Als einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Modernisierung der Veterinärverwaltung würdigte der Staatssekretär im Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Friedrich-Otto Ripke, die Einrichtung eines Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems in Niedersachsen (GeViN).
Nach zweijähriger gemeinsamer Vorbereitung wurde heute der Rahmenvertrag über dieses Fachinformationssystem von Staatssekretär Ripke für das Land Niedersachsen und von dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, sowie dem Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz, für die Landkreise, die Region Hannover und die Städte unterschrieben.
Ziel des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems ist es, allen niedersächsischen kommunalen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörden und den Landesbehörden eine einheitliche Software auf dem neuesten technischen Stand zur Verfügung zu stellen. mehr
Die drei kommunalen Spitzenverbände Niedersächsischer Städtetag, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund und Niedersächsischer Landkreistag begrüßen die in Aussicht genommene Fusion der kommunalen Studieninstitute Hannover und Oldenburg. Die Vorsitzenden der jeweiligen Trägervereine, Frau Stadträtin Bärbel Schütte (Stadt Celle) und Landrat Frank Eger (Landkreis Oldenburg) sowie die beiden Studienleiter hatten sich nach intensiven Verhandlungen am 22. Mai 2006 auf einen Fusionsvertrag und die Satzung für ein Niedersächsisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover-Oldenburg e. V. verständigt. Die Verschmelzung der beiden Institute ist zum 1. Januar 2008 vorgesehen. mehr
„Die Kommunen wollen nicht den schwarzen Peter haben“, so kommentierte Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens z. Zt. federführenden Niedersächsischen Landkreistages, den vom Niedersächsischen Innenminister vorgelegten Entwurf einer Härtefallkommissionsverordnung.
Diese sieht vor, dass ein Härtefallersuchen in der Regel u. a. ausgeschlossen ist, wenn der Ausländer bzw. die Ausländerin oder die Familie zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts öffentliche Mittel in Anspruch nehmen muss, wobei z. B. Kindergeld und Erziehungsgeld außer Betracht bleibt. Dieser Ausschlussgrund kommt dann nicht zum Zuge, wenn die kommunale Gebietskörperschaft, die für den Ausländer oder die Ausländerin die Leistungen erbringt, sich mit einem Härtefallersuchen, also letztlich zur Weitergewährung der Leistungen einverstanden erklärt …
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit allem Nachdruck dafür ausgesprochen, die betreffende Vorschrift zu streichen. mehr