in dieser Legislatur mit 250 Millionen Euro pro Jahr an Maßnahmen der Länder, die ihre Kommunendurch eine landesseitige Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten, finanziell zurHälfte beteiligen. Der Bund wird für den gleichen Zeitraum die Geberländer im bundesstaatlichen Finanzausgleich um 400 Millionen Euro pro Jahr entlasten.“

Nach dem Referentenentwurf unterstützt der Bund von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastungihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen. Die Mittel werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 gewährt. Die zu berücksichtigenden kommunalen Schuldenbestände eines Landes setzen sich zusammen aus dem Bestand übermäßiger Liquiditätskredite der Gemeinden und Gemeindeverbände eines Landes, sowie gegebenenfalls bei demLand noch bestehende Entschuldungsvolumina aus einem bereits durchgeführten Entschuldungsprogramm – jeweils zum Stichtag 31. Dezember 2024; als übermäßig gelten Liquiditätskredite einer Kommune, wenn diese einen Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohnerüberschreiten. Betragsmäßig ist für Niedersachsen ein Anteil von knapp 23 Millionen Eurovorgesehen.

Aus niedersächsischer Sicht ist der Entwurf kritisch zu hinterfragen. Der Bund gewährt denLändern für vier Jahre jeweils rund eine Milliarde Euro für Altschulden, finanzstarke Länderund die ostdeutschen Länder. Hiervon soll Niedersachsen lediglich knapp 23 Millionen EuroNLT-Aktuell, Ausgabe 11 vom 9. April 2026, Seite 4jährlich von der Altschuldenhilfe erhalten. Der größte Anteil entfällt hingegen auf die finanzstarken (jährlich 400 Millionen Euro) und die ostdeutschen Bundesländer (jährlich rund 350Millionen Euro). Bei einer Verteilung von einer Milliarde Euro nach dem Königsteiner Schlüssel wären auf Niedersachsen hingegen jährlich rund 94 Millionen Euro entfallen. DieseSchieflage in der Verteilung hat der Niedersächsische Landkreistag in seiner Stellungnahmegegenüber dem Deutschen Landkreistag deutlich kritisiert.

Deutscher Landkreistag kritisiert Klingbeils Finanzspritze

​Der Deutsche Landkreistag (DLT) kritisiert die geplante Finanzspritze von FinanzministerLars Klingbeil für Länder und Kommunen als unzureichend. Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Hauptgeschäftsführer Dr. Kay Ruge: „Der vorliegende Gesetzentwurfwird der dramatischen Finanzlage der Kommunen in keinster Weise gerecht. Städte, Landkreise und Gemeinden brauchen jetzt eine schnelle und spürbare Unterstützung, die ihreHaushalte tatsächlich entlastet und ihre Handlungsfähigkeit vor Ort sichert. Dazu ist eineMilliarde Euro im Jahr deutlich zu wenig, buchstäblich der Tropfen auf den heißen Stein.“

Der DLT hält außerdem für offen, „ob die vorgesehenen Mittel überhaupt in ausreichendemUmfang bei der kommunalen Ebene ankommen“. „Notwendig wäre ein Ansatz, der dieakuten Defizite wirksam abfedert, die Kommunen unmittelbar stärkt und zugleich verhindert,dass sich die bestehenden Fehlentwicklungen bei der Finanzausstattung weiter verfestigen“, sagte Ruge. Der Bund sei verantwortlich dafür, „dass die Ausgaben bei Leistungsgesetzen im Sozialbereich ungebrochen auf immer neue Höhen steigen“. „Die Ausweitungenvon Ansprüchen insbesondere bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie behinderten Menschen, bei der Pflege, so wünschenswert sie im Einzelnen auch sein mögen,haben in der Summe ein kommunal nicht mehr zu tragendes Niveau erreicht“, so der DLTHauptgeschäftsführer.

Wolf: Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Mit dem Gesetz wird der Wolfals jagdbare Tierart, entsprechend einer Forderung des Präsidiums des NiedersächsischenLandkreistages, in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das Gesetz ist am 2.April 2026 in Kraft getreten.

Rettungsdienst: Veränderungen im Rahmen der Notfallreform

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in einem Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die geplanten massiven Veränderungen beim Rettungsdienst kritisiert. Insbesondere weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin,dass der Rettungsdienst eine zentrale Säule der Gefahrenabwehr sei, was die im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgesehene rein medizinbezogene Betrachtungaußer Acht lasse. Die Verbände fordern, sich bei der Reform auf das Schaffen einer rechtssicheren und zukunftsfähigen Vergütung zu beschränken. Darüberhinausgehende Änderungen – insbesondere zusätzliche Qualitätsvorgaben oder einen eigenen Leistungsbereich„Rettungswesen“ im SGB V – lehnen sie mit Verweis auf weitreichende Folgen sowie diefehlende Regelungskompetenz des Bundes ab.

Das Antwortschreiben der Bundesgesundheitsministerin liegt nun vor. Darin folgt sie denArgumenten der kommunalen Spitzenverbände nicht. Vielmehr bleibt das Ministerium beiseiner grundsätzlichen Haltung und verweist darauf, dass die nötige Rechtssicherheit nurdurch die Etablierung eines eigenen Leistungsbereichs der medizinischen Notfallrettung ermöglicht werde. Die vorgesehenen verbindlichen bundesweiten Qualitätsvorgaben bezögensich auf die Konkretisierung des Leistungsanspruches, würden aber nicht in die Zuständigkeit für die Organisation des Rettungsdienstes oder in die Bedarfsplanung der Länder eingreifen. Nach neuesten Verlautbarungen des Ministeriums ist mit einer Kabinettsbefassungdes Gesetzentwurfs zur Notfallreform erst am 29. April 2026 zu rechnen.

Positionspapier der Allianz Alkoholprävention

Der Deutsche Landkreistag hat das Positionspapier der Allianz Alkoholprävention „Erforderliche Maßnahmen zur Senkung der negativen Folgen des Alkoholkonsums“ mitgezeichnet.Die Allianz Alkoholprävention ist ein breites Bündnis unterschiedlichster Fachorganisationenaus den Bereichen Suchthilfe, Medizin, Psychologie, Sozialer Arbeit und Ökonomie, die sichunter Federführung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) für bessere Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention einsetzen. Die Bundesvereinigung der KommunalenSpitzenverbände ist eine mit der DHS kooperierende Organisation. Das Positionspapier istunter folgendem Link abrufbar: https://link.nlt.de/77y0.