Landkreise künftig auf Antrag für Biogasanlagen zuständig
Die Landkreise in Niedersachsen und die Region Hannover können durch eine letzte Woche in Kraft getretene Änderung der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung künftig auf Antrag die Überwachungs- und Genehmigungszuständigkeit für weitere Biogasanlagen übertragen bekommen. „Die Landkreise und die Region sind bisher schon für die nach Baurecht zu genehmigenden Anlagen zuständig. Nun kann ihnen auch die Zuständigkeit für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlagen, die einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder gewerblich tierhaltenden Betrieb zuzurechnen sind, übertragen werden“, erklärte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover.
Der Landkreistag erwartet, dass gerade die Landkreise mit vielen Biogasanlagen, die in den vergangenen Jahren schon beachtliche Kompetenzen in diesem Bereich erworben haben, bald einen entsprechenden Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit beim Niedersächsischen Umweltministerium stellen werden. Meyer meinte dazu: „Die Landkreise in Niederachsen sind in ihrer Eigenschaft als untere Abfall-, untere Wasser- und untere Veterinärbehörde schon jetzt mit diesen Anlagen vielfach befasst. Das Konzept der Kreisverwaltung als einheitlicher Ansprechpartner im ländlichen Raum wird mit dieser optionalen Zuständigkeitsverlagerung weiter abgerundet."