„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. ‚Kampf ums Altpapier’ ist eine klare Bestätigung der kommunalen Daseinsvorsorge im Abfallbereich und freut uns sehr“, erklärte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht habe heute zwei Dinge klargestellt, erläuterte Meyer: Zum einen gehörten Abfälle aus privaten Haushaltungen, die nicht der Grundstückseigentümer selbst verwertet (etwa bei der Eigenkompostierung im Garten), in die Hand des zuständigen kommunalen Entsorgungsträgers. mehr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Grundsatzurteil zur Ausschreibungsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit entschieden, dass ein 1995 zwischen den vier niedersächsischen Landkreisen Rotenburg (Wümme), Harburg, Soltau-Fallingbostel und Stade sowie der Stadtreinigung Hamburg geschlossener Vertrag über die Abfallentsorgung nicht gegen Europarecht verstößt, weil der Vertrag seinerzeit nicht europaweit ausgeschrieben wurde. Dies hatte die Europäische Kommission behauptet und deswegen Klage erhoben. Zu dem Urteil erklärte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer: „Wir sind vom heutigen Urteil hocherfreut. Damit wird endlich auch vom Europäischen Gerichtshof anerkannt, was wir schon seit Jahren gefordert haben: Die Kooperation von Landkreisen mit anderen öffentlichen Stellen zur Erfüllung von Leistungen für die Allgemeinheit wie in diesem Fall die Abfallentsorgung ist keine Frage des europäischen Vergabe- oder Wettbewerbsrechts, sondern eine verwaltungsorganisatorische Entscheidung der einzelnen Kommunen.“ mehr