NLT-Arbeitshilfen zu "Naturschutz und Windenergie" und "Ersatzzahlung nach dem Bundesnaturschutzgesetz"
Der Niedersächsische Landkreistag hat die Arbeitshilfen "Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen" sowie "Hinweise zur Festlegung und Verwendung der Ersatzzahlung nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz" fortgeschrieben.
Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie (Stand: Januar 2011)
Erstmals im Jahr 2005 hatte der Niedersächsische Landkreistag die Empfehlungen zu Naturschutz und Windenergie herausgegeben und diese im Juli 2007 fortgeschrieben. Inzwischen haben sich diese Hinweise in der Praxis bewährt und sind auch in der Rechtsprechung der Niedersächsischen Verwaltungsgerichte anerkannt.
Die nunmehr vorliegende 3. Auflage berücksichtigt die zum 1.3.2010 novellierten Naturschutzgesetze. Darüber hinaus sind die von der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten veröffentlichten Abstandsregelungen für Windenergieanlagen in das Papier eingearbeitet worden. Bei der Bemessung des Ersatzgeldes ist dabei den Hinweisen aus der Rechtsprechung Rechnung getragen worden.
Erweitert wurde das Papier durch einen Anhang, mit dem Empfehlungen zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Repowering von Windenergieanlagen gegeben werden.
Arbeitshilfe "Ersatzzahlung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Stand: Januar 2011)
Seit dem 1.3.2010 sind die Bestimmungen über die Ersatzzahlung im neuen Bundesnaturschutzgesetz und im Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz enthalten.
Die nun vorliegenden Hinweise verstehen sich als Anwendungshilfe; sie lösen die 2006 aufgrund der früheren Rechtslage herausgegebenen Hinweise zur Ersatzzahlung ab. Aufgrund der Novellen der Naturschutzgesetze bedurfte es einer kompletten Neubearbeitung der Arbeitshilfe. Allerdings konnten die Maßstäbe für die Bemessung, Verwendung und Abwicklung der Ersatzzahlung im Wesentlichen beibehalten werden, da sich die neue Rechtslage in dieser Hinsicht nur geringfügig verändert hat. Die Ausführungen zur Abwicklung der Ersatzzahlung in den Hinweisen sind nunmehr an die Doppik angepasst.
Beide Papiere stehen unter Arbeitshilfen -> Naturschutz
/staticsite/staticsite.php?menuid=65&topmenu=64 im pdf-Format zum Download zur Verfügung.