NLT: Gesetzentwurf des Bundes zum Abfallrecht ignoriert Willen der Kreistage
Die erste Beratung des Gesetzentwurfes zum neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht im Bundeskabinett kommentierte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, wie folgt: „Der Gesetzentwurf ignoriert in allen zentralen Punkten die Auffassung der Kreistage in Niedersachsen, die - in vielen Fällen einstimmig - eine Resolution zum Gesetzentwurf verabschiedet haben. Der Gesetzentwurf etabliert bei der Hausmüllentsorgung eiskalt private Doppelstrukturen und wird dazu führen, dass neues Tonnenchaos und Gebührenerhöhungen auf Dauer unvermeidlich sind. Im gerade laufenden Planspiel zur Verpackungsverordnung werden die kommunalfreundlichen Varianten nicht einmal geprüft. Mit abstrusen europarechtlichen Bedenken sollen den Kommunen durch bundesrechtliche Vorgaben Zuständigkeiten im Abfallrecht entzogen werden. All das ist nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens.“
Meyer setzt darauf, dass es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch zu wesentlichen Änderungen kommen wird. „Besonders betrübt sind wir über die Beschwichtigungsversuche aus Berlin, die zumeist am Kern der Sache vorbeigehen. Die Wahrheit ist: Dieser Gesetzentwurf wird an keinem Punkt im Vergleich zur heutigen Rechtslage für eine Verbesserung der Stellung der Kommunen sorgen. Alle Erlöse, die wegprivatisiert werden, fehlen uns künftig im Gebührenhaushalt, um die Abfallgebühren dauerhaft stabil zu halten“, fasste Meyer zusammen.