Brandschutzgesetz: NLT sieht Licht und Schatten
„Wir hätten uns etwas mehr Mut bei der Anhebung der Altersgrenze gewünscht und damit für die Ehrenamtlichen vor Ort klarere Regelungen ohne unnötige Bürokratie“, erklärte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Hubert Meyer, heute nach der Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im Landtag. Immerhin könne so aber der große Erfahrungsschatz der älteren Kameraden und der immer fitter werdenden Generation ‚60 plus‘ den Feuerwehren zu gute kommen, so Dr. Meyer. Die Altersgrenze wurde bei den Feuerwehrleuten lediglich um ein Jahr auf 63 Jahre angehoben. Der NLT hatte eine zeitgemäße Anhebung der Altersgrenze gefordert. Die lokalen Führungskräfte können aber ältere ehemalige aktive Feuerwehrleute zu Übungen und Einsätzen heranziehen.
Der Anstieg der Bürokratie ist auch bei der Einsatzleitung feststellbar. Während früher die ranghöchste Führungskraft vor Ort den Einsatz jederzeit leiten konnte, ist dies nunmehr ab der Kreisebene nicht mehr der Fall. „Eine mehr als 30-jährige bewährte Praxis und Rechtslage wird ohne Not aufgehoben und durch eine im Einsatz nur schwer zu handhabende Vorschrift ersetzt, ohne dass wir bisher in Niedersachsen Probleme in diesem Bereich hatten“, erklärte Dr. Meyer.
Positiv sei jedoch hervorzuheben, dass nunmehr „Doppelmitgliedschaften“ ermöglicht würden und der Niedersächsische Landtag auf die Einführung hauptamtlicher Führungskräfte verzichtet habe. Damit wurde eine zentrale NLT-Position umgesetzt und das Ehrenamt in den Feuerwehren gestärkt.