NLT: Verfassungsrechtliche Absicherung gute Basis zur Neuorganisation des SGB II
Mit Erleichterung hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) den gestrigen einstimmigen Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder zur Neuorganisation des SGB II aufgenommen. „Es ist erfreulich, dass sich alle sechzehn Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium auf eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen verständigt haben. Besonders erfreulich ist auch, dass der Fortbestand des bisherigen Optionsmodells ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleistet werden soll. Damit wird die notwendige Planungssicherheit geschaffen“, kommentierte NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer die Beschlüsse.
erstellt am 15.07.2008