NLT: Härtefallkommission kann Reformbedarf im Ausländerrecht nicht ersetzen
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) fordert Änderungen im Ausländerrecht auf Bundesebene, steht aber etlichen Vorstellungen des Innenministers zur Novellierung der Niedersächsischen Härtefallkommission kritisch gegenüber.
Nach einer Vorstandssitzung des kommunalen Spitzenverbändes in Garbsen (Region Hannover) erneuerte der NLT die Forderung nach dringend notwendigen Veränderungen bei den bundesgesetzlichen ausländerrechtlichen Regelungen. Insbesondere das Bleiberecht für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit längerer Aufenthaltsdauer in Deutschland müsse auf den Prüfstand.
„Auf der anderen Seite müssen Entscheidungen der Härtefallkommission weiterhin Ausnahmecharakter haben. Es ist nicht sinnvoll und zumutbar, dass die örtlichen Ausländerbehörden zunächst das komplizierte Ausländerrecht mit erheblichem Aufwand vollziehen, Gerichte über mehrere Instanzen das Ergebnis bestätigen und dann die Härtefallkommission nicht nur in Ausnahmefällen, sondern im Regelfall korrigieren soll“, erklärte NLT-Vorsitzender Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen.
Der NLT bewertet daher eine Reihe von Vorschlägen des Niedersächsischen Innenministers zur Änderung der Härtefallkommissionsverordnung kritisch. Als zu weitgehend wird die starke Reduzierung der Nichtannahme- und Ausschlussgründe empfunden. Schwere Verstöße gegen Mitwirkungspflichten bei der Sachverhaltsaufklärung sollten wie bisher grundsätzlich ebenso einem Härtefallersuchen entgegenstehen wie die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat ab einer bestimmten Höhe des Urteils.
Auf Unverständnis stößt bei den kommunalen Ausländerbehörden auch die Absicht, die auf Anregung aus der kommunalen Praxis gerade erst im Jahr 2012 eingeführte Beschleunigungsregelung wieder streichen zu wollen. Reuter: „Jahrelange Verfahren mit ungewissem Ausgang helfen den Menschen nicht.“