Kommunale Spitzenverbände: Änderungen im Beamtenversorgungsrecht verschärfen Fachkräftemangel und werden teuer
„Die geplanten Änderungen im Beamtenversorgungsrecht sind aus Sicht der niedersächsischen Kommunen gerade unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ein großer Rückschritt. Wir befürchten, dass der Gesetzentwurf den Fachkräftemangel noch verstärkt und zu erheblichen Personalmehrkosten bei den Gemeinden, Samtgemeinden, Städten und Landkreisen in Niedersachsen führt“, erklärte Dr. Hubert Meyer als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände anlässlich der heutigen Anhörung im Haushaltsausschuss des Landtages.
Dr. Meyer erläuterte, der Fraktionsentwurf von CDU und FDP zur sogenannten „Trennung der Versorgungssysteme“ in der Beamtenversorgung sei „mit heißer Nadel“ gestrickt und löse bei den niedersächsischen Kommunen große Befürchtungen aus. „Obwohl wir dies im vergangenen Jahr angemahnt haben, hat die Landesregierung bis jetzt keine Gesetzesfolgenabschätzung und keine Musterberechnungen vorgenommen. Stattdessen stellt der Gesetzentwurf einfach lapidar fest, dass es zu Mehrkosten kommen wird.“
Dr. Meyer betonte, es sei richtig, wenn darüber nachgedacht werde, wie man das Beamtenverhältnis attraktiver gestalten könne. Der Gesetzentwurf sei aber ein niedersächsischer Sonderweg, begünstige nur eine kleine Zahl von freiwillig vorzeitig ausscheidenden Beamten und führe in Einzelfällen zu Mehrkosten in Höhe von mehr als 100.000 Euro je Fall. Die kommunalen Spitzenverbände appellieren daher an den Landesgesetzgeber, den Gesetzentwurf erst nach einer gründlichen Analyse der Vor- und Nachteile zu verabschieden.