Inklusive Schule: 13 Kläger vor dem Staatsgerichtshof Bückeburg
Wegen des fehlenden Kostenausgleichs bei der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen werden 13 Städte, Gemeinden und Landkreise vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg Verfassungsbeschwerde einreichen. Dies teilte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz, heute als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit.
Die klagenden Gebietskörperschaften sind: Landkreis Heidekreis | Landkreis Lüneburg | Landkreis Uelzen | Landkreis Vechta | Stadt Barsinghausen | Stadt Emden | Stadt Georgsmarienhütte | Hansestadt Lüneburg | Stadt Oldenburg | Gemeinde Edewecht | Gemeinde Lastrup | Gemeinde Liebenburg | Samtgemeinde Bersenbrück
„Aktuell hat das Land Niedersachsen keinen Gesetzentwurf zur Erstattung der Kosten vorgelegt, die den Kommunen durch die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen entstehen. Dazu wäre das Land aber nach dem Konnexitätsprinzip in Art. 57 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung verpflichtet“, so erläutert der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer. „175 Gemeinden, Samtgemeinden, Städte und Landkreise sind grundsätzlich bereit, vor dem Staatsgerichthof zu klagen“, betont Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Die Klage selbst werde aber stellvertretend nur von einigen besonders stark Betroffenen erhoben.
Damit käme es erstmals in Niedersachsen zur erstmaligen verfassungsrechtlichen Überprüfung des zum 1. Januar 2006 in die Niedersächsische Verfassung eingefügten Konnexitätsprinzips (‚wer bestellt, der bezahlt‘). Die Frist zur Klageerhebung läuft am 31. Juli 2014 ab. Danach hätten die Kommunen keine Möglichkeit mehr, ihren Anspruch auf Kostenerstattung juristisch durchzusetzen und wären auf das Wohlwollen des Landes angewiesen. „Gleichwohl gehen wir davon aus, dass es nach Erhebung der Klage gelingen wird, mit dem Land zu einer Vereinbarung zu kommen; die Gespräche dazu haben begonnen“, so NST-Hauptgeschäftsführer Scholz abschließend.