„Nach fast zwei Jahren Verhandlungen ohne konkrete Ergebnisse haben die kommunalen Spitzenverbände Herrn Prof. Dr. jur. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, beauftragt, einen verfassungsrechtlichen Anspruch der Städte, Gemeinden und Landkreise auf Kostenausgleich zu untersuchen. Das der Öffentlichkeit heute vorgestellte Gutachten belegt eindeutig, dass das Land verpflichtet ist, die mit der Einführung der inklusiven Schule entstehenden Kosten sowohl der kommunalen Schulträger als auch der kommunalen Sozial- und Jugendhilfeträger für die Schulbegleitung (Integrationshelfer) auszugleichen“, fasste Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz, Niedersächsischer Städtetag, die Ergebnisse zusammen. Mit großer Mehrheit habe der Niedersächsische Landtag im März 2012 die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen beschlossen, ohne den notwendigen finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu regeln. mehr