NLT diskutiert mit Innenminister Pistorius über Wahlzeiten, Verwaltungsreform und Asylpolitik
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) bewertet die Wiedereinführung der Stichwahl als richtigen Schritt, nennt jedoch das Vorhaben der Koalitionsparteien, die Wahlzeiten der Hauptverwaltungsbeamten auf fünf Jahre zu verkürzen, ein falsches Signal. „Nach unserer Meinung hat sich die achtjährige Amtszeit bewährt. Eine solche Zeitspanne ist erforderlich, um nach der notwendigen Einarbeitungsphase auch schwierige Fragestellungen bewältigen zu können, ohne dass die nächste Wahl unmittelbar vor der Tür steht. Eine Verkürzung der Amtsdauer würde die schon heute schwierige Suche qualifizierter Kandidaten zudem weiter erschweren“, erklärte NLT-Vorsitzender Bernhard Reuter heute im Anschluss an eine Sitzung des NLT-Vorstandes in Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme). Dort treffen sich die ehrenamtlichen Delegierten der Kreistage und die Landräte zu ihrer jährlichen Landkreisversammlung. Gast des internen Teils am heutigen Donnerstag ist Innenminister Boris Pistorius.
Mit dem Innenminister beraten die Vertreter des kommunalen Spitzenverbandes der Landkreise und der Region Hannover auch über den Fortgang der Verwaltungsreform. Der NLT teilt die zum Ausdruck gekommene Einschätzung der Landesregierung, dass die vor wenigen Wochen vorgelegte zweite Fortschreibung des Hesse-Gutachtens keine geeignete Basis für eine landesweite Reformdiskussion sein kann. „Wir haben bereits kritisch Stellung genommen zum Ausgangsgutachten. Die Fortschreibungen haben die Zahl der inneren Widersprüche noch erhöht. Wir sind nunmehr gespannt, welche Vorstellungen die Landesregierung selber entwickeln wird, und bieten auf der Grundlage unserer Beschlüsse die konstruktive Unterstützung an“, erläuterte Reuter die Haltung des NLT. Er brachte die Erwartung zum Ausdruck, dass freiwillige Initiativen zum Zusammenschluss einzelner Kreise oder kreisfreier Städte nachhaltig unterstützt werden.
Ein weiteres Thema der Diskussion mit dem Innenminister ist die Asylpolitik. „Auch nach Auffassung des NLT gehören insbesondere einige bundesrechtliche Regelungen des Ausländerrechts auf den Prüfstand. Wir verschließen uns auch nicht einer Diskussion über eine erneute Reform der Härtefallkommission. Wir glauben allerdings, dass dort auch in der Vergangenheit verantwortungsvoll gearbeitet wurde. Bei allem Verständnis für Reformbestrebungen wäre es aber nicht hinnehmbar, den kommunalen Ausländerbehörden erst den Vollzug der nicht mehr als sachgerecht empfundenen ausländerrechtlichen Bestimmungen zu überantworten, die verwaltungsrechtlich gebotene Umsetzung der Entscheidungen aber dann nach Erschöpfung des Rechtsweges durch eine von wem und mit welcher Mehrheit auch immer bestimmten Kommission zu konterkarieren“, fasste Reuter zusammen.