„Der Gesetzentwurf zum neuen Niedersächsischen Brandschutzgesetz trägt dem demografischen Wandel in Niedersachsen durch einige begrüßenswerte Maßnahmen Rechnung. Bei der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute sollte er aber noch etwas mutiger werden: Die Altersgrenze von 62 Jahren für ehrenamtliche Feuerwehrleute ist nicht mehr zeitgemäß. Wir sprechen uns vor dem Hintergrund des breiten Erfahrungsschatzes der älteren Kameraden und der immer fitter werdenden Generation ‚60 plus‘ für eine Anhebung aus“, erklärte NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer nach der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags. mehr
Die drei niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände unterstützen die neue Initiative der Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag, die kommunalen Belange bei der Einführung einer Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung zu wahren. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP hatten gestern erklärt, im Zuge der Einführung einer Schuldenbremse in Niedersachsen die Passage in Art. 58 der derzeitigen Verfassung streichen zu wollen, wonach das Land den Kommunen die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel nur „im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“ zur Verfügung stellt. Ferner wurde die Einrichtung einer paritätisch von Land und kommunalen Spitzenverbände zu besetzenden Finanzkommission zugesagt. mehr