NLT-Aktuell – Ausgabe 04
Landesregierung kündigt Bürokratieabbau an
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Jahresauftaktklausur am 20. und 21.Januar 2025 einen Abbau von Bürokratie und Verwaltungsvereinfachungen angekündigt.Insbesondere für die Wirtschaft seien 477 Geschäftsprozesse identifiziert worden, bei denen eine Prozessoptimierung notwendig und möglich erscheine. In der Pressemitteilung derStaatskanzlei werden die Anhebung der Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträgeund die digitale Terminvergabe beim Finanzamt genannt.
Die Abschlusserklärung zur Kabinettsklausur beinhaltet allgemeine Ausführungen zur Wirtschaftslage und Zukunftsinvestitionen, die auch eine Reform der Schuldenbremse – zur Erleichterung weiterer Staatsverschuldung – umfasst. Als weitere Punkte werden Planungssicherheit, verlässliche Energiepreise, Vereinfachungen auch für Kommunen im Rahmen vonExperimentierklauseln, der Fachkräftemangel, die verlässliche Betreuung der Kinder, dieNutzung des Potenzials älterer Menschen und qualifizierte Zuwanderung aus Drittstaatenadressiert.
Maßnahmen zur Erreichung der Ziele hat die Landesregierung auf zwölf Seiten unter derÜberschrift „Einfacher, schneller, günstiger“ zusammengefasst. Das Papier ist in vier Kapitelgegliedert. Unter Nummer eins wird eine Stichtagsregelung für das Eintreten neuer administrativer Vorgaben am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres geplant. Für die Kommunensollen ein Standardöffnungsgesetz und eine Experimentierklausel geschaffen werden.Nummer zwei enthält das Geschäftsprozessmanagement der Landesregierung. Als drittenPunkt nennt das Papier einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung. Unter Nummer vier werden die Ergebnisse des Interministeriellen Arbeitskreises (IMAK) zur Vereinfachung niedersächsischer Förderprogramme dargestellt.
Pressemitteilung und Papiere zur Jahresauftaktklausur sind auf der Webseite der Niedersächsischen Staatskanzlei veröffentlicht, Link: Jahresauftaktklausur des Landeskabinetts in Wilhelmshaven | Nds. Staatskanzlei.
Interministerieller Arbeitskreis zur Vereinfachung von Förderprogrammen
Der von der Niedersächsischen Landesregierung im Herbst 2023 gegründete Interministerielle Arbeitskreis zur Vereinfachung niedersächsischer Förderprogramme (IMAK) hat seineArbeit abgeschlossen. Wesentliche Ergebnisse des IMAK und seiner Arbeitsgruppen sinddie Schaffung eines Kommunalfördergesetzes sowie der Vorschlag zur Einrichtung einerzentralen Stelle für das Förderwesen. Darüber hinaus sollen Änderungen an den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) zu § 44 vorgenommen werden.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe eins (AG 1) sind in Teilen ernüchternd. Der Forderungdes Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Förderprogramme grundsätzlich in den kommunalen Finanzausgleich (KFA) zu überführen oder in zweckgebundene Pauschalen mitgesetzlicher Grundlage umzuwandeln, wurde von den zuständigen Förderressorts nicht entsprochen. Bei keinem der 114 diskutierten Förderprogramme wurde die Möglichkeit gesehen, diese in den vertikalen KFA oder in eine pauschale, zweckungebundene Leistung außerhalb des KFA zu überführen. Die kommunalen Spitzenverbände äußerten in der Abschlusssitzung des IMAK ihre Enttäuschung über diese Haltung und betonten, dass es einergrundlegenden Änderung in der Denkweise der Förderressorts bedürfe.
Ein Fortschritt ist bei der Forderung nach einem eigenständigen Landesgesetz für kommunale Zuwendungen zu verzeichnen. Mit dem geplanten Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKFG) sollen künftige Förderungen an Kommunen vereinfacht und systematischer verteilt werden können. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und dieMittelvergabe transparenter zu gestalten. Auch die Digitalisierung und Vereinfachung desZuwendungsverfahrens soll vorangetrieben werden. Die Analyse des IMAK ergab, dass nur18 von 114 untersuchten Förderprogrammen über vollständig digitalisierte Antragsverfahrenverfügen. Zur Verbesserung soll ein zentraler „Förderfinder“ eingerichtet werden. Diesesdigitale Portal soll die verschiedenen Förderprogramme bündeln und den Beantragungsprozess erheblich erleichtern. Die AG 1 empfiehlt darüber hinaus Pilotprojekte zur Erprobungvon budgetierten Förderansätzen. Diese sollen zeigen, inwiefern eine flexible Mittelvergabeinnerhalb eines festgelegten Budgets für Kommunen praktikabel ist.
Die Ergebnisse der AG 2 zeigen, dass Vereinfachungen der niedersächsischen Landesförderung nur durch ein Zusammenspiel von Änderungen in der Landeshaushaltsordnung(LHO), der Förderkultur sowie des Förderumfelds und der Förderbedingungen erreichbarsind. Die AG 2 erarbeitete konkrete Vorschläge, darunter Anpassungen der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 LHO, die Erhöhung von Wertgrenzen, die Nutzung bestehenderHandlungsspielräume und die Reduzierung von Verwaltungslasten. Abschließend präsentierte die AG über die LHO hinausgehende Empfehlungen sowie Prioritäten für die Umsetzung und Evaluation der Vorschläge.
Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Die Situation der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) in Niedersachsen ist weiterhin angespannt. Alle Beteiligten brauchen einen verlässlichen, praktikablen und gesetzeskonformen Rahmen, um trotz der allerorts beschränkten personellen und räumlichen Ressourcen eine adäquate Versorgung sicherzustellen. Insbesondere ist eine Anpassung der Erlasslage notwendig, um die Strukturen in Niedersachsen für den Fall eines kommenden Anstiegs der umA-Zahlen zukunfts- und krisenfest aufzustellen.
Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger und der örtlichen Träger der Jugendhilfe haben unter Federführung der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT)die bestehende umA-Erlasslage geprüft und Vorschläge zur Verbesserung in Niedersachsen erarbeitet. Diese werden in einem gemeinsamen Schreiben der Arbeitsgemeinschaftder kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) und der Landesarbeitsgemeinschaft der freienWohlfahrtspflege (LAG FW) an den niedersächsischen Sozialminister Dr. Andreas Philippiübermittelt.
Die Vorschläge zur Verbesserung in Niedersachsen fußen auf dem bewährten Konzept desLandesjugendamtes Rheinland-Pfalz (LJA RP). Einen Schwerpunkt bildet dabei die in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen den Jugendämtern eröffnete Möglichkeit, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder Mangelversorgung provisorische Notfalllösungen zu schaffen und zu nutzen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei das Anerkenntnis,dass die Kosten, die ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen undvorläufige Maßnahmen für umA in Notunterkünften aufwendet, vom überörtlichen Trägerauch erstattet werden, wenn keine Betriebserlaubnis vorliegt, sofern alle weiteren definierten Voraussetzungen erfüllt sind.
Darüber hinaus wird in Anlehnung an das Konzept des LJA RP die Umsetzung von Maßnahmen in Niedersachsen unter anderem in folgenden Bereichen für wichtig erachtet:
- befristete Betriebserlaubnis für umA-Betreuungsangebote;
- erweiterte Transparenz und Kommunikation;
- Notunterkünfte und deren Kostenübernahme;
- Kompetenzzentrum umA;
- multiprofessionelle Teams/Nicht-Fachkräfte.
Die Hoffnung ist, dass das gemeinsame Eintreten von AG KSV und LAG FW für die beschriebenen Rahmenbedingungen eine Verbesserung der umA-Erlasslage und weiterführend der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen insgesamt bewirkt.
Maul- und Klauenseuche in Brandenburg
Erstmals seit 1988 wurde am 10. Januar 2025 bei einem Wasserbüffel im Landkreis Märkisch-Oderland (Land Brandenburg) die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt worden. Die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises hat die vorgesehenen Seuchenschutzmaßnahmen in Brandenburg sowie im angrenzenden Berlin veranlasst. Deutschlandhat damit zumindest für drei Monate den Status als MKS-frei eingebüßt. Die Bund-LänderTask-Force Tierseuchenbekämpfung, der Zentrale Krisenstab Tierseuchen sowie die EUhaben sich mit dem Fall befasst. Mit Blick auf die Vermarktung von Produkten von Rindernarbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium intensiv an Regionalisierungsvereinbarungen mit Handelspartnern.
Der Niedersächsische Landkreistag weist darauf hin, dass alle mit dem MKS-Ausbruch inBrandenburg zusammenhängenden vorsorglichen Maßnahmen für Niedersachsen – genauwie Dienstbesprechungen der Veterinärämter als Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung– nicht vom derzeitigen Boykott der kommunalen Veterinärbehörden in der Zusammenarbeitmit den Landesbehörden betroffen sind.
Schulden der Länder: Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes
Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Deutschen Landkreistag (DLT) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (neuer Artikel 143h) übermittelt. Dieses soll dem Bund eine maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder, dieaus der Entschuldung übermäßig mit Liquiditätskrediten verschuldeter Kommunen resultieren, verfassungsrechtlich ermöglichen. Der DLT hat dazu auf Grundlage der Beschlusslageseiner Gremien ablehnend Stellung genommen.
Der DLT fordert in seiner Stellungnahme, nicht nur einige Kommunen in bestimmten Ländern und vor allem nicht eine die Länder finanziell selbst betreffende, vergangenheitsbezogene „Altschulden“-Übernahme in den Blick zu nehmen. In der aktuellen Situation, mit einemRekorddefizit der Kommunen, das sich gegenüber dem bisherigen Höchststand aus demJahr 2003 (-8,4 Milliarden Euro) absehbar mehr als verdoppelt (Stand nach dem 3. Quartal2024: -24,9 Milliarden Euro [Kernhaushalte]), sei vielmehr die Gesamtheit der Kommunenmittels einer Aufstockung der kommunalen Steuerausstattung durch Verdreifachung deskommunalen Umsatzsteueranteils zu unterstützen. So sei die strukturelle Schieflage derKommunalfinanzen korrigierend anzugehen und die Resilienz und Krisenfestigkeit der Kommunalhaushalte zu erhöhen.
Entwurf einer Erschwernisausgleichsverordnung-Wald
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer „Verordnung über den Erschwernisausgleich für Wald in geschützten Teilen vonNatur und Landschaft in Natura 2000-Gebieten (Erschwernisausgleichsverordnung-Wald –EA-VO-Wald)“ im Rahmen der Verbändeanhörung an die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages zur Stellungnahme übersandt. Die Verordnung soll bis zum 31. Dezember 2028 verlängert werden und rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Gegenüber der vorherigen Fassung der Verordnung werden zwei redaktionelle Änderungender Verordnung vorgenommen.
Referentenentwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Deutschen Landkreistag einen Referentenentwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) vorgelegt. DieseVerordnung dient der Ausgestaltung des mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführten Transformationsfonds zur Förderung strukturverbessernderVorhaben in der Krankenhausversorgung.
Mit dem Referentenentwurf werden die gesetzlich abschließend vorgesehenen Fördertatbestände konkretisiert und das Verwaltungsverfahren geregelt. Er sieht als Voraussetzungfür die Förderfähigkeit von Vorhaben vor, dass sie der Verbesserung der Krankenhausstrukturen, insbesondere durch eine Konzentration oder Spezialisierung der Versorgung, dienen.Das Verfahren der Antragstellung und die Verwaltung des Transformationsfonds sollen überein Online-Portal ausschließlich digital durchgeführt werden. Es sollen nach Möglichkeit nurwenige Unterlagen vorzulegen beziehungsweise hochzuladen sein. Im Vergleich zu denbisherigen Förderverfahren nach der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung soll das Verfahren wesentlich vereinfacht, digitalisiert und entbürokratisiert werden. Darüber hinaus sollen die Länder einen weiten Gestaltungsspielraum durch mögliche Teilauszahlungen oderNachbeantragung von Fördermitteln erhalten.
Stärkung des ländlichen Raums: Bund nennt Förderinstrumente
Die Bundesregierung hat, als Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, Ausführungen zur Stärkung der ländlichen Räume getätigt. Als eines der wichtigsten Förderinstrumente stellt die Bundesregierung dabei die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) heraus.
Ein bedeutender Teil der Mittel fließe in den GAK-Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE), der das wichtigste Förderinstrument des Bundes für die ländlichen Räumesei und damit einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisseleiste. Das Maßnahmenbündel umfasse die Dorfentwicklung, Infrastrukturmaßnahmen unddie Gestaltung außerhalb des Dorfes, Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
Den konkreten Maßnahmen vorgelagert würden auch Planungsinstrumente gefördert, diedie strategisch-planerischen Grundlagen für die ländliche Entwicklung schaffen. Hinzukomme die Förderung eines Regionalmanagements, insbesondere zur Umsetzung von Entwicklungskonzepten. Zudem werde die Umsetzung von Kleinprojekten vor Ort mit dem Regionalbudget unterstützt, das seit diesem Jahr unbefristet im GAK-Rahmenplan für die Länder zur Verfügung steht. Im Fokus der ILE steht auch die Stärkung finanzschwacher Kommunen. Diesen können für das genannte Maßnahmenspektrum der ILE um bis zu 20 Prozentpunkte höhere Fördersätze gewährt werden, sodass deren Eigenanteil auf zehn Prozent begrenzt werden kann. Diese Möglichkeit ist befristet bis Ende des Jahres 2025.
Weiter wird auf die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) hingewiesen. Aus Mitteln der GRW seien in den vergangenen zehn Jahren(2014 bis 2023) rund neun Milliarden Euro für Vorhaben in strukturschwachen ländlichenRäumen bereitgestellt und so Investitionen im Umfang von mehr als 40 Milliarden Euro angestoßen worden.
Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2025
Die Ausschreibung des diesjährigen Niedersächsischen Integrationspreises steht unter demMotto „Mehr Chancen für Kinder und Jugendliche durch Bildung und Sprache!“. Prämiertwerden Projekte von Initiativen, Institutionen, Vereinen, Stiftungen, Kindergärten oder Schulen, die sich für Bildung und Förderung sowie den Ausbau der Sprachkenntnisse von Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte einsetzen. Die sechs besten Projektewerden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im September 2025 präsentiert. Esstehen Preisgelder in Höhe von 24.000 Euro zur Verfügung, verteilt auf vier Preise zu jeweils6.000 Euro. Darüber hinaus wird ein Sonderpreis des Bündnisses „Niedersachsen packt an“und ein Sonderpreis des LandesSport-Bundes Niedersachsen in Höhe von jeweils 6.000Euro vergeben. Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2025. Die Bewerbungsmodalitätensind der Webseite www.niedersaechsischer-integrationspreis.de zu entnehmen.