NLT-Aktuell – Ausgabe 09
Landkreise mahnen Lösung für defizitäre Krankenhäuser an
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) mahnt eine schnelle Lösung der defizitären Krankenhausfinanzierung durch die künftige Bundesregierung an und fordert von der Niedersächsischen Landesregierung eine Bundesratsinitiative. „Die abgewählte Ampelregierunghat die Kliniken im Stich gelassen und die bereits in den Jahren 2022 und 2023 entstandeneLiquiditätslücke bei den Betriebskosten nicht geschlossen. Pro Jahr fehlen allein den kommunalen Krankenhäusern in Niedersachsen über 600 Millionen Euro. Die dürfen nicht weiterhin den hochdefizitären Haushalten der Landkreise und kreisfreien Städte aufgebürdetwerden“, forderte NLT-Präsident Landrat Marco Prietz nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des kommunalen Spitzenverbandes.
„Die künftige Bundesregierung muss schnell und mit hoher Priorität sicherstellen, dass derBund seine Pflicht zur Finanzierung der Betriebskosten erfüllt“, so Prietz weiter. Damit dasThema im Berliner Betrieb nicht untergehe, solle die Niedersächsische Landesregierungzeitnah eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
Die niedersächsischen Landkreise halten Nachbesserungen des zum Jahresende durch dieGremien gepeitschten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) für unumgänglich. „Es zeigt sich, dass die dort gesetzten Fristen viel zu ehrgeizig sind. Der Bund hatdie notwendigen Vorarbeiten nicht zeitgerecht geliefert. Außerdem vernachlässigt das ausschließlich zahlenfixierte Gesetz notwendige strukturelle Belange einer stabilen gesundheitlichen Versorgung“, kritisierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. So sei beispielsweise die Resilienz einer flächendeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung, auchangesichts vielfältiger Bedrohungen von außen, durch das auf medizinische Leistungsgruppen fokussierte System nicht ansatzweise berücksichtigt, führte Meyer aus.
Bildung der neuen Bundesregierung: Verminderung kommunaler Soziallasten
Bei den Sondierungen von CDU, CSU und SPD zur Bildung einer neuen Bundesregierunghat die 18-kopfige Gesprächsgruppe am 4. März 2025 Eckpunkte zu den Finanzen vorgelegt. Sie sollen zum Teil auch durch Grundgesetzänderungen noch vom alten Bundestagsowie dem Bundesrat zwischen dem 13. und 21. März 2025 beraten und umgesetzt werden.Konkrete Textvorschläge liegen noch nicht vor, der Deutsche Landkreistag (DLT) hat jedochauf Grundlage der bislang bekannt gewordenen Informationen eine erste Bewertung vorgenommen.
In einer Pressemitteilung vom 5. März 2025 erklärt DLT-Präsident Achim Brötel unter anderem: „CDU, CSU und SPD haben mit ihrer schnellen Teileinigung zu den geplanten Sondervermögen in den Sondierungsgesprächen ein Signal gesetzt, das für die weiteren Verhandlungen, aber auch für den dringend notwendigen Stimmungsumschwung in der Wirtschaftdurchaus hoffen lässt. (…) Dass der erste Weg ausgerechnet über neue Schulden in gigantischer Höhe laufen soll, ist gleichwohl überraschend. Das allein kann jedenfalls nicht dieAntwort sein.“
Präsident Brötel formuliert für den DLT drei Forderungen:
1. Das Geld müsse zügig, in vollem Umfang und ohne überbürokratisierte Zuteilungsverfahren einfach und schnell dorthin kommen, wo es tatsächlich gebraucht werde, in denKommunen vor Ort.
2. Der Bund dürfe die neue Freiheit nicht dazu nutzen, sich selbst aus bestehenden Investitionsprogrammen zurückzuziehen. Die kreditfinanzierten Milliarden müssten definitivzusätzliches Geld sein.
3. Auf der Ausgabenseite brauche es ein mutiges Bekenntnis zur Aufgabenkritik, zum Standardabbau und vor allem zur Entfesselung aus den Klauen einer immer mehr überbordenden Bürokratie.
(Der komplette Text Pressemitteilung ist auf der DLT-Webseite veröffentlicht, Link: Investitionspakt: „Wer die Backen spitzt, der muss auch pfeifen“.)
Vorschläge zur Verminderung der (kommunalen) Ausgabenlast im steuerfinanzierten Sozialbereich hat das DLT-Präsidium bereits in seiner Sitzung am 6. Januar 2025 erarbeitet undeinstimmig beschlossen. Der Sozialausschuss des DLT wird sich in seiner Sitzung am 28.April 2025 mit dem Papier befassen. Um den Sondierungen für eine neue Bundesregierungsinnvolle und praxisorientierte Vorschläge für das ausgabenstärkste kommunale Handlungsfeld zu geben, soll es vorab vertraulich den Verhandlerinnen und Verhandlern zurKenntnis gegeben werden.
Europäische Kommission I: Vision für Landwirtschaft und Ernährung
Die Europäische Kommission hat am 19. Februar 2025 eine Mitteilung zu einer Vision fürLandwirtschaft und Ernährung bis 2040 vorgelegt. Die enthaltenen Maßnahmen sollen dazubeitragen, eine nachhaltige, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zuerreichen. Die Einkommensunterstützung soll erhalten bleiben, gegebenenfalls jedoch unterEinsatz von degressiven Zahlungen und Kappungsgrenzen. Die Kommission kündigt zudemMaßnahmen zur Digitalisierung und zum Generationswechsel in der Landwirtschaft an. Daseuropäische Vergaberecht soll genutzt werden, um die Anstrengungen europäischer Landwirte und der Ernährungswirtschaft zu honorieren und kurze Versorgungsketten aufzubauen. Noch im laufenden Jahr soll ein Aktionsplan für die ländlichen Gebiete vorgelegtwerden.
Die Mitteilung der EU-Kommission zeigt nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages,dass die neue Kommission die ländlichen Räume primär unter landwirtschaftlichen Aspekten betrachtet. Sinnbildlich dafür sei die Ankündigung einer Digitalisierungsstrategie fürländliche Räume, die explizit ausschließlich auf eine Digitalisierung landwirtschaftlicher Betriebe ausgerichtet sei. Die Hinweise zu den ländlichen Räumen seien enttäuschend undwürden den besonderen Herausforderungen jener Gebiete kaum gerecht.
Es sei ebenfalls zu befürchten, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der in der Mitteilung im Übrigen nicht genannt wird,erheblich an Bedeutung verlieren dürfte. Darüber hinaus werde sogar vorgeschlagen, Kohäsionsmittel zur Unterstützung von Landwirten einzusetzen; ähnliche Tendenzen seien aktuell auch in Gesprächen mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu erkennen.Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass ein Teil der Kommissionsvorschläge von denLandwirtschaftsverbänden sehr kritisch bewertet werde. Das betreffe insbesondere dieMaßnahmen zu Kappungsgrenzen und degressiven Zahlungen in der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (AP).
Europäische Kommission II: „Clean Industrial Deal“
Die Europäische Kommission hat den sogenannten Clean Industrial Deal vorgelegt. DieNachfolgestrategie zum Europäischen Grünen Deal zielt primär auf eine Förderung derWettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ab. Die Kommission kündigt an, nichtpreisbezogene Kriterien im öffentlichen Auftragswesen einführen zu wollen – insbesondereNachhaltigkeit, Widerstandsfähigkeit. Ob eine Anwendung der Kriterien verbindlich sein soll,kann der Mitteilung nicht entnommen werden. Der Deutsche Landkreistag lehnt seit langemverbindliche, strategische Nachhaltigkeitskriterien im Vergaberecht ab.
Eine „Bank für die industrielle Dekarbonisierung“ soll über 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen. Durch eine Überarbeitung des Beihilferechts sollen Verfahrenbeschleunigt und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Ein Kreislaufwirtschaftsrechtsakt soll den freien Verkehr von Kreislaufprodukten, Sekundärrohstoffen und Abfällen befördern. Weitere Ankündigungen betreffen den Ausbau von Kompetenzen bei Arbeitnehmernund die Stärkung außen- und handelspolitischer Maßnahmen.
Europäische Kommission III: Aktionsplan für erschwingliche Energie
Einen Aktionsplan für erschwingliche Energie hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgelegt. Darin wird eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen ankündigt. Im Plan identifiziert die Kommission Abhängigkeiten, Ineffizienzen und steigende Systemkosten als Hauptursachen für die hohen Stromkosten in Europa. Durch eine Verbesserung der Netzinfrastruktur, Verbundnetze, Integration der Energiesysteme und Systemflexibilität sowie kürzere Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Netzprojektesollen diese Herausforderungen kurzfristig angegangen werden.
Gleichzeitig sollen die Fristen für die Umweltverträglichkeitsprüfung verkürzt werden. Ebenfalls angekündigt wird eine Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie. Für das kommendeJahr wird auch die Veröffentlichung eines europäischen „Netzpakets“ angekündigt.
Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement
Basierend auf den Erkenntnissen des Projekts „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ und unter Beteiligung mehrerer darin engagierter Landkreise hat sich der neue Arbeitskreis „Bürgerschaftliches Engagement“ des Deutschen Landkreistages (DLT) am 21. Februar 2025 inBerlin konstituiert. Ziel des Arbeitskreises ist es, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf Kreisebene zu stärken, den interkommunalen Austausch zu intensivierenund Impulse für die Weiterentwicklung kommunaler Engagementstrategien zu geben. Dabeisollen bestehende Strukturen genutzt und Doppelungen mit anderen Akteuren vermiedenwerden.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurden zentrale Themenfelder für die künftige Arbeit des Arbeitskreises identifiziert. Schwerpunkte bilden die organisatorische Verortung derEngagementförderung in den Kreisverwaltungen, die Einbindung wissenschaftlicher Erkenntnisse – insbesondere durch die Kooperation mit relevanten Forschungseinrichtungen– sowie die Mitgestaltung der Engagementstrategie der Bundesregierung.
Darüber hinaus sollen Austauschformate zu bewährten Praxisansätzen geschaffen, Möglichkeiten für Hospitationen geprüft und ein praxisnaher „Werkzeugkasten“ für Landkreiseentwickelt werden. Als Sprecherinnen wurden Beate Böcker (Landkreis Göttingen) und Dr.Gaby von Rhein (Landkreis Regensburg) gewählt.
Übergangsregelung zu Honorartätigkeiten
Im Rahmen eines Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften fürOpfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR sind auch die Übergangsregelungen für die Beschäftigung von Honorarkräften an Einrichtungen insbesondere der kulturellenBildung und der Erwachsenenbildung veröffentlicht worden. Die Übergangsregelung siehteine fingierte sozialversicherungsrechtliche Selbstständigkeit bei Einverständnis der Beteiligten bis zum Jahresende 2026 vor. Voraussetzung ist, dass die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Wertigkeit ausgegangen sind undder Beschäftigte gegenüber den Versicherungsträgern zustimmt, dass bis Ende 2026 keineVersicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung vorliegt.
Nach Neubildung der Bundesregierung plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Gespräche über eine dauerhaft gültige gesetzliche Regelung fortzusetzen. Diesemuss es aus unserer Sicht ermöglichen, die bestehenden Angebote in der Erwachsenenbildung wie in der kulturellen Bildung, aber beispielsweise im Bereich der Ganztagsbetreuungfür Grundschulkinder sowie weitere kommunale Aktionsfelder weiterzuführen.
Förderung der Bäderinfrastruktur
Den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) zur Stellungnahme an die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) übersandt.Die Landesregierung beabsichtigt, im Jahr 2025 ein Sportstätteninvestitionsprogramm inHöhe von insgesamt 25 Millionen Euro aufzulegen. Davon sind 20 Millionen Euro für denkommunalen Sportstättenbau vorgesehen.
Die Förderung für den kommunalen Bereich soll gemäß §§ 23, 44 der NiedersächsischenLandeshaushaltsordnung erfolgen und insbesondere die Sanierung und Modernisierungvon Schwimmbädern mit sportlichen Nutzungsansprüchen unterstützen. Förderschwerpunkte sollen dabei Maßnahmen an Lehrschwimmbecken in Hallenschwimmbädern, weitere Maßnahmen an Hallenschwimmbädern sowie Maßnahmen an Lehrschwimmbecken inFreibädern sein.
Projekte zur Prävention von Kinder- und Jugendgewalt
Kinder und Jugendliche sind einem erhöhten Risiko für schwerwiegende Gewaltverläufeausgesetzt, wenn sich ungünstige Bedingungen für ihre Sozialentwicklung in familiären,schulischen und sozialräumlichen Zusammenhängen häufen. Vor diesem Hintergrund hatdas Niedersächsische Justizministerium (MJ) erstmalig eine Richtlinie über die Gewährungvon Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Prävention von schwerwiegender Kinder- und Jugendgewalt aufgelegt. Der Runderlass ist am 19. Februar 2025 in Kraft getretenund tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau
Das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Darin werden die Regelungen zur erleichterten Beantragungeines Vorbescheides für Windenergieanlagen an Land nach § 9 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert.
Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit
Das Bundesumweltministerium hat anknüpfend an die Nationale Wasserstrategie einen Dialogprozess zu Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit gestartet. Innerhalb deskommenden Jahres sollen die Leitlinien entwickelt werden. Sie sollen einen Orientierungsrahmen für Priorisierungsentscheidungen bieten und Entscheidungsindikatoren, Kriterienund Kennzahlen zur Wasserknappheit aufzeigen, den rechtlichen Handlungsrahmen analysieren und relevante Datengrundlagen darstellen.
Land muss Maßnahmenprogramm Ems nacharbeiten
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 6. März 2025 auf die Klage eines Umweltverbandes entschieden, dass die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das sogenannte Maßnahmenprogramm Ems im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser nachbessern muss (BVerwG 10 C 1.24). Einen Teilbereich der Klage hat das BVerwG zudem dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt.
Der Kläger hatte von den beiden an der Ems liegenden Bundesländern verlangt, das vonihnen aufgestellte Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems anzupassen, umdie gesetzlich vorgegebenen Bewirtschaftungsziele im Hinblick auf den Nitratgehalt imGrundwasser schnellstmöglich zu erreichen. Das Oberverwaltungsgericht hat der Klagestattgegeben. Es führte dabei aus, dass die von den beiden Ländern in Anspruch genommenen Fristverlängerungen (zunächst bis 2027) unwirksam seien. Es fehlten verschiedeneAngaben in dem zum Maßnahmenprogramm gehörigen Bewirtschaftungsplan. Auch hättendie Länder verkannt, dass das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot bereits dann verletzt sei, wenn an nur einer einzigen Überwachungsstelle mit einer Erhöhung des Nitratgehalts zu rechnen sei. Schließlich sei das Maßnahmenprogramm hinsichtlich zweier Grundwasserkörper, die einen negativen Trend im Nitratgehalt aufwiesen, unzureichend.
Das BVerwG hat die Revision im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot und die Verpflichtung zur Trendumkehr zurückgewiesen. Bezüglich des Verschlechterungsverbotshatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits geklärt, dass es zu dessen Beurteilungauf jede einzelne Überwachungsstelle ankommt. Diese Überwachungsstellen sind nachUnionsrecht so einzurichten, dass ihnen eine repräsentative Aussagekraft zumindest für einen erheblichen Teil des Grundwasserkörpers zukommt. Die Beklagten haben bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms keine Auswirkungsprognose angestellt, die dies berücksichtigt. Eine hinreichend aussagekräftige Auswirkungsprognose fehlt auch bezüglichdes Gebots der Trendumkehr. Danach sind menschlich verursachte Trends ansteigenderSchadstoffkonzentrationen umzukehren. Hiervon sind konkret zwei der insgesamt 40Grundwasserkörper der Flussgebietseinheit Ems auf deutschem Gebiet betroffen.
Schließlich hat das BVerwG das Verfahren im Hinblick auf das wasserrechtliche Verbesserungsgebot abgetrennt und dem EuGH eine Frage zur Beantwortung vorgelegt, weil diemaßgeblichen Rechtsgrundlagen hierfür in der Wasserrahmenrichtlinie der EuropäischenUnion wurzeln. Es ist zu klären, ob eine Fristverlängerung im Hinblick auf die Erreichungdes gesetzlich vorgesehenen Schwellenwerts für Nitrat bereits dann unwirksam ist, wenndiese unzureichend dargelegt und erläutert ist.