Bundesagentur bei der Umsetzung von Hartz IV gleichzeitig Spieler und Schiedsrichter
Mit dem SGB II ist ab 1.1.2005 die parteiübergreifend befürwortete Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe umgesetzt worden. Da aber keine Einigkeit darüber bestand, welcher Träger die Verantwortung für die langzeitarbeitslosen Menschen übernehmen sollte, kam es zu einer „Zwangsehe“ zwischen den staatlichen Arbeitsagenturen und den kommunalen Sozialhilfeträgern. Seitdem administrieren die überwiegende Anzahl der Landkreise die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeinsam mit den örtlichen Agenturen in einer Arbeitsgemeinschaft. Lediglich 69 Kommunen, davon 13 Landkreise in Niedersachsen, dürfen bundesweit die Aufgaben nach dem SGB II in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ausführen.
erstellt am 07.02.2007