Kommunale Spitzenverbände: Schuldenbremse ja, aber nicht zu Lasten der Kommunen!
„Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht, eine Schuldenbremse und die im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten von einem absoluten Neuverschuldungsverbot in die Niedersächsische Verfassung aufzunehmen“, betonte Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages anlässlich der Anhörung zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung am 4. November 2011 im Niedersächsischen Landtag. „So geht es aber nicht. Es fehlt eine verfassungsrechtliche Absicherung der Kommunen, damit die Defizite des Landes nicht einseitig bei ihnen abgeladen werden“, bekräftigte Meyer.
„Durch die Einführung einer Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung entsteht eine neue Verfassungsrechtslage, die insbesondere hinsichtlich der Frage der Leistungsfähigkeit des Landes zumindest juristische Interpretationsmöglichkeiten eröffnet. Deshalb ist es geboten, den Vorbehalt in der Landesverfassung zu streichen, dass das Land den Kommunen nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit finanzielle Mittel zur Verfügung stellen muss“, forderte Heiger Scholz, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages.
Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, ergänzte: „Die kommunale Finanzausstattung muss unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes so ausgestaltet sein, dass die gesetzlichen Pflichtaufgaben und ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben bei sparsamer Haushaltsführung gewährleistet ist.“ Dabei sei daran zu erinnern, dass die Kommunen hinsichtlich ihrer Finanzausstattung gegenüber dem Land in den vergangenen 20 Jahren immer in einer Abwehrposition gewesen seien. Durch unterschiedlichste Maßnahmen habe das Land den kommunalen Finanzausgleich um über 650 Millionen Euro jährlich gekürzt.