NLT-Aktuell – Ausgabe 06

Kreisfinanzen: Landkreise rutschen mit 1,2 Milliarden Euro ins Minus

Die Umfrage zu den Kreishaushalten durch die Geschäftsstelle des NiedersächsischenLandkreistages (NLT) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden am 4. Februar im Finanzausschuss des NLT vorgestellt. Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer erklärte in einerPressemitteilung: „Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover planen in2025 mit einem Haushaltsdefizit mit 1,2 Milliarden Euro. Wie bereits im Vorjahr schreibenalle 37 Haushalte rote Zahlen. Die Rasanz mit der sich die Finanzlage verschlechtert isterschreckend und in der niedersächsischen Landesgeschichte einmalig.“

„Während 2023 die Kreisebene noch leichte Überschüsse erwirtschaftet hat, war bereitsim Vorjahr ein hohes Defizit von rund 760 Millionen Euro erwartet worden. Die Geschwindigkeit, mit der sich die Situation verschlechtert, ist alarmierend“, so Meyer in weiter. „Ursache ist dabei weniger die Einnahmenseite. Diese zeigt sich nach wie vor erstaunlich robust. Problematisch ist vielmehr die ständige Überforderung der Kommunen durch neueund Ausweitung bestehender gesetzlicher Aufgaben. Bund und Land müssen aufhören,den Bürgerinnen und Bürgern ständig neue Versprechungen zu machen, die nicht mehrfinanzierbar sind. Zudem erwarten wir kurzfristige Hilfen wie eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser durch den Bund und eine bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land“, fasste Meyer die Entwicklung in der Pressemitteilung zusammen. Sie wurden landesweit in der Presseberichterstattung aufgegriffen.

Kreisumlagesätze 2024 – Endgültige Übersicht des Landesamts für Statistik

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) die Tabelle mit den Umlagegrundlagen der Landkreise 2024mit Stand vom 1. Januar 2025 übersandt. Soweit ersichtlich, haben sich Änderungen nurnoch bei zwei Landkreisen ergeben. Das Kreisumlageaufkommen ist dadurch um knapp sechs Millionen Euro auf 4.916 Millionen Euro gesunken. Dies sind gleichwohl rund 200Millionen Euro mehr als in 2023. Der gewichtete Durchschnitt ist (gerundet) bei 45,8 Prozent geblieben. Die Verschiebung durch die beiden Änderungen betrugen landesweit 0,05Prozentpunkte.

Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes in Kraft getreten

Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes ist vom Niedersächsischen Landtag am 29. Januar 2025 verabschiedet und bereits am darauffolgendenTag veröffentlicht worden (Nds. GVBl. Nr. 6/2025 vom 30. Januar 2025). Zum Entwurfhatte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) gemeinsam mit dem NiedersächsischenStädte- und Gemeindebund (NSGB) gegenüber dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtags Stellung genommen.

Insbesondere wurde kritisiert, dass in § 5 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG)bei Beantragung der Leistungsgruppen verpflichtend die Beantragung von Planfallzahlenvorgesehen war und darum gebeten, hiervon zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen und stattdessen die gesetzliche Auffanglösung greifen zu lassen. Diese sieht vor, dass – wennkeine Planfallzahlen vorliegen – zunächst die Ist-Zahlen der jeweiligen Leistungsgruppenfür die Bemessung der Vorhaltevergütung zugrunde gelegt werden. Der Landesgesetzgeber hat den Hinweis des NLT und NSGB, der auch von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft vorgetragen worden ist, in der Form aufgegriffen, dass Planfallzahlennicht zwingend vorgegeben werden müssen, sondern auch die Regelung des Bundesrechts (Berücksichtigung der Ist-Zahlen) zur Anwendung kommen kann.

Das hierauf beruhende Verfahren über die Beantragung der Leistungsgruppen und Fallzahlen ist vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit undGleichstellung (MS) zwischenzeitlich eröffnet worden. Für die Antragstellung wurde denKrankenhausträgern vom MS allerdings nur eine äußerst knappe Frist bis zum 31. Mai2025 eingeräumt. Das stößt aufgrund des erforderlichen Kooperations- beziehungsweiseAbstimmungsprozesses vor Ort zum Teil auf große Probleme.

Vor diesem Hintergrund hat sich die NLT-Geschäftsstelle, nach vorheriger Beratung imNLT-Präsidium, am 21. Januar 2025 erneut gemeinsam mit dem NSGB an Minister Andreas Philippi gewandt und gebeten, diese Frist möglichst für alle Krankenhäuser um einen Monat und in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus zu verlängern.

Bundestag beschließt Reform der Betreuervergütung

Der Bundestag hat die Reform der Betreuervergütung beschlossen und mit einem Gesetzentwurf zur Kostenrechtsänderung zusammengeführt. Der Regierungsentwurf wurde nachdem Bruch der Ampelregierung nicht mehr in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Stattdessen brachte die FDP-Bundestagsfraktion den Entwurf wortgleich als Fraktionsentwurf ein. Die grundlegende kommunale Kritik wurde nicht aufgegriffen.

Der Deutsche Landkreistag hat hierzu wie folgt informiert: Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ist am 29. Januar 2025 überraschend eine Verständigung unter dendrei Fraktionen der vormaligen Bundesregierung erfolgt. Der Fraktionsentwurf wurde mitdem parallel eingebrachten Entwurf eines Kostenrechtsänderungsgesetzes verbunden.Eine Anhörung gab es nicht. Inhaltlich wurden die Regelungen zur Betreuervergütungnicht geändert; es wurden lediglich Änderungen beim Verfahrensbeistand (§§ 158b, c Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligenGerichtsbarkeit, FamFG) aufgenommen. Die Befassung im Bundesrat erfolgt bei Fristverkürzung am 14. Februar 2025, ansonsten am 21. März 2025.

Es ist abzuwarten, ob er Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird. Die Verbindung der beiden Gesetze ist dem Vernehmen nach erfolgt, um die Zustimmungsbereitschaft der Länder zu befördern, da die im Kostenrechtsänderungsgesetz erhöhten Gerichtskosten einefinanzielle Kompensation für die Justiz bedeuten. Stimmt der Bundesrat zu, steht angesichts der vorgesehenen Evaluation der Neuregelung in den nächsten zwei Jahren zu erwarten, dass in dieser Zeit keine neuerliche Änderung und Verbesserung der Einkommenssituation von Berufsbetreuern erfolgen wird.

Finanzierung der Integrationskurse ist sichergestellt

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat beschlossen, im Rahmen dervorläufigen Haushaltsführung genügend Mittel bereitzustellen, um die Integrationskurse inihrer jetzigen Form unter Aufnahme neuer Teilnehmer bis Ende Juni 2025 sicherzustellen.Für das zweite Halbjahr soll rechtzeitig und mit Blick auf die Haushaltsverhandlungen für2025 über die gesamte Mittelausstattung des Integrationskurses entschieden werden.

Arbeitsmarktsituation von syrischen Staatsangehörigen

Nach dem von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erstellten Bericht „Arbeitsmarktsituation von syrischen Staatsangehörigen“ lebten im November 2024 974.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland, wovon 685.000 im erwerbsfähigen Alter waren. 518.000syrische Staatsangehörige erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)und 236.000 sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Im Einzelnen führt der Deutsche Landkreistag aus:

  • Die Beschäftigungsquote inklusive ausschließlich geringfügiger Beschäftigung lag imSeptember 2024 bei 41,7 Prozent, im September 2023 bei 38,8 Prozent. Seit 2016 istdie Beschäftigungsquote um ungefähr 30 Prozentpunkte gestiegen.
  • Im Mai 2024 übten 59 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten syrischenStaatsangehörigen eine qualifizierte Tätigkeit aus. 48 Prozent waren als Fachkraft beschäftigt; elf Prozent gingen einer Spezialisten- oder Expertentätigkeit nach.
  • Unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Syrern, welche eine qualifizierteTätigkeit ausübten, waren im Mai 2024 54.000 (rund 40 Prozent) in einem Engpassberuf tätig.
  • Bürgergeld bezogen im August 2024 insgesamt 518.000 syrische Staatsangehörige,darunter 353.000 Personen im erwerbsfähigen Alter und rund 165.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Die SGB II-Quote lag damit bei 54,9 Prozent. 2018 lag sienoch bei über 80 Prozent.

Nationaler Normenkontrollrat zur „Bündelung im Föderalstaat“

Das Beratungsunternehmen PD hat im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats einGutachten zur „Bündelung im Föderalstaat – Zeitgemäße Aufgabenorganisation für eineleistungsfähige und resiliente Verwaltung“ vorgelegt. Ausgehend von der These, die heutige Art der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung sei nicht mehr tragfähig, wird ein Reformansatz auf Grundlage eines Zielbildes formuliert, der „Bündelung als Kernanliegen“definiert und „ein neues Betriebsmodell für die öffentliche Verwaltung“ etablieren möchte.

Dieser Ansatz wird auf Grundlage dreier Fallstudien erprobt, nämlich einer Bündelung desAntrags und Erteilung einer Fahrerlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt, einem einheitlichenVorgehen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und einer einheitlichen Einkommensprüfung. Schließlich werden Handlungsempfehlungen für die Umsetzung einer möglichen Reform in der kommenden Legislatur abgegeben. Dazu zählen unter anderem auch Änderungen des Grundgesetzes, die eine Stärkung des Bundes, eineAusweitung der Mischverwaltung und ein generelles Kooperationsgebot vorsehen.

Das Papier beschreibt nach Auffassung der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) in seiner Ausgangsanalyse zutreffend einige Defizite im Bereich fehlender durchgängiger Digitalisierung, bürokratischer Lasten und fehlender personeller und finanzieller Ressourcen, die sich mit Blick auf die Leistungsfähigkeit des Staates und seineLegitimation negativ auswirken. Es verkürzt dabei aber unzulässig, dass der Bund selbstdurch eine dramatische Überregulierung, durch die Kreierung immer neuer Aufgaben,durch die ständige Schaffung neuer komplexer Gesetzgebungen maßgeblich selbst Verantwortung trägt und Ursachen gesetzt hat. Ebenso wird zu wenig reflektiert, dass zahlreiche angemahnte Verbesserungen bei digitaler Basisinfrastrukturen längst in der Verantwortung des Bundes hätten bereitgestellt werden können.

Der konkrete Lösungsansatz einer Bündelung ist nicht per se kritikwürdig. Insbesonderedie Landkreise selbst sind als Bündelungs-Behörden geeignet, hier stärker sowohl imkommunalen Bereich wie auch bei landkreisübergreifender Aufgabenerledigung Funktionen zu übernehmen. Auch im kommunalen Bereich bestehen, mit Blick auf die gemeindliche Ebene, Handlungsfelder bei Einzelzuständigkeiten bei kreisangehörigen Gemeindensowie Landessonderbehörden.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) gelangt nach einer ersten Durchsicht zu einer sehr viel skeptischeren Einschätzung als der DLT. In wesentlichenTeilen ist das komplizierte Fachrecht die Ursache langer Verfahren, nicht der Verwaltungsvollzug durch die Länder und Kommunen. Erfahrungen mit einer unmittelbaren Zuständigkeit in diesem Zusammenhang sind alles andere als ermutigend. Einer Mischverantwortung zwischen Bund und Ländern das Wort zu reden, konterkariert die positiven Ergebnisse der Förderalismusreformen I und II.

Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden, dassdie von verschiedenen Banken und Sparkassen gegenüber Verbrauchern verwendetenKlauseln zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Die Klage auf Rückzahlung der auf der Grundlage der unwirksamen Verwahrentgeltklauseln vereinnahmten Entgelte an die betroffenen Verbraucher wiesder BGH ab, weil der Kläger mit seinem Antrag die Kunden der Beklagten nicht individualisiert und es so an der erforderlichen Bestimmtheit des Klageantrags fehle. Der BGH hatzudem entschieden, dass die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam sind.