SGB II: Landkreise fordern Vertrauen in kommunale Aufgabenwahrnehmung
Die 37 Landkreise und die Region Hannover fordern eine zügige Änderung des Grundgesetzes, um den Kommunen bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen die Wahlfreiheit zwischen einer eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung (Option) oder in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen. „Wir begrüßen es, dass nach einer schier endlos anmutenden Zeit der Irrungen und Wirrungen nunmehr in Berlin über eine solche Lösung verhandelt wird. Dies entspricht einer einstimmigen Beschlusslage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom März 2008“, erinnerte der Vorsitzende des NLT, Landrat Bernhard Reuter.
In einer Podiumsdiskussion im Rahmen der diesjährigen Landkreisversammlung des NLT im Landkreis Hildesheim äußerten die Vertreter der Landkreise Verständnis für das Anliegen des Bundes, eine weitgehende Transparenz der Aufgabenerfüllung zu sichern. „Wir lehnen aber eine Rechts- und Fachaufsicht des Bundes ab. Dies widerspricht Strukturprinzipien des Grundgesetzes, untergräbt die Eigenstaatlichkeit der Länder und höhlt die Gestaltungsmöglichkeiten der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung aus. Wer dies will, drängt die Kommunen aus einer aktiven Rolle in der Arbeitsmarktpolitik hinaus. Hierzu darf es nicht kommen“, fasste der Geschäftsführer des NLT, Hubert Meyer, die Diskussion der Delegierten mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Staatssekretärin im Niedersächsische Sozialministerium und anderen Fachleuten zusammen.
NLT-Vorsitzender Reuter kritisierte in seiner Rede vor der Landkreisversammlung mit deutlichen Worten die teils unsachliche Diskussion in der Öffentlichkeit zum SGB II. Reuter: „Die Zusammen-führung der beiden Sozialleistungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist im Grundsatz nach wie vor eine richtige Entscheidung. Die „Hilfe aus einer Hand“ hat einen maßgeblichen Beitrag ins-besondere zu einer wirksamen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit geleistet.“ Reuter begrüßte, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil zu den Regelleistungen eine Nachsteuerung beim Sozialgeld für Kinder eingefordert habe. Reuter: „Der Bund muss chancengleiche Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern gewährleisten. Neben der notwendigen Neufestsetzung der Regelsätze müssen auch dringende Probleme in ländlichen Räumen einer Lösung zugeführt werden. Insbesondere ist eine Sonderregelung für die Schülerbeförderungskosten in der Sekundarstufe II geboten.“
Bildhinweis:
Das Bild zeigt die Teilnehmer an der NLT-Podiumsdiskussion auf der Landkreisversammlung am 11. März 2010 im Landkreis Hildesheim (von links): Gerd Stötzel, Landrat des Landkreises Diepholz; Gitta Connemann MdB, CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Dr. Christine Hawighorst, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit; Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes NLT-Vorstandsmitglied; Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete des Deutschen Landkreistages; Gabriele Lösekrug-Möller MdB, SPD-Bundestagsfraktion; Bernhard Reuter, Landrat des Landkreises Osterode am Harz (und NLT-Vorsitzender).
Ihr Thema lautete: „SGB II - Wie geht es weiter? Sachstand, Erwartungen und Perspektiven.“