Hilfsorganisationen und Landkreistag fordern Gesetzesänderungen für den Rettungsdienst
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Landesverbände der vier anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) als kommunaler Spitzenverband der 37 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover einhellig für gesetzliche Veränderungen auf europäischer und nationaler Ebene und im Land Niedersachsen ausgesprochen. Mit Sorge betrachtet der geschäftsführende Vorstand des NLT, Dr. Hubert Meyer, die Entwicklung in Niedersachsen: „Diskussionen über komplexe Rechtsfragen erschweren es den Kommunen zunehmend, vor Ort organisatorische Entscheidungen auch rechtssicher umzusetzen.“ Ziel muss es nach Ansicht des Geschäftsführers des DRK-Landesverbandes, Dr. Ralf Selbach, bleiben, gemeinsam eine flächendeckende und adäquate Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen. Daher sollten folgende Regelungen dringend überarbeitet werden:
1. Die verpflichtenden Vorgaben der EU, den Rettungsdienst in einem Wettbewerb zu vergeben, bedrohen nach Meinung der Experten ehrenamtliche Strukturen in diesem Bereich. Gleichzeitig entstehen Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit von Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörden. Es ist daher eine vollständige Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem EU-Vergaberecht erforderlich.
2. Nach europäischem Recht besteht die Möglichkeit, Rettungsdienstleistungen im Rahmen einer Konzession zu vergeben. Hier beabsichtigt die Europäische Kommission eine eigene Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen zu schaffen, obwohl die Notwendigkeit hierfür bislang in keiner Weise belegt ist. Da mit solchen zusätzlichen Regelungen einerseits der bürokratische Aufwand steigt und andererseits die Handlungsspielräume eingeschränkt werden, wird die beabsichtigte Richtlinie insgesamt abgelehnt.
3. Bei der anstehenden Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes sollte eine Gleichstellung der ehrenamtlich tätigen Helfer der Hilfsorganisationen bei Großschadenslagen mit denen der Freiwilligen Feuerwehr angestrebt werden. Es dürfen auch ihnen im Einsatz keine Nachteile am Arbeitsplatz entstehen und entsprechende Ruhezeiten müssen genauso anerkannt werden. Nur so wird eine Gleichbehandlung aller ehrenamtlichen Helfer in Niedersachsen erreicht.
4. Die in Brüssel angedachte Ausweitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie auf den ehrenamtlichen Bereich wird für den Bereich des Rettungsdienstes abgelehnt. Eine weitere Reglementierung von ehrenamtlich erbrachten Diensten in der Gesellschaft würde das Engagement vieler niedersächsischer Bürger im Bereich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes gefährden.
Zahlen & Fakten der vier Hilfsorganisationen:
Insgesamt sind über 608.030 Menschen in Niedersachsen Fördermitglieder bei den vier Hilfsorganisationen. Über 32.900 ehrenamtliche und mehr als 18.400 hauptamtliche Mitarbeiter stehen den Hilfsorganisationen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite. Aktuell betreiben die Hilfsorganisationen in Niedersachsen 251 Rettungswachen und unterhalten 187 Katastrophenschutzeinheiten.