NLT: Zerschlagung der Jobcenter kann nicht das letzte Wort sein
„So geht es nicht. Für die Entfristung der bestehenden Optionskommunen sind wir zwar dankbar. Hier muss über Einzelheiten gesprochen werden. Im Übrigen verfehlt der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des SGB II aber vollständig das Ziel. Dass der Wille von 171 optionswilligen Landkreisen vollständig missachtet wird ist ebenso wenig akzeptabel wie die vorgesehene Zerschlagung der Jobcenter“, kommentierte der Vorsitzende des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter, die gestern vorgelegten Arbeitsentwürfe des Bundesarbeitsministeriums (BMAS).
Allein in Niedersachsen hatten 14 Landkreise zusätzlich zu den bestehenden 13 Optionslandkreisen den Wunsch geäußert, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in alleiniger Verantwortung zu übernehmen. „Für diese Landkreise ist der Gesetzentwurf eine große Enttäuschung. Die Verfassung steht einer Ausweitung nicht entgegen. Insoweit erinnern wir die heutigen Koalitionspartner in Berlin an ihre Aussagen im Bundestagswahlkampf“, ergänzte NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer.
Die vorgesehene getrennte Aufgabenwahrnehmung als gesetzlichen Regelfall lehnt der NLT als sozialpolitischen Irrweg weiter nachdrücklich ab. Der Vorschlag des BMAS ist hoch bürokratisch, teuer und verbannt die Kommunen in der Arbeitsmarktpolitik an den Katzentisch. NLT-Vorsitzender Reuter: „Wer wie das Bundesarbeitsministerium zur Schadensbegrenzung den Abschluss von 15 verschiedenen sog. Kooperationsmodulen zwischen den bisherigen Partnern für notwendig hält, sollte eine wirklich pragmatische Lösung wählen und auch künftig eine Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand ermöglichen. Die Alternative steht im Arbeitsentwurf des BMAS zutreffend vermerkt: Eine Grundgesetzänderung zur Absicherung der Mischverwaltung würde die Probleme lösen und wäre ohne sozialpolitische Verwerfungen umsetzbar. Wir bitten Bundesministerin Dr. von der Leyen, diesen Weg zu beschreiten.“