Landkreise kritisieren Schwächung des Verbraucherschutzes

Das Landwirtschaftsministerium will für Regelkontrollen in der Lebensmittelüberwachung bei Betrieben mit einem Jahresumsatz von weniger als 250.000 Umsatz nur noch bei Beanstandungen die Erhebung von Gebühren erlauben. „Klingt gut, bewirkt aber in der Praxis eine Schwächung des Verbraucherschutzes,“ kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer, dieses Vorhaben nach einer Sitzung des gemeinsamen Arbeitskreises Veterinärwesen von NLT und Städtetag in Hannover.

„Es ist unstreitig, dass die niedersächsischen kommunalen Veterinärbehörden jährlich mit über 20 Millionen Euro unterfinanziert sind. Ministerin Otte-Kinast ist es nicht gelungen, hierfür einen Ausgleich zu erreichen. Angesichts dessen fehlt uns jedes Verständnis dafür, dass ohne Kompensation des Landes weitere Einnahmen gestrichen werden sollen. Wir werden das heute in der Konferenz der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems sehr kritisch ansprechen,“ kommentierte NLT-Präsident Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, das Vorgehen der zuständigen Ministerin.

„Der Gebührenverzicht ist auch in der Sache verfehlt. Jeder Bürger muss beim Schornsteinfeger und beim TÜV natürlich auch zahlen, wenn es keine Beanstandungen gibt. Bei einem mit Lebensmitteln umgehenden Betrieb, der sich die Kontrollgebühren nicht leisten kann, sollten die Behörden besonders sorgsam hinsehen. Die Maßnahme ist blanker Populismus, der vor Ort zu noch mehr Dokumentationsaufwand und Rechtsstreitigkeiten über die Frage führen wird, ob Beanstandungen zu Recht ausgesprochen wurden,“ erläuterte Meyer abschließend.