Rettungsdienstgesetz: Neues Modell hilft Landkreisen und Region nicht
„Das im Gesetz vorgesehene neue Konzessionsmodell wird die Erwartungen der Leistungserbringer im Rettungsdienst, die gewachsenen Strukturen zu erhalten, nicht erfüllen können. Nach europäischem Recht müssen auch Konzessionen in einem transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren im Wettbewerb vergeben werden“, erklärte Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), anlässlich der heutigen Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes.
Neue Verträge könnten daher mit bisherigen Leistungserbringern nur nach einem entsprechenden Verfahren abgeschlossen werden, wenn diese das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgeben. „Grundsätzlich helfen kann nur die Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem Vergaberecht. Hierfür setzen sich die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene ein“, erklärte Meyer. Beim Konzessionsmodell beständen zudem erhebliche Rechtsunsicherheiten und zahlreiche ungeklärte Fragen, etwa hinsichtlich der Abgeltung der eigenen Kosten der Kommune für den Betrieb der Leitstelle.
Weiter wies Meyer darauf hin, dass es problematisch sei, dass neben dem Rettungsdienstgesetz nun auch das für die kommunale Ebene äußerst bedeutsame Brandschutzgesetz am heutigen Tage als Fraktionsentwurf beraten werde. „Bei so wichtigen Gesetzen für die kommunale Ebene wünschen wir uns eine gründliche Beteiligung, um die schwierigen Rechtsfragen ausreichend diskutieren und Erfahrungen der Praxis vortragen zu können. Die Einbringung eines Gesetzentwurfs über die Fraktionen sollte die absolute Ausnahme bleiben, wenn der Entwurf inhaltlich von der Landesregierung vorbereitet wurde.“