NLT-Aktuell – Ausgabe 10

Bundesrat ebnet Weg für praxistauglicheres Wolfsmanagement

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetzzugestimmt. Damit werde ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtsklarheit und zu einem sachgerechteren Umgang mit dem Wolf vollzogen, begrüßte der Deutsche Landkreistag (DLT)die Entscheidung in einer Pressemitteilung. DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte:„Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz ist richtig und überfällig. Wir haben diesenSchritt lange gefordert, weil der Wolf in vielen Landkreisen längst wieder heimisch gewordenist. Jetzt gibt es einen Rechtsrahmen, der auch den berechtigten Interessen der ländlichenRäume gerecht wird. Wichtig ist nun eine zügige Umsetzung; Landwirte, Tierhalter, Jägerund die gesamte ländliche Bevölkerung brauchen schnell Klarheit.“

Es sei richtig, dass der Bundesgesetzgeber ein wirksames Bestandsmanagement ermögliche und die Entnahme von sogenannten Problemwölfen erleichtere. Durch die regelmäßigeBejagung des Wolfes könne die Population wirksam reguliert werden, was auch einen teilweise heftigen gesellschaftlichen Konflikt befrieden werde. „Wir brauchen in Deutschlandein flächendeckendes, aktuelles und nachvollziehbares Monitoring“, so Brötel. Nur ein Bestandsmanagement, wie es auch bei anderen Tierarten selbstverständlich sei, ermöglicheeine differenzierte Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort und trage zur Minimierung von Konflikten bei.

Nun muss das Land das Bundesrecht umsetzen, damit in Niedersachsen ein regionalesBestandsmanagement und damit eine Bejagung unter Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustandes möglich wird. Der Niedersächsische Landkreistag wird sich weiter mit Nachdruck dafür gegenüber dem Land einsetzen.

Digitalpakt 2.0: Der Bund muss sich an seine Zusagen halten

Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisieren die offenbar kurzfristig geplanten Änderungen an der Vereinbarungdes Bundes mit den Ländern zum Digitalpakt 2.0, mit dem die digitale Ausstattung an Schulen mitfinanziert werden soll. Bund und Länder hatten im Dezember 2025 eine politischeEinigung zu dem Nachfolgeprogramm für den DigitalPakt Schule aus der Zeit der CoronaPandemie erzielt. Die Vereinbarung von Bund und Ländern sah bisher vor, dass der Digitalpakt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt. Das hatten die Kommunen auch ausdrücklich begrüßt. Jetzt hat der Bund das Startdatum offenbar ohne vorherige Rücksprache mitden Kommunen auf den 1. Januar 2026 verlegt.

Dazu erklären die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände ChristianSchuchardt (Deutscher Städtetag), Dr. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) und Dr. AndréBerghegger (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Viele Kommunen haben im Vertrauen auf die Aussagen von Bund und Ländern bereits im Jahr 2025 Geld für die weitereDigitalisierung der Schulen ausgegeben. Wenn der Start des Digitalpakts 2.0 jetzt auf 2026verschoben wird, werden viele Städte, Landkreise und Gemeinden auf den hohen Kostenfür die Anschaffung von digitalen Geräten und IT-Infrastruktur sitzenbleiben, weil sie für2025 eben keine Mittel aus dem Digitalpakt bekommen. Das wäre angesichts der prekärenLage der kommunalen Haushalte ein weiterer Schlag und auch für das Verhältnis von Kommunen, Ländern und Bund ein schlechtes Signal.“

Problematisch ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände auch, dass die Förderlückezwischen erstem und zweitem Digitalpakt wächst, wenn der Bund das neue Programm erst2026 starten lässt. „Es war ohnehin ungünstig, dass es nach dem Auslaufen des erstenDigitalpakts ab Mai 2024 eine Förderlücke gab“, so Schuchardt, Dr. Ruge und Dr. Berghegger. Die Lücke könne jetzt auf mehr als anderthalb Jahre anwachsen. Dabei sei die Digitalisierung der Schulen in Zukunft eine Daueraufgabe, die dauerhaft finanziert werden müsse.

Integrationskurse: Kommunen fordern Rücknahme des Zulassungsstopps

Die Kommunalen Spitzenverbände im Bund und der Deutsche Volkshochschul-Verband fordern das Bundesinnenministerium auf, den Ausschluss freiwilliger Teilnehmerinnen undTeilnehmer von Integrationskursen unverzüglich zurückzunehmen. In einem gemeinsamenPositionspapier fordern die Verbände außerdem, das bisherige Ziel der Integrationskursebeizubehalten, Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 zu vermitteln.

Dieses Sprachniveau ist nach Meinung von Expertinnen und Experten vor allem auch fürfunktionierende Kommunikation im Arbeitsleben unerlässlich. Die Verbände machen deutlich: Die rasche Integration zugewanderter Fach- und Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt gelingt nur, wenn die Menschen, die zu uns kommen, schnell die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben und eine qualifizierte Arbeit aufnehmen können, um nicht länger auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein. Das Positionspapier ist auf der Webseite desDeutschen Landkreistages abrufbar, Shortlink: https://link.nlt.de/xzv3.

Pakt für den ÖGD: Land stellt Finanzierung in Aussicht

Wegen der ausstehenden Anschlussfinanzierung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst(ÖGD) hat sich Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies schriftlich an BundeskanzlerMerz gewandt. Die Antwort liegt nun vor. Danach schließt Bundeskanzler Friedrich Merzeine weitere Finanzierung des Personals in den Gesundheitsämtern aus verfassungsrechtlichen Gründen aus. Im Rahmen des turnusgemäßen Jour fixe der kommunalen Spitzenverbände mit dem Niedersächsischen Sozialministerium (MS) erklärte Minister Andreas Philippi, dass sein Haus die politisch von Bund und Ländern forcierte personelle Verstärkungdes ÖGD weiterhin für notwendig erachte und daher eine Bereitstellung von Landesmittelnfür die Finanzierung zumindest eines Teils der zusätzlich geschaffenen Stellen in Aussichtstellt.

Der Niedersächsische Landkreistag hat gegenüber Minister Philippi auf die Dringlichkeit derEntscheidung über die Fortsetzung der Pakt-Mittel für die kommunalen Haushaltsplanungen2027 hingewiesen. Andernfalls drohten die zusätzlich im ÖGD geschaffenen Stellen aufgrund der desaströsen kommunalen Haushaltslage schleichend abgebaut zu werden. Angesichts der Bedeutung des ÖGD auch im Rahmen des Verteidigungs- und Zivilschutzessowie bei einem wieder auftretenden größeren Infektionsgeschehen sei dies nicht zu verantworten. Das Land stehe auch deswegen in der Pflicht, die zusätzlichen Stellen dauerhaftzu finanzieren.

Kommunaler Finanzausgleich 2026 – Berechnungsgrundlagen des LSN

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die feststehenden Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2025 mit den Grundbeträgen bekannt gegeben. Der kommunale Finanzausgleich beläuft sich danach unter Berücksichtigung einerSteuerverbundabrechnung von 175,4 Millionen Euro auf 6.119,1 Millionen Euro. Dies sindgut 600 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gegenüber den vorläufigen Grundbeträgen isthingegen ein Rückgang, um gut 50 Millionen Euro festzustellen.

Der Grundbetrag der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben unter Einbeziehungder Finanzausgleichsumlage stieg auf 1.551,87 Euro (Vorjahr: 1.418,96 Euro). Der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben erhöhte sich auf 866,66 Euro (Vorjahr:689,20 Euro). Hintergrund bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen war neben der deutlichhöheren Zuweisungsmasse und dem durch Gesetzesänderung erhöhten Anteil an denSchlüsselzuweisungen ein weiterer Anstieg der Steuerkraftmesszahl in Niedersachsen insgesamt auf 11,57 Milliarden Euro für den Finanzausgleich 2026 (Vorjahr: 10,88 MilliardenEuro).

Der Durchschnitt der Soziallasten 2023/2024 stieg gegenüber dem Vorjahresdurchschnittdeutlich um 410 Millionen Euro auf 1.606,7 Millionen Euro an. Hintergrund dürfte neben derallgemeinen Entwicklung auch das Einstellen der Praxis überhöhter Abschläge durch dasLand im Bereich der Eingliederungshilfe sein.

Wegen der Änderung des kommunalen Finanzausgleichs zum 1. Januar 2026, mit einerdeutlichen Absenkung sowohl des Erhöhungswertes für Soziallasten als auch für Fläche,sind die entsprechenden Einwohnererhöhungswerte gleichwohl deutlich gegenüber demVorjahr gesunken. Der Bedarfsansatz beträgt in Summe für den kommunalen Finanzausgleich unter Berücksichtigung des Achtjahresdurchschnitts bei der Einwohnerzahl10.815.818 (Vorjahr: 12.502.577). Dies bedeutet ein Absinken um rund 13,5 Prozent, wasder Hauptgrund für den starken Anstieg des Grundbetrages für die Schlüsselzuweisungenfür Kreisaufgaben ist.

Die Verschiebung zwischen Städten, Gemeinden und Landkreisen wird auch beim Vergleich des kommunalen Finanzausgleichs 2025 zu 2026 deutlich. So haben die kreisfreienStädte einen Anstieg des Finanzausgleichs um 27,7 Prozent, die kreisangehörigen Städteund Gemeinden um 13,3 Prozent und die Landkreise hingegen nur um 4,3 Prozent zu verzeichnen. Die Landkreise erhalten mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 106 Millionen Euro den geringsten Anteil an dem Gesamtzuwachs von über 600 Millionen Euro.

Um einen Vergleich mit dem kommunalen Finanzausgleich vor der Rechtsänderung zu erhalten, hat die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages das Innenministerium gebeten, eine komplette Probeberechnung für das Jahr 2026 nach altem und neuemRecht vorzulegen.

Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur in Kraft getreten

Das Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und in Kraft getreten. Mit dem KRITIS-Dachgesetz werdenbundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festgelegt. Das Gesetz ist für die Landkreise insofern von Interesse, als dassim Kreisgebiet relevante Betreiber kritischer Anlagen oder Erbringer kritischer Dienstleistungen – je nach Ausgestaltung der Schwellenwerte – in den Sektoren Gesundheitswesen undSiedlungsabfallentsorgung betroffen sein können.

Mit dem Gesetz werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischerInfrastrukturen um den physischen Schutz ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Darüber hinauslegt das Gesetz bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Dies können beispielsweise Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit umfassen. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von denzuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen.

Der Bundesrat hat am 6. März 2026 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am29. Januar 2026 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Die Zustimmung war bis zur Sitzung unklar. Die Länder haben insbesondere den hohen Regelschwellenwert kritisiert, welcher bei 500.000 versorgten Einwohnern liegt. Damit blieben zahlreiche essentielle Infrastrukturen, insbesondere in den ländlichen Räumen, weiterhin nicht erfasst. Der Bundesrathatte sich für einen Schwellenwert von 150.000 versorgten Einwohner ausgesprochen.Stattdessen hat der Bund nun die Möglichkeit eingeräumt, weitere kritische Anlagen zu identifizieren, bei denen für die betroffene Dienstleistung eine Landesbehörde die zuständigeBehörde ist.

Kommunaler Zukunftspakt: Erstes Treffen

Der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode im Bund sieht einen kommunalenZukunftspakt vor, mit dem die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt undeine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vorgenommen werden soll. Ziel ist ferner einefaire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Diekommunale Aufgabenwahrnehmung soll angemessen ausgestattet werden und neue Verpflichtungen mit einer entsprechenden finanziellen Unterstützung einhergehen. AmNLT-Aktuell, Ausgabe 10 vom 1. April 2026, Seite 624. März 2026 fand ein erstes Treffen von Vertretern des Bundes, der Länder sowie derkommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Zukunftspaktes statt.

Der Deutsche Landkreistag war bei dem Treffen durch seinen Vizepräsidenten, LandratGötz Ulrich (Burgenlandkreis) vertreten. Vizepräsident Ulrich betonte in seinem Eröffnungsstatement die Erwartung der kommunalen Seite, dass insbesondere auch Fragen der kommunalen Finanzausstattung im Zentrum der Beratungen stehen müssten. Diese Forderungwurde auch von Vertretern der Länder und Abgeordneten des Bundestages unterstützt. Seitens des Bundes wurde klargestellt, dass dieser Themenbereich selbstverständlich im Rahmen des Zukunftspaktes behandelt werden solle, allerdings erst in einem zweiten Schritt.Um doppelte Prozesse zu vermeiden, wolle man zunächst die Ergebnisse des im Bundeskanzleramt angesiedelten Austauschformats unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zur ressourceneffizienten Ausgestaltung von Leistungsgesetzen abwarten.

Der Bund stellte sodann die weiteren Handlungsfelder, die bis zum Sommer im Zukunftspaktthematisiert werden sollen, vor. Dazu gehören die Bündelung von Verwaltungsleistungen,Förderverfahren, Experimentierklauseln und Reallabore sowie eine verbesserte Einbindungder Kommunen in das Gesetzgebungsverfahren. Im Sommer 2026 ist im Rahmen einerAbschlusssitzung vorgesehen, die Ergebnisse im Sinne einer „Agenda Kommunal“ zusammenzuführen und Vereinbarungen über weitere Umsetzungsschritte zu treffen.“

Urteil: Regelung zu deutschen Trassenentgelten ist europarechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 19. März 2026 die deutschen Regelungen zu Trassenentgelten als nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärt. Betroffensind die Vorgaben des Eisenbahnregulierungsgesetzes und des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Urteil hat weitreichende Folgen und eswerden nicht eingeplante Kostensteigerungen in Milliardenhöhe bei regionalen Verkehrsbetreibern befürchtet. Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einer Reform des Trassenpreissystems, bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder (SKS-Schwimmbäder) gefördert. Für den Projektaufruf 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 250 MillionenEuro zur Verfügung. Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie deren typischebauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgereinrichtungen. Hierzu können Hallenbäder,NLT-Aktuell, Ausgabe 10 vom 1. April 2026, Seite 7Freibäder, Kombibäder oder Lehrschwimmbecken zählen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus; diese müssen nach Baufertigstellung energetische Standardserfüllen. Bei Freibädern sind Maßnahmen für eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung beziehungsweise zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien förderfähig.

Städte, Gemeinden und Landkreise können, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind,ihre Interessenbekundungen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau-,Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Die Weiterleitung der Zuwendung an Dritte,etwa Vereine, ist möglich. Weitere Informationen und den Projektaufruf sind auf der Internetseite des BBSR zu finden unter www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder.