Unterkünfte für Werkvertragsarbeiter: NLT fordert Verbesserung des Brandschutzes und Ermöglichen höherer Standards vor Ort
„Nach Beratung des von der Landesregierung vorgelegten Erlassentwurfs über die baurechtliche Behandlung von Werkvertragsunterkünften sind wir der Auffassung, dass ein eigenes Wohnraumaufsichtsgesetz in Niedersachsen nicht notwendig ist. Die Regelungen der Landesbauordnung sind grundsätzlich ausreichend, wenn sie durch einen Erlass des Landes konkretisiert werden“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, im Anschluss an die heutige Sitzung des Präsidiums des Verbandes.
Nach Auffassung des NLT muss aber der vorbeugende Brandschutz eine sehr viel größere Rolle im Erlass spielen. Fragen des vorbeugenden Brandschutzes kommt insbesondere beim Zusammenleben vieler Menschen eine wichtige Bedeutung zu. Damit können Menschenleben gerettet werden. Der Erlass sollte daher nach Auffassung des NLT durch Regelungen zum Brandschutz entsprechend der in Niedersachsen noch nicht umgesetzten Muster-Beherbungsstättenverordnung ergänzt werden.
Ferner begrüßt der NLT, dass mit dem Erlass künftig einheitliche Mindeststandards für ganz Niedersachsen gelten sollen. „Höhere Standards einzelner Landkreise sollten aber nicht abgeschwächt werden. In den Erlass sollte daher eine Öffnungsklausel aufgenommen werden, wonach aufgrund von örtlichen Besonderheiten höhere Standards für die baurechtliche Prüfung von Unterkünften für Beschäftigte auch weiterhin möglich bleiben“, forderte Meyer.