NLT zur Geflügelpest: Für Risikobewertung allein tierseuchenrechtliche Einschätzung entscheidend
Nach der am Dienstag von Landwirtschaftsminister Christian Meyer für beendet erklärten Geflügelpest in Niedersachsen stellt Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer vom Niedersächsischen Landkreistag anlässlich einer Diskussion dieses Themas während des 31. Landräteseminars in Celle klar: „Die Entscheidung über die Aufhebung der Stallpflicht liegt allein in der Zuständigkeit der kommunalen Veterinärbehörden vor Ort. Diese haben die nach der Geflügelpestverordnung des Bundes geforderte Risikobewertung vorzunehmen. Dabei sind nur tierseuchenhygienische Aspekte entscheidend. In diese Abwägung fließen die aktuelle Bewertung des Seuchenrisikos durch das Friedrich-Loeffler-Instituts sowie zum Beispiel die Viehdichte vor Ort ein. Das Fachinstitut des Bundes hat das Risiko sowohl für die Einschleppung durch Wildvögel, aber auch das sonstige Risiko unverändert als hoch eingeschätzt.“