Landkreistag hocherfreut über europäisches Grundsatzurteil zur interkommunalen Zusammenarbeit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Grundsatzurteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit entschieden, dass ein 1995 zwischen den vier niedersächsischen Landkreisen Rotenburg (Wümme), Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade sowie der Stadtreinigung Hamburg geschlossener Vertrag über die Abfallentsorgung nicht gegen Europarecht verstößt, weil der Vertrag seinerzeit nicht europaweit ausgeschrieben wurde. Dies hatte die Europäische Kommission behauptet und deswegen Klage erhoben. Zu dem Urteil erklärte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer: „Wir sind vom heutigen Urteil hocherfreut. Damit wird endlich auch vom Europäischen Gerichtshof anerkannt, was wir schon seit Jahren gefordert haben: Die Kooperation von Landkreisen mit anderen öffentlichen Stellen zur Erfüllung von Leistungen für die Allgemeinheit wie in diesem Fall die Abfallentsorgung ist keine Frage des europäischen Vergabe- oder Wettbewerbsrechts, sondern eine verwaltungsorganisatorische Entscheidung der einzelnen Kommunen.“
Meyer wies darauf hin, dass durch dieses Urteil die kommunale Kooperation als Mittel der Aufgabenwahrnehmung maßgeblich gestärkt werden dürfte: „Wir hoffen, dass durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs endlich die Unsicherheiten verschwinden, die bisher damit verbunden waren, wenn Kommunen gemeinsam eine Aufgabe erfüllen möchten. Das Urteil des EuGH ist deshalb auch ein Signal dafür, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dort gemeinsam öffentliche Aufgaben zu erledigen, wo es sinnvoll ist und Kosten spart.“