NLT irritiert über Vorschläge des Agrarministers zur Aufgabenverlagerung im Verbraucherschutz
„Wir sind mehr als irritiert über die Schnellschüsse aus dem Agrarministerium, wonach das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit personell und rechtlich gestärkt werden soll. Die kriminellen Machenschaften um falsch deklarierte Eier sind seit über einem Jahr Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Wenn Agrarminister Christian Meyer daneben noch stärkere Kontrollen wünscht, respektieren und unterstützen wir das. Dann muss er aber seiner Verpflichtung nachkommen, die gesetzlich zuständigen unteren Veterinärbehörden zu stärken, und nicht ineffiziente Doppelstrukturen aufbauen. Dies wäre falscher Aktionismus und würde den Verbraucherschutz schwächen“, erklärte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer.
Meyer betonte, die bisherige Aufgabenverteilung im Bereich der Lebensmittelüberwachung in Niedersachen habe sich bewährt. Die neue Landesregierung setze die falschen Prioritäten: Dem Land sei lange bekannt, dass die kommunalen Lebensmittelbehörden seit Jahren wegen ständig neuer Aufgaben und Anforderungen aus dem Ministerium nicht mehr aufgabengerecht finanziert würden. Aktuell verursache die Unterfinanzierung ein Defizit von ca. 20 Mio. Euro im Jahr in den Kreishaushalten. In dieser Situation müssten nicht Zuständigkeiten zentralisiert, sondern der Überwachung vor Ort der Rücken gestärkt werden.
Enttäuscht zeigte sich Meyer zudem über den Umgang mit den Landkreisen: „Nach den Ankündigungen von Ministerpräsident Stephan Weil zu einer neuen Gesprächskultur wundert es uns sehr, von Überlegungen zu grundlegenden Veränderungen in der Organisation der niedersächsischen kommunalen Veterinärverwaltung aus der Presse zu erfahren. Es hat bisher nicht ein einziges Gespräch des Ministers mit den in seinem Auftrag tätigen unteren Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden gegeben. Zudem erwarten wir von der neuen Landesregierung unverzüglich ein klares Bekenntnis zum zweistufigen Verwaltungsaufbau.“