NLT fordert vom Land Weitergabe der Entlastung in der Grundsicherung
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat im Vorfeld der Haushaltsklausurtagung der Landesregierung erneut die vollständige Durchleitung der Mittel für die Grundsicherung verlangt. Dabei handelt es sich um 107 Millionen Euro, die der Bund im Jahr 2014 im Rahmen der dritten und letzten Stufe übernimmt. Das Land Niedersachsen reklamiert diese Entlastung für sich.
„Der Bund wollte aber nicht einzelnen Bundesländern, sondern den Kommunen helfen. Das haben die heutigen Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag auch immer so gesehen. Jetzt heißt es, Wort zu halten und nicht noch hinter die Position der alten Landesregierung zurückzufallen“, erklärte der Vorsitzende des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Bernhard Reuter, hierzu in Hannover.
Im Dezember 2012 hatten die drei niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung eine umfassende Prüfung der Aufgabenzuordnung in der Sozialhilfe vereinbart, um mögliche Kompromisslinien auszuloten. Die neue Landesregierung hat die eingesetzten Arbeitsgruppen fortgeführt. Nunmehr liegt ein Abschlussbericht vor.
Die Landkreise und die Region Hannover stehen einer umfassenden Prüfung der Aufgabenzuordnung in der Sozial- und Jugendhilfe offen gegenüber. Der NLT erwartet aber dringend eine politische Positionierung des Landes. Bevor die komplizierten fachlichen und finanziellen Folgen unterschiedlicher Modelle bewertet und ausdiskutiert sind, muss das Quotale System fortgeführt werden. Es sieht eine gegenseitige Mitfinanzierungspflicht zwischen Land und Kommunen vor.
„Dabei darf das ursprüngliche Ziel einer kommunalen Entlastung ab dem Jahr 2014 aber nicht aus dem Blick verloren werden. Wir fordern deshalb kurzfristig eine Übergangsregelung für 2014 hinsichtlich der Grundsicherungsmittel. Das ist die Geschäftsgrundlage für die weiteren Gespräche, zu denen wir gerne zur Verfügung stehen“, stellte Reuter die einstimmig im Vorstand des kommunalen Spitzenverbandes vertretene Position des NLT klar.