Landkreise: Katzenverordnung fair ausfinanzieren

In der Debatte über die geplante Katzenverordnung ist der Tierschutz ein wichtiges Anliegen, das aber fair finanziert werden muss. „Die Landkreise zahlen für die Unterbringung und Versorgung von tierschutzrechtlich fortgenommenen Tieren, auch Katzen, bereits seit Jahren stetig steigende Kosten an die Tierheime. Von Entlastung der kommunalen Haushalte kann daher keine Rede sein. Wir setzen uns vielmehr für eine ergänzende grundständige Finanzierung der Tierheime durch das Land ein, die mit dem 20 Millionen Euro-Paket für die Tierheime auch erfolgt ist“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Dr. Joachim Schwind.

Mit der Katzenverordnung sollen die ursprünglich gefahrenabwehrrechtlich geprägten Aufgaben und Kosten der Gemeinden, die in vielen Fällen örtliche Katzenverordnungen erlassen haben, nun auf die Veterinärbehörden der Landkreise verlagert werden. Nur die Freigänger-Katzen in den Blick zu nehmen, löst zudem das Problem nicht. Die verwilderten Katzen werden sich weiter unkontrolliert vermehren.

„Unsere Veterinärbehörden sind seit Jahrzehnten vom Land in erheblichem Maße unterfinanziert. Die Landesregierung hat uns mit dem Pakt für Kommunalinvestitionen zugesagt, die Veterinärbehörden von weiteren Belastungen möglichst freizuhalten. Wenn das Land eine Katzenverordnung erlassen will, muss es die zusätzlichen Belastungen der Kommunen daher vollständig und fair ausfinanzieren. Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung, aber nicht für neue vom Land gewünschte Aufgaben ohne die Finanzmittel“, so Schwind.