Frühförderung behinderter Kinder in Niedersachsen endlich voranbringen
„Es waren schwierige Verhandlungen“, stellte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, fest. „Schließlich haben sich aber alle Beteiligten deutlich bewegt.“ Nach fast dreijährigem Verhandlungsmarathon steht die Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderverordnung kurz vor dem Abschluss. Ziel ist es, eine noch bessere Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder in Niedersachsen zu erreichen. Die Krankenkassen und kommunalen Spitzenverbände als Kostenträger haben sich mit den Leistungsanbietern auf eine unbürokratische Kind-Quartals-Pauschale für die Frühförderung geeinigt. Dieser Regelung hat die große Mehrzahl der Wohlfahrtsverbände zugestimmt.