Kommunale Spitzenverbände begrüßen neuen Vorschlag zur Schuldenbremse
Die drei niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände unterstützen die neue Initiative der Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag, die kommunalen Belange bei der Einführung einer Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung zu wahren. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP hatten gestern erklärt, im Zuge der Einführung einer Schuldenbremse in Niedersachsen die Passage in Art. 58 der derzeitigen Verfassung streichen zu wollen, wonach das Land den Kommunen die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel nur „im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“ zur Verfügung stellt. Ferner wurde die Einrichtung einer paritätisch von Land und kommunalen Spitzenverbände zu besetzenden Finanzkommission zugesagt.
„Mit diesen Vorschlägen sind die in der Anhörung im November 2011 formulierten kommunalen Forderungen vollständig erfüllt. Dies begrüßen wir nachhaltig. Da auch die SPD bereits am 15. März 2012 das Streichen des Leistungsfähigkeitsvorbehalts zugesagt hatte, erwarten wir jetzt eine Einigung im Landtag, die den berechtigten Forderungen der Kommunen Rechnung trägt. Wir fordern daher alle im Landtag vertretenen Fraktionen auf, ohne unerfüllbare Vorbedingungen, die Angelegenheiten des Landeshaushalts betreffend, die Gespräche auf dieser Basis zeitnah zu einem Ergebnis zu führen. Es besteht die einmalige Chance, hier zu einer auch für die niedersächsischen Kommunen tragfähigen Verfassungsregelung zu finden, die von keiner Seite zerredet werden sollte“, erklärte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, für die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände.