NLT-Aktuell -Ausgabe 10

Friesländer Landrat Ambrosy neuer Präsident des Landkreistages – Neue Doppelspitze mit Diepholzer Landrat Bockhop

Der Landrat des Landkreises Friesland, Sven Ambrosy (SPD), ist neuer Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Die aufgrund der hohen Inzidenzwerte digital tagende Landkreisversammlung des Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover wählte den 51jährigen Juristen, der seit 2003 als erster hauptamtlicher Landrat an der Spitze der Friesländer Kreisverwaltung steht, am Freitag einstimmig. Das Präsidentenamt beim NLT übt er bis zum 30. September 2024 aus und übernimmt dann für weitere zweieinhalb Jahre die Funktion des Vizepräsidenten.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 wechselt das Amt des Präsidenten auf den heute ebenfalls einstimmig gewählten Diepholzer Landrat Cord Bockhop (CDU). Der 54jährige Jurist wurde erstmals 2011 zum hauptamtlichen Landrat seines Heimatkreises gewählt. Bis zum 30. September 2024 übt Bockhop das Amt des Vizepräsidenten des NLT aus.

Ambrosy und Bockhop folgen auf die bisherige Doppelspitze der Landräte a.D. Klaus Wiswe (Celle) und Bernhard Reuter (Göttingen), die im Wechsel der Funktionen als Präsident und Vizepräsident den Verband seit 2002 geführt hatten. Mit der Wahl gehören Ambrosy und Bockhop gleichzeitig dem Präsidium des Deutschen Landkreistages an. Gemeinsam mit dem hauptamtlichen Geschäftsführenden Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Hubert Meyer bilden sie das dreiköpfige Geschäftsführende Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages.

Weitere Mitglieder des insgesamt 15 Personen umfassenden Präsidiums sind nunmehr die Landrätinnen Astrid Klinkert-Kittel (Northeim), Christiana Steinbrügge (Wolfenbüttel), Regionspräsident Steffen Krach (Hannover), die Landräte Heiko Blume (Uelzen), Peter Bohlmann (Verden), Marc-André Burgdorf (Emsland), Tobias Gerdesmeyer (Vechta) und Detlev Kohlmeier (Nienburg) sowie für das Ehrenamt in den Kreistagen Arnhild Biesenbach (Stade), Eckhard Ilsemann (Schaumburg), Sascha Laaken (Leer) und Christoph Plett (Peine).

Wiswe und Reuter Ehrenpräsidenten des Landkreistages

Die Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat am heutigen Freitag den Landräten a.D. Klaus Wiswe (Celle) und Bernhard Reuter (Göttingen) jeweils die Bezeichnung „Ehrenpräsident“ verliehen. Bisher führt nur der frühere NLT-Vorsitzende Axel Endlein (Northeim) diese Ehrenbezeichnung.

Nach der Satzung des kommunalen Spitzenverbandes der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover kann diese die Bezeichnung „Ehrenpräsident“ an Persönlichkeiten verleihen, die mindestens 10 Jahre hindurch das Amt des Präsidenten des NLT ausgeübt haben. Die beiden Geehrten haben seit 2002 jeweils im Wechsel von zweieinhalb Jahren die Funktionen des Präsidenten/des Vizepräsidenten des NLT innegehabt.

NLT-Präsident Sven Ambrosy würdigte gegenüber den Delegierten die großen verbandspolitischen Erfolge seiner Vorgänger Reuter und Wiswe. Er erinnerte an die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen zu Beginn ihrer Amtszeiten, den mühsamen Prozess der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die Schaffung des heutigen Kommunalverfassungsgesetzes und die mit finanziellen Verwerfungen zwischen den Mitgliedern verbundene Reform der Eingliederungshilfe. Zentrales Anliegen der am heutigen Tag aus ihrem Ehrenamt beim NLT scheidenden Persönlichkeiten sei es stets gewesen, alle Mitglieder im NLT zusammenzuhalten und im Kompromisswege zu sachgerechten Lösungen zu kommen.

Ministerpräsident Stephan Weil unterstrich in seinem Grußwort, Bernhard Reuter und Klaus Wiswe hätten die Landkreisebene über zwei Jahrzehnte kompetent und hartnäckig auf der Landesebene vertreten. DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager (Ostholstein) würdigte die langjährige Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Landkreistages. Klaus Wiswe habe diesem Gremium bereits als seinerzeitiger stellvertretender Vorsitzender des NLT seit dem Jahr 2000 angehört, Bernhard Reuter seit dem Jahr 2002, davon seit dem 12. Januar 2010 zudem als Vizepräsident des kommunalen Spitzenverbandes auf der Bundesebene.

Landkreise verlangen bessere Krisenprävention – Bevölkerungsschutz ausbauen, in Gesundheitswesen investieren

„Wir müssen konkrete Konsequenzen aus den schmerzlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre und den schrecklichen Geschehnissen in der Ukraine ziehen. Verheerende Waldbrände in vielen Teilen der Welt, eine Flutkatastrophe mitten in Deutschland, Cyberattacken auf die digitale Infrastruktur, eine das öffentliche Leben weitgehend lähmende Pandemie, der Krieg in der Ukraine: Unsere sensiblen Strukturen sind verletzbar. Darüber müssen wir politisch diskutieren, konzeptionell Vorsorge treffen und ganz andere finanzielle Ressourcen in die Hand nehmen als in der Vergangenheit,“ forderte der neu gewählte Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland), im Rahmen der diesjährigen Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes, der auch den überwiegenden Teil der kommunalen Gesundheits- und Katastrophenschutzbehörden des Landes vertritt.

Ambrosy begrüßte vor diesem Hintergrund die Ankündigung von Innenminister Boris Pistorius vom 28. Februar 2022 für ein Sondervermögen zur Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes. „Leider können wir in der Landesregierung trotz der alarmierenden Erfahrungen dieser Wochen keine konkreten Aktivitäten in dieser Hinsicht erkennen. Der NLT hat bereits vor fünf Jahren ein Positionspapier für einen stärkeren Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen vorgelegt. Es ist bedrückend aktuell. Wann, wenn nicht jetzt, wird diese Initiative endlich aufgenommen?,“ fragte Ambrosy gegenüber den Delegierten der 36 Landkreise und der Region Hannover.

Ambrosy wiederholte zudem die Forderung des NLT, für eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur ebenfalls ein Sondervermögen außerhalb des Haushaltes vorzusehen. „Nur, wenn wenigstens eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung steht, können wir die schon in Planung befindlichen Vorhaben zur Verbesserung der stationären Versorgung der Bevölkerung realisieren“, so Ambrosy. Der NLT-Präsident ging in seiner Antrittsrede auch auf die Herausforderungen des Klimaschutzes und die Klimafolgenanpassung ein. Die Landkreise würden diesen Prozess aktiv mitgestalten, der ländliche Raum in Norddeutschland könne aber die Folgen der Energie- und Klimawende nicht alleine schultern, stellte Ambrosy fest.

„Um die vielfältigen Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können, bedarf es einer neuen Priorisierung politischer Schwerpunkte. Nicht alles, was bisher wünschenswert war, wird sich künftig realisieren lassen. Aber das, was für künftige Generationen zwingend notwendig ist, darf nicht am Geld scheitern,“ forderte der neue Präsident des NLT.

Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine: Austausch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenministerin Faeser

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat hat die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände (auf Bundesebene) Anfang der Woche über die aktuelle Lage im Zusammenhang mit der Aufnahme und Verteilung von Vertriebenen aus der Ukraine informiert. Seinerzeit waren etwa 110.000 Vertriebene seitens der Bundespolizei erfasst. Die Zahl der Vertriebenen, die Deutschland tatsächlich bereits erreicht haben, dürfte deutlich höher liegen. Auch wenn eine zwangsweise Verteilung rechtlich ausgeschlossen ist, wird die strikte Umsetzung des Königsteiner Schlüssels nunmehr angestrebt. Erste Schritte dazu sollen bereits in den Anrainerstaaten der Ukraine, namentlich in Polen, stattfinden. Erst ab Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besteht Residenzpflicht. Für die Registrierung der Ankommenden sollen alle Kapazitäten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene genutzt werden. Die Vertriebenen sind leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Hinblick auf die Gewährung und Abrechnung von Gesundheitsleistungen bereitet der Bund in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen den Einsatz einer Krankenkarte vor. Sämtliche Integrationsangebote des Bundes wie die Integrationskurse oder die Migrationserstberatungsangebote sind für Vertriebene aus der Ukraine geöffnet. Der Bund kündigt Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen an.

Verteilung von Vertriebenen in Niedersachsen

Staatssekretär Stephan Manke hat die Landkreise am 15. März 2022 darüber informiert, dass das Land Niedersachsen die Umstellung der Verteilung von Vertriebenen aus der Landesaufnahmebehörde auf die Landkreise plant.

Im Einzelnen heißt es dazu im Schreiben des MI: „Aktuell hat die LAB NI seit dem 24. Februar 2022 kumuliert etwa 3.000 Vertriebene aus der Ukraine aufgenommen. Hinzu kommen eine wöchentlich hohe Anzahl von Asylsuchenden sowie vom Bund zugewiesene afghanische Ortskräfte. Darüber hinaus hat der Bund angekündigt, zukünftig Zuweisungen an die Bundesländer unabhängig von den gemeldeten Kapazitäten vorzunehmen.

Wie gestern in der Corona-Runde bereits angekündigt, sehen wir uns vor diesem Hintergrund ebenfalls gezwungen, unser Zuweisungsverfahren umzustellen. Aufgrund der Verfahrensänderung des Bundes werden die Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde und die zusätzlich geschaffenen Kapazitäten nicht ausreichen, um die Aufnahmefähigkeit des Landes sicherzustellen. Wir müssen daher den Landkreisen und kreisfreien Städten zukünftig ebenfalls feste Kontingente zuweisen. Der Personenkreis umfasst Vertriebene aus der Ukraine, Asylsuchende und afghanischen Ortskräfte. Berechnungsgrundlage für die Aufnahme ist die im Erlass vom 20. August 2021 festgelegte Verteilquote für Ihren Landkreis bzw. kreisfreie Stadt. In der Anlage habe ich eine erste Verteilplanung beigefügt. Bei dieser Planung haben wir einen täglichen Zugang in der LAB NI von 300 Flüchtlingen (Vertriebene, Asylbewerber und Ortskräfte) zugrunde gelegt. Der Bund hat angekündigt, die ersten Verteilungen ab Freitag vorzunehmen. Wir würden mit der dargestellten Weiterleitung daher am kommenden Montag beginnen.“ 

Innenminister Boris Pistorius hat hierzu am 17. März 2022 eine sehr gut angenommene Videokonferenz mit allen Landrätinnen und Landräten durchgeführt. Hierbei wurden seitens der Hauptverwaltungsbeamten eine Reihe weiterer klärungsbedürftiger Fragen aufgeworfen.

NLT regt sofortige Änderung des Katastrophenschutzgesetzes zur Helferfreistellung an

Der NLT hat in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtags angeregt, dass Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sofort in der nächsten Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags zu ändern. Thema der Anhörung war eigentlich das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz. Hintergrund für die eilige Bitte des NLT ist die möglichst unkomplizierte Aktivierung der gesetzlichen Freistellungsansprüche für die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, die derzeit zum Beispiel bei der Vorbereitung von Unterkünften von Vertriebenen aus der Ukraine vor Ort im Einsatz sind. Nach aktueller Rechtslage greift der gesetzliche Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber nur dann, wenn die Landrätin oder der Landrat vor Ort den Katastrophenfall förmlich feststellt. Das ist nach Ansicht des NLT seit vielen Jahren in Situationen wie der aktuellen Lage unangemessen, weil keine Gefahr für die Bevölkerung besteht, sondern nur eine sichere Rechtsstellung für die ehrenamtlichen Helfer benötigt wird.

Der Innenausschuss hat signalisiert, das Anliegen aufzugreifen und ggf. schon nächsten Dienstag das Katastrophenschutzgesetz zu ändern.

Stellungnahme zum Katastrophenschutzgesetz

Die kommunalen Spitzenverbände haben in dieser Woche umfangreich Stellung genommen zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Vorangestellt haben wir einen Dank für die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Katastrophenschutzbehörden in nun über zwei Jahren praktisch ununterbrochenen Einsatzes des Katastrophenschutzes in Niedersachsen.

Aus unserer Sicht sollte das Gesetz umgehend novelliert werden, um zahlreiche in den letzten Jahren aufgetretene Bedürfnisse der Praxis zu regeln. So muss das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz im Gesetz verankert werden. Strikt haben sich die kommunalen Spitzenverbände allerdings dagegen ausgesprochen, dem neuen Landesamt die Befugnisse der Fachaufsichtsbehörde über die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Alle anderen Landesoberbehörden haben in Niedersachsen ebenfalls keine Fachaufsichtsbefugnisse, sondern die Landkreise unterstehen direkt dem jeweiligen Fachministerium. Dieser zweistufige Verwaltungsaufbau hat sich auch in der Corona-Krise und zum Beispiel der Tierseuchenbekämpfung bewährt. Gerade in einer Krise sollte der „Dienstweg“ nicht länger, sondern kürzer werden.

Neben dieser Thematik haben die kommunalen Spitzenverbände zahlreiche weitere Einzel- und Fachthemen angesprochen und die geplante Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten im Katastrophenschutz begrüßt, aber auch eine ganze Reihe von Anregungen der kommunalen Praxis im Detail vorgetragen. Die Landesregierung wird nun das Ergebnis der Anhörung auswerten und dem Niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Verabschiedung übermitteln; geplant ist eine Beschlussfassung im Mai.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des IfSG und anderer Vorschriften

Wir hatten über die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des IfSG und anderer Vorschriften unterrichtet. Der entsprechende Entwurf ist mittlerweile nahezu unverändert in den Bundestag eingebracht worden (BT-Drs. 20/958) und war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Dazu hat die Hauptgeschäftsstelle des DLT auf der Grundlage zahlreicher Hinweise aus den Landesverbänden eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird insbesondere kritisiert, dass der „Instrumentenkasten“ der in den Ländern ab dem 20. März 2022 zur Verfügung stehenden Corona-Schutzmaßnahmen zu stark beschränkt werden soll (§ 28a Abs. 7 IfSG-E) und dass das Verfahren zur Aktivierung weiterer Schutzmaßnahmen zu träge ausgestaltet werden soll (§ 28a Abs. 8 IfSG). Kritisch werden auch einige Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen zum Impf- bzw. zum Genesenenstatus bewertet.

Der Entwurf ist in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten und verabschiedet worden. Der Bundesrat soll ihm sowie den Änderungen in der Corona-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung während einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Sondersitzung am heutigen 18. März 2022 zustimmen.

Neue Niedersächsische Corona-Verordnung im Verfahren

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am 17. März 2022 zu einem aktuellen Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die parallel zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG-E) des Bundes beraten wird, Stellung genommen.

Eingangs haben wir die Kritik von Ministerpräsident Stephan Weil am Entwurf des IfSG geteilt und die Landesregierung gebeten, sich in der am Freitag stattfindenden Sitzung des Bundesrates für eine Änderung insbesondere des § 28a Abs. 7 IfSG-E („Instrumentenkasten“) und Abs. 8 IfSG-E (Verfahren über einen Beschluss des Landtages) einzusetzen. Im Ergebnis haben wir dafür plädiert, dass Landkreise, auf deren Gebiet die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, selbst über den Einsatz eines verschärften Instrumentariums entscheiden können sollten, ohne dass es eines vorherigen Parlamentsbeschlusses bedarf.

Kritisiert haben wir die geplante Streichung der Lüftungsregelungen in den Bestimmungen zum Hygienekonzept, da der Lüftung bei der Verbreitung des Virus insbesondere in Innenräumen eine erhebliche Bedeutung zukommt. Zur Gastronomieregelungen haben wir eine Gleichstellung von privaten Feiern innerhalb und außerhalb von Gastronomie(einrichtungen) im Hinblick auf die Maskenpflicht gefordert. Nach dem Entfall des § 28b IfSG haben wir zur Regelung für die Diskotheken etc. dringend empfohlen, dass auch für diese Einrichtungen ein Testkonzept für das Personal vorgeschrieben wird.

Während es in § 15 auch weiterhin detaillierte Regelungen für Kindertageseinrichtungen gibt, sind diese Regelungen für die Kindertagespflege (wohl versehentlich) komplett weggefallen. Wir haben daher angeregt, die Regelungen zumindest für die Großtagespflege (vgl. Definition in § 14 Abs. 2 der geltenden Verordnung) durch einen entsprechenden Verweis auch weiterhin für anwendbar zu erklären. Für den Schulbereich (§ 16) haben wir (wieder) eine Regelung für ein Zutrittsrecht für Personen in Notfalleinsätzen der Polizei, der Feuerwehr, eines Rettungsdienstes und sowie der technischen Notdienste, wenn diese das Schulgelände aus einem wichtigen Grund betreten und während des Aufenthalts voraussichtlich keinen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern sowie zu Lehrkräften haben, eingefordert.

Ein Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für den 19. bzw. 20. März 2022 vorgesehen. Die neue Verordnung soll dann bis zum 2. April 2022 gelten.

Entwurf einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem DLT den Entwurf einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) übermittelt. Die neue Verordnung soll die bestehende Corona-ArbSchV, die bis zum 19. März 2022 befristet ist, ersetzen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Betriebe – dazu gehören auch die Landkreisverwaltungen – abhängig von der jeweiligen Gefährdungslage Basisschutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept festlegen und umsetzen. Zu prüfen ist dabei insbesondere, ob weiterhin Tests angeboten und Masken bereitgestellt werden sollten sowie ob den Beschäftigten die Möglichkeit von Homeoffice ermöglicht werden soll. Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht endet dagegen zum 19. März 2022; die entsprechende Regelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll nicht verlängert werden. Darüber hinaus haben die Arbeitgeber es zu ermöglichen, dass sich die Beschäftigten während der Arbeitszeit impfen lassen können.

Hinweise zur Auslegung von § 36 IfSG

Das BMI hat dem DLT Hinweise zur Auslegung von § 36 IfSG zur Verfügung gestellt. § 36 Abs. 4 IfSG sieht vor, dass Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG (‚Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern‘) untergebracht werden, der Einrichtungsleitung vor oder unverzüglich nach der Aufnahme ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen haben, dass sie nicht an TBC leiden. Nach § 36 Abs. 5 IfSG haben sie eine entsprechende ärztliche Untersuchung zu dulden, sofern sie nicht über ein solches Zeugnis verfügen. Da in der Aufzählung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG Personen mit einem Schutzstatus nach § 24 AufenthG fehlen, könnte zweifelhaft sein, ob diese Regelungen auch auf Vertriebene aus der Ukraine Anwendung finden. Das ist nach Auffassung von BMI und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Fall.

Aktueller Sachstand zur Digitalisierung der Gesundheitsämter

Der DLT hat über aktuelle Entwicklungen zur Digitalisierung der Gesundheitsämter wie folgt informiert:

1. Nach derzeitigem Sachstand wird eine Förderung der Software SORMAS im kommenden Jahr

  nicht mehr durch den Bund unterstützt. Die Nutzung der Open Source Software soll nach

  Angaben des Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung aber zukünftig über eine

  gemeinnützige Stiftung möglich sein.

2. In einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit hat der Deutsche Landkreistag

  Herausforderungen bei der Nutzung von DEMIS aufgezeigt.

3. Genesenennachweise im Digitalen Covid-Zertifikat können künftig auch auf Basis von Antigen

  Schnelltests ausgestellt werden.

4. Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht werden die Bundesländer digitale

  Meldeplattformen aufbauen.

5. Der Deutsche Landkreistag hat sich in einem Schreiben zu dem Förderprogramm zur

  Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geäußert, das sich derzeit in der

  Konzeptionsphase befindet.

6. Fast alle Bundesländer lassen ihre luca-Lizenzen auslaufen. 

Die Förderung des Projektes SORMAS@DEMIS durch das BMG läuft nun im November 2022 aus. Eine weitere politische und finanzielle Unterstützung durch das BMG ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorgesehen. In der vergangenen Sitzung des Nutzerkomitees SORMAS@DEMIS haben sich die Verantwortlichen des HZI zur Zukunft von SORMAS geäußert. SORMAS solle nach Ablauf des Förderzeitraums weiterhin als freie Open Source Software zur Verfügung stehen. Allerdings werde das HZI die Software an eine noch zu gründende gemeinnützige Stiftung abgeben. Diese Stiftung werde die „Kuratierung“ der Software übernehmen. Dies beinhalte das Anforderungsmanagement, die Beratung von Gesundheitsämtern, die Koordinierung von Ideen und die Zertifizierung und Akkreditierung von Anbietern. Entsprechende Zuwendungen an die Stiftung sowie die darüberhinausgehende Organisation müssten die Gesundheitsämter allerdings selbst übernehmen. So könne die Stiftung die Software selbst nicht programmieren und auch keine entsprechenden Beauftragungen (weder für die Programmierung von Softwarecodes noch den Betrieb von Servern) durchführen.

Anmerkung: Die NLT-Geschäftsstelle nimmt staunend Kenntnis!

Gesetzentwurf zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Das BMAS hat eine Formulierungshilfe vorgelegt, mit der die derzeitige Befristung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes entgegen den ursprünglichen Überlegungen sowie weitere pandemiebedingt befristete Regelungen bis längstens 23. September 2022 verlängert werden sollen.

Referentenentwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes

BMAS und BMFSFJ haben den Referentenentwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes vorgelegt, das ab Juli 2022 einen monatlichen Zuschlag für bedürftige Kinder in Höhe von 20 Euro sowie eine Einmalzahlung für bedürftige Erwachsene in Höhe von 100 Euro vorsieht. Der DLT hat sich in seiner kurzfristig erforderlichen Stellungnahme auf einen verfassungsrechtlichen Punkt beschränkt, nämlich den unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes bei der Einmalzahlung für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt.

Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat für die Koalitionsfraktionen eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Insgesamt stellt der Bund eine Milliarde Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung. Das Geld wird jeweils zur Hälfte für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich und im Bereich der Langzeitpflege eingesetzt.

In einem neuen § 26e des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erhalten Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus infizierte Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten, finanzielle Mittel für Prämienzahlungen. Zur Umsetzung von Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege wird § 150a SGB XI angepasst.