Landkreise begrüßen mögliche Helferfreistellung für Ukraine-Unterbringung

„Die gestern Abend von allen Fraktionen des Landtages beschlossene Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes hilft sehr. Sie ist ein wichtiger Baustein bei der Organisation der Unterbringung der vielen Ukraine-Vertriebenen, die jeden Tag in Niedersachsen ankommen. Nun kann auch das sog. außergewöhnliche Ereignis feststellt werden. Dadurch haben zum Beispiel alle eingesetzten Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung. Diejenigen, die den Menschen in Not jetzt helfen, verdienen unser aller Anerkennung und einen verlässlichen Rechtsrahmen“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer heute in Hannover.

Bemerkenswert sei, wie schnell das Gesetzgebungsverfahren vom Niedersächsischen Landtag durchgeführt worden sei: „Der Landkreistag hat erst am Donnerstag im Innenausschuss die Anregung zu dieser Rechtsänderung gegeben. Ein einstimmiger Gesetzesbeschluss im Landtagsplenum schon fünf Tage später ist ein ermutigendes Signal, dass Land und Kommunen die aktuellen Herausforderungen bei der Abmilderung der humanitären Katastrophe in der Ukraine gemeinsam meistern werden“, erklärte Meyer.

Hintergrund: Durch einen kurzfristigen Fraktionsänderungsantrag der vier Landtagsfraktionen SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurde gestern Abend beim Beschluss des Krankenhausinvestitionsgesetzes auch das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz geändert (LT-Drs. 18/10994).

Nach Verkündung des Änderungsgesetzes können dann die rechtlichen Instrumente des Katastrophenvoralarms und das sog. außergewöhnliche Ereignis nach Katastrophenschutzrecht auch für die aktuellen Herausforderungen „für erforderliche Maßnahmen zum Transport, zur Unterbringung, zur Betreuung und zur Versorgung von Kriegsvertriebenen und Flüchtlingen“ eingesetzt werden. Bisher sind sie auf die Corona-Bekämpfung beschränkt gewesen und ausgelaufen.

Erforderlich ist jeweils eine förmliche Feststellung durch die örtliche Katastrophenschutzbehörde oder durch das Land. Das Gesetz ist bis zum 15.7.2022 befristet, weil bis dahin die Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes verbschiedet werden soll, die die beiden zusätzlichen Instrumente neben der förmlichen Feststellung des Katastrophenfalles dauerhaft regeln soll.