NLT-Aktuell – Ausgabe 08
Veranstaltung „Zivile Verteidigung und Operationsplan Deutschland“
„Zivile Verteidigung und Operationsplan Deutschland“ war der Titel einer sehr gut besuchten Veranstaltung des Deutschen Landkreistages (DLT) am 11. Februar 2025. Nach einerEinführung durch DLT-Präsident Achim Brötel, Landrat des Necker-Odenwald-Kreises,stellte Generalleutnant Bodemann den Operationsplan Deutschland vor. Dazu folgten Einordnungen aus Sicht des Bundes und der Länder. Abgerundet wurde die Veranstaltungmit Vorträgen des Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Ralph Tiesler, sowie des Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Christian Reuter.
Präsident Brötel betonte in seiner Einleitung, spätestens seit dem Krieg in der Ukrainemüsse allen klar sein, dass die militärische, insbesondere aber auch die zivile Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wiederhergestellt werden müsse. Neben dem militärischenOperationsplan bedürfe es daher auch vergleichbarer planerischer und konzeptionellerGrundlagen für den Zivilschutz. Denn man könne die Verteidigungsfähigkeit des Landesnicht allein an die Bundeswehr delegieren. Auch die zivile Seite müsse selbst wesentlicheUnterstützungsleistungen für die Gesamtverteidigung leisten.
Die nach dem Ende des Kalten Krieges zurückgebauten Strukturen des Zivilschutzesmüssten reaktiviert, verstärkt und auf eine neue, zeitgemäßere Grundlage gestellt werden.Dazu müssten auch finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden, und zwar mindestens inder Größenordnung des für die Bundeswehr geschaffenen Sondervermögens. Was dagegen nicht benötigt werde, sei eine „Gemeinschaftsaufgabe Bevölkerungsschutz“; vielmehrhabe sich die bisherige Ordnung der Zuständigkeiten im Grundsatz bewährt. Wegen derweiteren Kernforderungen des Deutschen Landkreistags verwies Präsident Brötel auf dasauf Grundlage bisheriger Präsidiumsbeschlüsse erstellte Positionspapier des DLT „Zivilschutz effizienter machen!“, welches auf der Webseite www.landkreistag.de abgerufenwerden kann.
Fachkräftestrategie der Niedersächsischen Landesregierung
Unter Leitung von Ministerpräsident Stephan Weil wurde am 17. Februar 2025 der Zwischenbericht zur Fachkräftestrategie der Niedersächsischen Landesregierung für den Berichtszeitraum 8. November 2022 bis 31. Oktober 2024 diskutiert. An dem Gespräch nahmen neben dem Regierungschef auch die Ministerinnen und Minister Julia Willie Hamburg(Kultus), Olaf Lies (Wirtschaft), Christian Meyer (Umwelt), Falko Mohrs (Wissenschaft),Wiebke Osigus (Regionale Landesentwicklung) und Andreas Philippi (Arbeit) teil.
Arbeitsminister Philippi betonte in seinem Eingangsstatement drei Aspekte besonders:
- Wichtig sei es, Menschen mit Migrationsgeschichte in Arbeit zu bringen.
- Ferner müsse die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland forciert werden. In diesem Zusammenhang betonte er, dass in zehn Zuständigkeitsbereichen deracht regionalen Fachkräfteinitiativen jeweils ein Welcome-Center bis September 2025etabliert werden solle.
- Schließlich müsse es um das Halten der inländischen Fachkräfte gehen.
Der Leiter der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Johannes Pfeiffer, betontedie „signifikante Gleichzeitigkeit“. Einerseits lägen der Bundesagentur im größeren Umfang Ankündigungen zum weiteren Personalabbau durch die Arbeitgeber vor (bundesweit157.000 zum Jahresende 2024, ohne VW), andererseits würden nach wie vor in vielen Bereichen Arbeitskräfte händeringend gesucht. Allein im Bereich der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen seien 70.000 offene Stellen zu verzeichnen, die vermutlich allenfallsdie Hälfte des tatsächlichen Bedarfs abdecken würden.
Machbarkeitsstudie zur Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahren
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat der Hauptgeschäftsstelle desDeutschen Landkreistages (DLT) eine Machbarkeitsstudie zur Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahren übermittelt. Die Studie untersucht die aktuellen Prozesse derErwerbsmigration und schlägt als empfohlene Reformoption eine organisatorische Zentralisierung der Visumserteilung sowie der Erteilung des ersten Aufenthaltstitels in Deutschland beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit vor. Letztere soll dabei nicht nur für Fragen der Arbeitsmarktzulassung zuständig sein, sondern über die örtlichen Agenturen für Arbeit in Ausnahmefällenauch Aufenthaltstitelanträge in Papierform entgegennehmen. Der DLT hat sich demgegenüber in einem Positionspapier gegen eine Zentralisierung der Erwerbsmigrationsverfahrenausgesprochen.
Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) teilt die grundsätzlichkritische Einschätzung des Deutschen Landkreistages und hat sich auch für Niedersachsen stets gegen die Verlagerung der Zuständigkeit für Angelegenheiten der Erwerbsmigration von den kommunalen Ausländerbehörden hin zu einer zentralen Ausländerbehördeauf Landesebene ausgesprochen. Dennoch forciert die Niedersächsische Landesregierung zumindest das Vorhaben, die Durchführung der beschleunigten Fachkräfteverfahrengemäß § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in einer zentralen Stelle bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) zu bündeln.
Gründung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Im Juni 2024 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit vorgelegt (siehe NLT-Aktuell 26/2024). Darinwar im Wesentlichen die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung inder Medizin (BIPAM) als eigenständige Bundesoberbehörde in Rechtsnachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vorgesehen. Das Ministerium hat nunmehr die Beschäftigten der Bundeszentrale über die Gründung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert, das in den aktuellen Planungen das ursprünglichvorgesehene BIPAM ersetzt.
Das BIÖG soll künftig eng mit dem Robert-Koch-Institut zusammenarbeiten. Die wesentlichen Punkte der Kooperation werden in einem Kooperationsvertrag festgehalten und orientieren sich am bisherigen Gesetzentwurf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit sowie an den fachlichen Anforderungen, die in den vergangenen Monaten von BZgA undRKI gemeinsam erarbeitet wurden. Die Kooperationsvereinbarung umfasst insbesonderedie Formen der Zusammenarbeit und die Themenbereiche der Kooperation. Unterzeichnetwurde der Kooperationsvertrag am 13. Februar 2025. Im Anschluss daran erfolgte die namentliche Anpassung der BZgA in „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit“ erfolgen. Indem BIÖG sollen insbesondere die neuen Abteilungen „Öffentliche Gesundheit“ und„Health Promotion“ gegründet werden.
Erschwerniszulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
Das Niedersächsische Finanzministerium (MF) hat den Entwurf der Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Erschwerniszulagenverordnung im Rahmen der Verbandbeteiligung übersandt. Mit der Änderungsverordnung sollen Beamtinnen und Beamte eineErschwerniszulage für ihre Verwendung als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter gewährt bekommen. Die Höhe der Zulage soll zwei Euro je Stunde Einsatzzeit betragen. Als Einsatzzeit gelte jede im Dienstplan vorgesehene und tatsächlich geleistete Dienstzeit, einschließlich der Zeit eines Bereitschaftsdienstes und der Zeit zur Vor- und Nachbereitungvon Rettungsdiensteinsätzen.
Die besondere Erschwernis soll sich durch die Befugnis zur eigenständigen Durchführunginvasiver oder heilkundlicher Maßnahmen zur Lebensrettung und die Herausforderungen,die durch die Zunahme multipler Erkrankungsbilder entstehen, ergeben. Die Personalkosten sind notwendige Kosten des Rettungsdienstes und sollten somit im Rahmen der Vereinbarung mit den Kostenträgern anerkannt werden.
EU-Kommission stellt Arbeitsprogramm für 2025 vor
Die EU-Kommission hat am 12. Februar 2025 ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2025 vorgestellt. Es zielt auf die Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit, den Bürokratieabbau, dieFörderung von Innovation und Digitalisierung sowie die Festlegung neuer Klimaziele ab.Zahlreiche Initiativen werden direkte Betroffenheiten und verstärkte Anstrengungen für dieLandkreise und kommunalen Verwaltungen sowie die lokale Wirtschaft bedeuten und lassen die Frage offen, ob damit ein Bürokratieabbau tatsächlich gelingen kann.
Mehrjähriger Finanzrahmen der EU nach 2027
Die EU ist weiterhin mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die Rückzahlung derVerpflichtungen für den Wiederaufbaufonds macht erhebliche zusätzliche Mittel erforderlich. Die EU-Kommission hat nun am 12. Februar 2025 eine Mitteilung zur Zukunft desMehrjährigen Finanzrahmens nach 2027 vorgelegt. Die bestehende Struktur des Finanzrahmens soll überarbeitet werden und sich stärker an den politischen Prioritäten der EUorientieren. Darüber hinaus sollen auch die Beratungen zu neuen Eigenmitteln für die EUvorangetrieben werden. Wie schon vor einigen Monaten bekannt wurde, soll für jeden Mitgliedstaat ein Plan zur Umsetzung von Reformen und Investitionen erstellt werden. Zusätzlich soll ein Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden.
Obwohl es sich lediglich um eine nichtlegislative Mitteilung der Kommission handelt, wirdnach erster Einschätzung des Europabüros des Deutschen Landkreistages (DLT) deutlich,dass der nächste Haushalt voraussichtlich weitestgehend der Struktur entspricht, die imHerbst des vergangenen Jahres bekannt wurde. Eine Zentralisierung der Förderung im Rahmen der angekündigten nationalen Pläne wird vom DLT weiterhin entschieden abgelehnt. Das DLT-Präsidium hat zuletzt auf der Sitzung vom 26./27. November 2024 entsprechende Beschlüsse gefasst.
Auch die Ankündigung, dass die Kohäsionspolitik in Partnerschaft unter anderem mit denkommunalen Gebietskörperschaften erstellt werden müssen, wird keinesfalls als ausreichend erachtet. Zum einen ist nicht erkennbar, ob die kommunale Ebene auch bei derFestlegung der mit den Plänen verfolgten Prioritäten einbezogen werden soll. Zum anderen haben die Aussagen von Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Partnerschaftsprinzip beim Wiederaufbaufonds gezeigt, dass entsprechende Ankündigungen allein nichtunbedingt zu einer echten Beteiligung führen, sondern verbindliche legislative Vorgabenerforderlich sind.
Fachgespräch „Hochwasser- und Küstenschutz sowie Starkregenvorsorge“
„Hochwasser- und Küstenschutz sowie Starkregenvorsorge“ waren die Themen beim5. Fachgespräch zum Masterplanes Wasser, das am 14. Januar 2025 stattgefunden hat.Das Umweltministerium erläuterte zunächst die zunehmenden Herausforderungen durchHochwasser- und Starkregenereignisse infolge des Klimawandels, bevor es näher denHochwasserschutz beleuchtete. Eingegangen wurde im Zuge dessen auf den beratendenHochwasserschutz, den natürlichen Wasserrückhalt und den technischen Hochwasserschutz als Säulen des Hochwasserschutzes sowie auf mögliche Maßnahmen innerhalbder jeweiligen Säule.
Im Gespräch mit den verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der geladenen Verbände wurde deutlich, dass für einen effizienten Hochwasserschutz eine Mischung ausnatürlichem und technischem Schutz notwendig sei und eine strategische Planung erfolgen müsse. Anschließend wurde das Pilotprojekt „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ der Kommunalen Umwelt-Aktion (UAN), die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzeptenund die im November 2024 veröffentliche Hinweiskarte Starkregengefahren für Niedersachsen vorgestellt. In der anschließenden Diskussion wurde seitens der Kommunen betont, dass eine verlässliche Finanzierung für die Starkregenvorsorge unerlässlich und dieFinanzierung aus den kommunalen Haushalten nicht möglich sei. Zuletzt wurde auf denKüstenschutz, die Niedersächsische Küstenschutzstrategie und den Generalplan Küstenschutz eingegangen.
Fachgespräch „Water Reuse, Abwasser“
Das Thema des 6. Fachgespräches im Rahmen des Masterplanes Wasser, welches am12. Februar 2025 stattfand, lautete „Water Reuse, Abwasser“. Das Fachgespräch konzentrierte sich zunächst auf die Bedeutung der Wiederverwendung (englisch: re-use) desAbwassers als Alternative zur Nutzung der Grundwasserressource. Das Umweltministerium stellte die EU-Wasserwiederverwendungsverordnung sowie die Änderung der EUKommunalabwasserrichtlinie (KARL) vor.
Im Gespräch wurden Erfahrungen von Kommunen, die bereits Water Reuse betreiben, geteilt. Es wurde deutlich, dass bei der Wiederverwendung verschiedene Aspekte, wie zumBeispiel gesundheitliche Gefahren, beachtet werden müssen und die Mitnahme aller Akteure notwendig ist. Zudem stellten Wasserschutzgebiete sowie die Wirtschaftlichkeit Hürden bei der Wasserwiederverwendung dar.
Während der Diskussion wurde angemerkt, dass die Regelungen laufende Verfahren inKommunen nicht konterkarieren dürften und die unteren Wasserbehörden angemesseneSpielräume in den Verfahren benötigen würden. Schließlich stellte das MU weitere Anforderungen an die Wiederverwendung, wie zum Beispiel die EG-Wasserrahmenrichtlinie,vor. Im anschließenden Austausch wurden das Fehlen eines Abwasserbeseitigungsplansin Niedersachsen sowie mögliche Synergieeffekte von Fließgebietsgemeinschaften thematisiert.
Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen zum Thema Leitstellen
Die Landesregierung hat sich in der Antwort auf zwei Kleinen Anfragen von Abgeordnetender CDU-Fraktion zur Leitstellenstruktur in Niedersachsen geäußert. Die beiden Anfragen„Leitstellen als wichtiges Instrument in der Notfallversorgung: wie steht die Landesregierung zu den vorhandenen Leitstellen in Niedersachsen?“ (LT-Drs. 19/5730 und 19/6056)sowie „Wie gut funktioniert das System der Rettungsleitstellen in Niedersachsen?“ (LTDrs. 19/6061 und 19/6425) überschneiden sich zum Teil. Die Landesregierung verweist inihren Antworten grundsätzlich auf die Organisations- und Planungshoheit im Rahmen derSelbstverwaltung im eigenen Wirkungskreis der Träger der Kooperativen und IntegriertenLeitstellen.
Bezüglich der Anzahl der Leitstellen teilt es mit, dass Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern über eine höhere Anzahl an Leitstellen verfüge, dass aber bei einergrundsätzlichen Betrachtung einer anzustrebenden Leitstellengröße die Bevölkerungszahl nicht das ausschlaggebende Kriterium sei, sondern dass spezifische regionale Infrastrukturen mit einzubeziehen seien. Darüber hinaus seien Bestrebungen zur Bündelung vonRessourcen bei den Trägern der Leitstellen wahrzunehmen.
Zur Unterstützung der Träger der Leitstellen bezüglich der Personalgewinnung erarbeitedas Land Niedersachsen gemeinsam mit weiteren Bundesländern ein Konzept zur modularen Weiterbildung zur Leitstellendisponentin beziehungsweise zum Leitstellendisponentund habe eine Lehrleitstelle beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz errichtet, in der zentral Aus- und Fortbildungen angeboten werden.
In Bezug auf die Planung von Gesundheitsleitstellen teilt die Landesregierung mit, dass esim engen Austausch mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Landesausschuss Rettungsdienststünde. Zum aktuellen Zeitpunkt stehe zunächst die Anbindung aller Leitstellen an die116117 (Telefonnummer des ärztlichen Notdienstes) für die digitale Fallübergabe im Vordergrund. Im weiteren Verlauf werde die Notwendig- und Umsetzungsmöglichkeit von zukünftigen Gesundheitsleitstellen erörtert und diskutiert.