Landkreistag: „Es darf keine Zuständigkeit des Bundes beim Rettungsdienst geben“

Der Niedersächsische Landkreistag lehnt den Entwurf des Bundeskabinetts zur Reform der Notfallversorgung ab, soweit damit Spar- und Organisationsvorgaben für den Rettungsdienst diktiert werden. „Es darf keine bundesgesetzliche Zuständigkeit für den Rettungsdienst geben. Das Bundesgesundheitsministerium versteht von der Organisation der Gefahrenabwehr vor Ort nichts. Die funktionierende Struktur des Rettungsdienstes in Niedersachsen würde zerschlagen. Wir fordern die Bundesländer auf, gegen diesen tiefen Einschnitt in ihre Zuständigkeit entschieden Widerstand zu leisten“, so der Hauptgeschäftsführer des NLT Dr. Joachim Schwind. „Damit unter der 112 weiterhin schnell Hilfe in Notlagen geleistet werden kann, muss es bei der seit Jahrzehnten bewährten kommunalen Organisation des Rettungsdienstes durch die Landkreise als eigene Aufgabe bleiben“, so Schwind.