Landkreistag: Aufstellen blauer Altpapiertonnen ohne Genehmigung ist Geschichte!
„Die nun vorliegenden Entscheidungsgründe* des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils zum Kampf um das Altpapier lassen in ihrer Deutlichkeit zu Gunsten der Kommunen nichts zu wünschen übrig. Sie bestätigen eindrucksvoll die Argumentation der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover. Wären diese Maßstäbe schon im letzten Jahr angewandt worden, hätte es keine Probleme durch das Aufstellen von blauen Tonnen gegeben“, erklärte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover.
Meyer wies darauf hin, das Bundesverwaltungsgericht habe nicht nur bestätigt, dass alle Abfälle aus privaten Haushaltungen, die nicht der Grundstückseigentümer selbst verwerte, in die Hand des zuständigen kommunalen Entsorgungsträgers gehörten. Besonders wichtig sei, dass bei der Frage der Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen öffentliche Interessen nicht erst bei einer Existenzgefährdung des kommunalen Entsorgungssystems zu berücksichtigen seien. Vielmehr seien sie dann unzulässig, wenn die Sammlungstätigkeit mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit nach sich ziehe. Meyer: „Damit haben die Landkreise jetzt endlich Sicherheit, dass ihre langfristigen Planungen und Investitionen nicht über Nacht entwertet werden.“
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts enthält aber noch einen weiteren, bisher kaum diskutierten Aspekt. „Das Gericht geht davon aus, dass eine Tätigkeit, mit der sich ein Dritter wie ein Entsorger verhält - also Altpapiertonnen aufstellt und diese regelmäßig abfährt -, nicht einmal eine gewerbliche Sammlung im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist. Die Konsequenz des Urteils ist klar: Solch ein Verhalten ist ohne einen Vertrag mit der Kommune in Zukunft unzulässig. Damit gehört das Aufstellen blauer Tonnen durch private Sammler der Vergangenheit an. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber dies auch im nächsten Jahr bei der anstehenden Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes eindeutig klarstellt, damit der Spuk des goldgräberartigen Rosinenpickens bei hohen Altpapierpreisen der Vergangenheit angehört“, erläuterte Meyer.
* Zur Pressemitteilung des BVerwG anlässlich der mündlichen Verhandlung vgl. bereits NLT-Pressemitteilung vom 18.6.2009.