Veröffentlichungspflicht von Lebensmittelverstößen im Internet aussetzen - Veterinärämter der Landkreise beraten vor Ort
„Nach dem eindeutigen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Mai 2013 muss das Land Niedersachsen dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und die Pflicht zur Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen im Internet nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) umgehend aussetzen. Es liegen mit dem OVG-Beschluss nunmehr bereits fünf obergerichtliche Entscheidungen vor, die wegen der Unbestimmtheit massive verfassungsrechtliche Zweifel an der Vorschrift geäußert haben“, erklärte Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.
Neben den Oberverwaltungsgerichten hat auch der Bundesrat bereits zweimal eine Änderung dieser Norm angemahnt. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben den Vollzug bei der Veröffentlichung von Verstößen im Internet bereits seit längerem gestoppt, um die Vollzugsbehörden nicht unzumutbaren Kosten- und Regressrisiken auszusetzen.
„Es zeigt sich: Solche gut gemeinten, aber in der Praxis nicht vollziehbaren Gesetze helfen niemandem. In Niedersachsen können sich die Bürgerinnen und Bürger mit Fragen und Hinweisen zur Lebensmittelsicherheit jederzeit unbürokratisch an die örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise wenden. Bei den Landkreisen vor Ort findet die Lebensmittelüberwachung und Beratung zum Schutz der Verbraucher jeden Tag statt“, betonte Meyer.