Abfallrecht: NLT begrüßt Korrekturen zugunsten der Kommunen - Gebührenstabilität ausdrücklich im Gesetz verankert
„Bei den Beratungen im Deutschen Bundestag hat es mit dem heutigen Gesetzesbeschluss zahlreiche Korrekturen zugunsten der Kommunen gegeben. Besonders erfreulich ist, dass der Schutz der Landkreise und der Region Hannover vor gewerblichen Sammlungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich erhöht wurde. So ist nun die Summe aller Sammlungen in einem Landkreis zu betrachten, flächendeckende Sammlungssysteme der Kommunen und kommunale Ausschreibungen werden auch bereits bei konkreten Planungen geschützt. Zudem ist der Aspekt der Gebührenstabilität nun ausdrücklich und erstmals im deutschen Abfallrecht verankert. Diese Veränderungen im Interesse der Abfallgebührenzahler wären ohne den Einsatz der niedersächsischen Landkreise, insbesondere der zahlreichen von den Kreistagen beschlossenen Resolutionen, nicht zu erreichen gewesen“, erklärte NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer.
Meyer wies darauf hin, dass die kommunale Seite sich zwar noch weitergehende Bewegung gewünscht hätte. Dies betreffe insbesondere ein Festhalten am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu gewerblichen Sammlungen und eine eindeutige Aussage zugunsten einer kommunalen Trägerschaft für die Wertstofftonne. Mit Blick für das Machbare müsse man aber mit den Kompromiss zufrieden sein, der die Rolle der Kommunen auch durch das Abstellen auf den europarechtlichen Begriff der „gemeinwohlorientierten Servicegerechtigkeit“ deutlich stärke.
Zudem sei erfreulich, dass die Umsatzsteuerfreiheit nach Zusicherung der Bundesregierung nicht angetastet werde und die systemfremde und falsche Idee einer „neutralen Stelle“ endlich begraben sei.
Meyer kündigte an, dass der Landkreistag insbesondere beim Thema der künftigen Wertstofferfassung weiter mit Nachdruck für eine starke Rolle der Kommunen werben werde. „Die nun mühsam gefundene Linie des Gesetzgebers, dass Erlöse aus Abfällen über die Kommunen grundsätzlich allen Bürgern zu Gute kommen sollen, muss sich auch bei den im nächsten Jahr zu diskutierenden Grundsatzfragen der Wertstofferfassung fortsetzen.“