Landkreise fordern klare Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose
Die niedersächsischen Landkreise erachten die gesetzgeberische Entscheidung zur Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) nach wie vor für richtig. Bei der organisatorischen Bewältigung registriert der Niedersächsische Landkreistag allerdings deutliche Unterschiede … „Es bleibt zu hoffen,“ so der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, „dass der Bundesgesetzgeber die Kraft findet, aufgrund der vorliegenden positiven Erfahrungen in den Optionskommunen bundesweit für die Langzeitarbeitslosen ein Betreuungsangebot aus einer Hand zu gewährleisten.“
erstellt am 27.07.2006