Kommunen und Wohlfahrtsverbände mahnen Grundsatzentscheidung zur Eingliederungshilfe an

Bundesrecht fordert Neuordnung der Zuständigkeiten

Wer trägt künftig in Niedersachsen die Verantwortung für die Unterstützung der Menschen mit Behinderungen? Das Bundesrecht fordert eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten mit Wirkung zum 1. Januar 2020, stellten der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen noch einmal gemeinsam und mit Nachdruck fest.

„Das ist die größte sozialpolitische Umstrukturierung seit Jahrzehnten. Es geht allein in Niedersachsen um ein Finanzvolumen von drei Milliarden Euro im Jahr. Die Landkreise, kreisfreien Städte und ihre Partner bei der Betreuung vor Ort brauchen jetzt dringend eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung, um sich auf die neue Situation vorbereiten zu können. Wir halten fachlich den Vorschlag des Sozialministeriums für richtig. Danach würden die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben- und Finanzverantwortung für behinderte Menschen unter 18 Jahren übernehmen, das Land für alle ab dem 18. Lebensjahr. Die damit einhergehende Umverteilung der Finanzströme muss aber mindestens für eine Übergangszeit von zwei Jahren vom Land abgefedert werden, um Verwerfungen zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten auszugleichen“, forderte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg, Präsident des Niedersächsischen Städtetages, unterstützt diese Forderung und wies auf weiteren Entscheidungsbedarf hin. „Die Kommunen müssen sich personell und organisatorisch auf die neuen fachlichen Herausforderungen einstellen können. Die erste Stufe der Neuordnung ist aber schon zum Januar diesen Jahres in Kraft getreten. Wir haben im erheblichen Umfang zusätzliche Stellen schaffen müssen, um den Anforderungen des sog. Gesamtplanverfahrens gerecht zu werden. Hier steht das Land in der verfassungsrechtlichen Pflicht zu einem sofortigen Kostenausgleich.“

„Es geht um eine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Wir brauchen dringend die Entscheidung, wie es weitergehen soll. Nur so können die Angebotsstrukturen weiterentwickelt werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste und Einrichtungen bedeutet die Umsetzung der neuen Regelungen eine enorme Kraftanstrengung“, stellte der Vorstandsvorsitzende des DRK-Landesverbandes Niedersachsen, Dr. Ralf Selbach, als Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fest.