Der Ausschuss für Umweltschutz und Raumplanung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf des Bundes zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie befasst. „Der Gesetzentwurf des Bundes ist kommunalfeindlich. Er versucht, das klare Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.6.2009 zu gewerblichen Sammlungen auszuhebeln. Nach den Vorstellungen des Bundes soll immer dann, wenn Abfälle aus privaten Haushaltungen keine Erlöse bringen, die Kommune zuständig sein, wenn es lukrativ wird, darf ein gewerblicher Sammler wieder die Rosinen abgreifen. Dabei wird mit unscharfen rechtlichen Begriffen die Verantwortung der Landkreise für die Daseinsvorsorge in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ausgehebelt. Steigende Abfallgebühren in Niedersachsen wären die zwangsläufige Folge, wenn nicht der gesamte Abfall aus privaten Haushaltungen in kommunaler Verantwortung gesteuert wird“, fasste NLT-Geschäftsführer Dr. Hubert Meyer die Beratungen des Ausschusses zusammen. mehr